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Beschäftigungsverbot wegen Stress?

Schaf84
Schaf84
30.04.2009 | 12 Antworten
Hallo,

ich bin in der 27. SSW und hatte gestern eine normale Vorsorgeuntersuchung. Da ich am Arbeitsplatz oft Stress habe und es oft hektisch zugeht, reagiert mein Körper mit hartem Bauch, Rückenschmerzen und Übelkeit.
Vorzeitige Wehen hatte ich zum Glück noch nicht.
Ich arbeite in einem Büro, gehe morgens gegen 7.00 Uhr aus dem Haus und komme gegen 18.30 Uhr wieder heim. Mittlerweile merke ich echt, dass mich ein Arbeitstag unheimlich anstrengt. Vor der SS hat mir das alles überhaupt nichts ausgemacht.

Meine Ärztin hat nun gestern gesagt, dass sie mir ein Beschäftigungsverbot geben würde, da Stress für Schwangere absolut schädlich ist. Lieber so, als wenn es Komplikationen gibt.

Ich überlege nun ernsthaft, ob ich wirklich ins Beschäftigungsverbot gehe .. heute war es wieder echt heftig vom Stress her. :-( Aber irgendwie scheue ich mich auch davor, habe ein schlechtes Gewissen. Ich denke, die 4 Wochen bis zum Urlaub und Mutterschutz kriege ich auch noch rum.. Andererseits habe ich Angst um das Baby. :-(

Was würdet ihr machen? Steht auf dem Beschäftigungsverbot ein Grund den der Arbeitgeber sieht? Hat es Auswirkungen auf mein Elterngeld?
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12 Antworten

