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soweit ich informiert bin, MUSS man den mutterschutz nicht in anspruch nehmen. man kann sechs wochen vor der geburt aufhören zu arbeiten, muss es aber nicht. wie das mit der schule ist, weiß ich nicht. ich denke aber bestimmt ähnlich! Und wie das mit den acht wochen nach der geburt ist, weiß ich auch nicht. aber ich denke, man muss bestimmt nicht die vollen acht wochen zu hause bleiben!
lg