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Krank in der SS wegen unterschiedlichen Problemen - Lohnfortzahlung?

Kat1006
Kat1006
29.06.2009 | 7 Antworten
Hallo,

bin in der 29. SSW und von Anfang an immer wieder durch meinen FA krank geschrieben worden. (anfangs Blutungen, dann vorzeitige Wehen). Letztens hatte ich Probleme mit dem Ischias und war wieder eine Woche krank geschrieben, allerdings vom Hausarzt.
Nun meine Frage: Wird die Krankschreibung aufgrund der Ischias-Beschwerden mit in die 6 Wochen der Lohnfortzahlung eingerechnet? Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?
Was kann ich tun, wenn der AG die Lohnfortzahlung einstellt, weil man seit Bekanntgabe der SS insgesamt 6 Wochen krank war, aber die eine Erkrankung nichts mit der Schwangerschaft zu tun hatte?

Hoffe, ihr könnt mein Durcheinander verstehen und ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen ..

Vielen Dank schon mal und ganz liebe Grüße

Kathrin
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7 Antworten

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7 Antwort
@maya2006
Hallo, es steht geschrieben, daß bei einer Weiterbeschäftigung mit Erkrankung für Mutter/ Kind zu rechnen ist! Damit reicht das bei andauernden Schwangerschaftsbeschwerden in jedem Falle aus! Natürlich ist immer alles Auslegungssache, aber Blutungen, vorzeitige Wehen, Ischiasbeschwerden- diese Frau trägt ein Kind, was Ihren Körper in der momentanen Situation offenbar sehr anstrengt. Vielleicht kämpft sie sich mutig durch- und dann kämpft sie sich noch durch die Geburt, das Wochenbett . die Krankheiten in Folge sind doch vorprogrammiert! Aber Krankenkassen finden den Vorbeugungsgedanken ja eh nicht nachvollziehbar- deshalb heißen sie ja auch Krankenkassen! Genervte Grüße Krakra
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 29.06.2009
6 Antwort
Krankengeld
Sobald Du wegen ein und derselben Krankheit länger als 6 Wochen krank geschrieben bist, tritt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Verschiedene Krankheiten werden nur zusammengerechnet, wenn diese in direktem Zusammenhang stehen. Vorsicht: Krankengeldbezug wird auch aufs Elterngeld angerechnet, also wirkt sich negativ auf die Höhe auf, da es ja weniger ist.
maya2006
maya2006 | 29.06.2009
5 Antwort
@Krakra
Das Beschäftigungsverbot darf der Arzt nur ausstellen, wenn durch die Beschäftigung Gefahr für Mutter und Kind besteht. So einfach ist das dann wohl auch nicht.
maya2006
maya2006 | 29.06.2009
4 Antwort
ruf doch einfach...
. bei deine kk an. die haben die genauen diagnosen vom arzt und können dir sagen ob es anrechenbar ist oder nicht. lg und alles gute julia
et_ailuj
et_ailuj | 29.06.2009
3 Antwort
Beschäftigungsverbot!
Hallo, sprich mal Deinen Arzt darauf an, daß er Dir ein Beschäftigungsverbot aussprechen soll! Das geht 1.nicht auf sein Budget, 2.muß Dein Arbeitgeber nichts bezahlen und auch Deine Krankenkasse nicht, Du bekommst aber trotzdem Dein Geld!! und 3. kann er das bis zum Beginn des Mutterschutzes ausstellen! steht auch im Mutterschutzgesetz, denkt aber nie jemand dran- das ist eine Versicherung, in die jeder Arbeitgeber einzahlen muß, die aber kaum benutzt wird, deshalb sind diese Töpfe randvoll! Und zu Deinen Beschwerden- hast du eine Hebamme? es sind ja doch alles dinge, die von der Schwangerschaft zusammenhängen- und Ärzte haben da oft keine Ahnung und keine Ideen- gute Hebamme, Beschäftigungsverbot- und dann wünsche ich Dir eine schöne Restschwangerschaft, eine gute Geburt ohne unnötigen Quatsch und ein wunderschönes ruhiges Wochenbett! Gruß Krakra
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 29.06.2009
2 Antwort
ich war auch in meiner letzten Ss
8 Wochen krank geschrieben. Immer wegen was anderem. Und es war kein Ende in Sicht. Es kam immer wieder was neues dazu. Letzendlich habe ich dann Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Dann zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter und Du bleibst zu Hause. Auf das Elterngeld wirkt sich das aber nicht wirklich aus. Ich habe dadurch vielleicht 20, 00€ weniger im Monat an Elterngeld. Dafür hatte ich aber in der Ss dann keinen Streß mehr. Komischerweise waren mit dem Ausprechen des Besch.Verbotes die Beschwerden fast alle vorbei. War bei mir anscheinend eine Kopfsache. Aber ist ja egal . Jedenfalls würde ich mal den Gyn oder den Hausarzt auf das Beschäftigungsverbot/Berufsverbot ansprechen . Es müssen da auch keine genauen Angaben drin stehen. Wichtig ist nur: "Es besteht ein Gesundheitsrisiko für Mutter und Kind" das sollte auf jeden Fall drin stehen. Lieben Gruß
Sam-Ali
Sam-Ali | 29.06.2009
1 Antwort
Die 6 Wochen
gelten bei gleicher Erkrankung. Also eine Krankschreibung wegen immer den gleichen Beschwerden. Das ist bei Dir doch eh nicht der Fall. Selbst die Beschwerden Deiner SS sind ja unterschiedlich.
Aziraphale
Aziraphale | 29.06.2009

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