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1 Antwort
Beschäftigungsverbot
Dein Baby ist wichtiger, wenn Dir der Arzt zum Beschäftigungsverbot rät, würde ich es an Deiner Stelle in Anspruch nehmen. Bei mir war es in meiner 1. SS so ähnlich, ich wurde vom Arzt krankgeschrieben, leider reagierten meine "lieben" Kolleginnen, mit denen ich schon 10 Jahre zusammengearbeitet habe nicht besonders nett, aber wie gesagt, mein Kind war mir wichtiger. LG und Alles Gute!
Tornado
Tornado | 30.04.2009
2 Antwort
na Hallo.... was gibt es da noch für Fragen?????
Denk an dein Baby und an dich . die Arbeit können auch noch andere tun . Es gibt ein Mutterschutzgesetzt . und von einem 12-Stunden-Tag für Schwangere is da nich die Rede. Da brauchst du echt kein schlechtes Gewissen zu haben
sinead1976
sinead1976 | 30.04.2009
3 Antwort
hey
das bv hat keinerlei auswirkungen auf dein geld, "der schwangeren darf kein nachteil entstehen". in meinem steht einfach "zunehmende schwangerschaftsbeschwerden"
evil-bunny
evil-bunny | 30.04.2009
4 Antwort
hy
heee nur Kein Schlechtes Gewissen haben, schau auf die und auf dein Kind das ist das wichtigste, deine Ärztin wird genau wissen was sie tut.. alles liebe und gute, lg nena
Nena024
Nena024 | 30.04.2009
5 Antwort
hm...
ganz ehrlich, da würde ich nicht lange überlegen, das wichtigste ist dein baby!!
Maleeya
Maleeya | 30.04.2009
6 Antwort
...
Als Grund MUß drin stehen, das das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet ist. Auswirkungen auf Dein Elterngeld hat es nicht. Ich war ab der 14. SSW im Beschäftigungsverbot und beziehe jetzt seit 8 Monaten Elterngeld. Ich bekomme genau so viel wie, als wenn ich gearbeitet hätte. Im Beschäftigungsverbot bekommst Du ja Deinen normalen Lohn weiter. Arbeitgeber sind übrigens für sowas versichert. Das heißt, Deinem Arbeitgeber geht nichts verloren. Im Falle eines Beschäftigungsverbotes tritt die Versicherung in Kraft und zahlt Deinem Arbeitgeber Deinen Lohn.
Sam-Ali
Sam-Ali | 30.04.2009
7 Antwort
Das musst du selbst entscheiden
aber ich würde es an deiner Stelle machen, wenn deine Ärztin es dir anbietet. Auf dem Schein steht kein Grund, warum du krank geschrieben wirst, das wirst du mit deinem Arbeitgeber besprechen müssen, wenn du es machst. Ich selber habe es damals auch gemacht und konnte auf diese Weise meine SS etwas mehr genießen, auch wenn ich schon mit leichten Vorwehen zu kämpfen hatte. Ich hätte wahrscheinlich auch wirklich nicht mehr voll arbeiten können. Ich weiß jetzt nur nicht, wie du auf vier Wochen kommst. Du hast 6 Wochen vor ET Mutterschutz und bist jetzt in der 27. SSW. Das heißt, du hast noch 8 Wochen bis zum Mutterschutz. Wenn du mehr als 6 Wochen krank geschrieben bist, reduziert sich normalerweise dein Gehalt. Ich weiß nicht, ob da bei Schwangeren eine Ausnahme gemacht wird, darüber solltest du dich erkundigen. Denn wäre es so, reduziert sich auch geringfügig dein Elterngeld. Aber darüber weiß ich nicht genau Bescheid, weil ich Beamtin bin und das bei uns anders abläuft.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 30.04.2009
8 Antwort
Du hast wegen dem Bv
keine finaziellen einbußen. Bekommst Dein gehalt weiter. Am Elterngeld ändert sich auch nichts. Aber wegen Geld die Gesundheit von dem Ungeborenen und Dir aufs Spiel setzen, ist auch eine merkwürdige Rechnung.
susepuse
susepuse | 30.04.2009
9 Antwort
Hallöchen Schaf84,
erst einmal Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall ins Beschäftigungsverbot gehen. Ich habe damals auch eins gehabt, auf Grund dessen, weil ich zuvor eine FG hatte. Ich möchte Dir jetzt keine Angst machen, aber dem Baby zu liebe, würde ich mir das BV geben lassen. Gerade wenn Du schwanger bist, wäre ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig. Also überlege es Dir genau und entscheide aus dem Bauch heraus. Du wirst schon das Richtige tun. Ich wünsche Dir noch eine schöne Restschwangerschaft. Falls Du Fragen hast, schreib mich ruhig per PN an. LG Madelaine mit klein Eileen
MamaMadelaine
MamaMadelaine | 30.04.2009
10 Antwort
Beschäftigungsverbot
Huhu, ich hatte selber ab SSW 15 ein Beschäftigungsverbot, in dem Schreiben vom Arzt steht kein Grund, warum er es ausgestellt hat und aufs Elterngeld hat es auch keinen Einfluß, da Du ja Dein normales Gehalt weiterbekommst . also ich würde keinen 12 Std-Tag mehr machen an Deiner Stelle . denk nur an Dich und Dein Kind ! Wünsche Euch beiden alles Gute!
mamavonbengt
mamavonbengt | 30.04.2009
11 Antwort
hallo
Ich hatte die ganze Schwangerschaft beschäftigungsverbot du bist zu hause bekommst volles geld und dein arbeitgeber bekommt das voll von der karnkenkasse zurück also mein chef fand es super er hatte keine ausfälle und musste sich keine sorgen machen um mich lg sandra
sandra230174
sandra230174 | 30.04.2009
12 Antwort
Danke für eure Antworten!
Meine reine Arbeitszeit liegt täglich bei 8, 5 Stunden, das ist laut Mutterschutzgesetz ja zulässig. Aber da ich einen relativ weiten Fahrtweg habe, muss ich schon so früh aus dem Haus. Das Beschäftigungsverbot war ein Vorschlag der Ärztin, keine reine Empfehlung. Zum Glück habe ich nun erst mal 3 freie Tage. :-) Wegen den 4 Wochen: Ich habe vor dem Mutterschutz noch 3 Wochen Urlaub!
Schaf84
Schaf84 | 30.04.2009

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