⎯ Wir lieben Familie ⎯

Mutterschutz und Urlaubstage?

maggy1230
maggy1230
09.11.2010 | 7 Antworten
Hallo wollte mal wissen wie das mit dem Mutterschutz und Urlaubstage ist. Bin ab dem 24.01.11 offiziel im Mutterschutz. Der ET ist der 07.03.11. Stehen mir dann noch Urlaubstage zu? Wenn ja nur für Januar oder bis zum ET?
Dein Kommentar (bzw. Antwort)
Noch 3000 Zeichen möglich.

7 Antworten

[ von alt nach neu sortieren ]
7 Antwort
Hi
Dir steht bis einschließlich Mai die Urlaubstage zu. Der Monat in dem der Muuterschutz aufhört wird voll gezählt. Laß es Dir mal von der Personalabteilung ausrechnen. Nach meiner Rechnung mind. 10 Tage
SrSteffi
SrSteffi | 09.11.2010
6 Antwort
@DeniseHH
Mir stehen im Jahr 26 Tage zu
maggy1230
maggy1230 | 09.11.2010
5 Antwort
:
Also, dir steht Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes zu. Das heißt also bis zum 7.5 . ! Wieviele Urlaubstage stehen dir denn im Jahr zu? LG
DeniseHH
DeniseHH | 09.11.2010
4 Antwort
....
http://www.kinder-aktuell.de/recht-sicherheit/urlaubsanspruch-mutterschutz-elternzeit-1606/
gina87
gina87 | 09.11.2010
3 Antwort
Urlaub
Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Da Sie in diesen Zeiten gar nicht arbeiten dürfen, selbst wenn Sie es wollten, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Die Fehlzeiten aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Geburt gelten deshalb als Beschäftigungszeit - als wenn Sie während dieser Zeit arbeiten würden. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. Sie haben nach Ende der Mutterschutzfristen weiterhin Anrecht auf Ihre 25 Tage Jahresurlaub. Diesen Anspruch können Sie sogar noch länger geltend machen als üblich. Denn normalerweise verfällt nicht genommener Urlaubsanspruch zu einem festen Zeitpunkt im folgenden Jahr. Diesen Termin legt für gewöhnlich der Arbeitgeber fest. Doch Urlaub, der sich aus der Zeit des Mutterschutzes angesammelt hat, und den Sie beispielsweise wegen anschließender Elternzeit noch nicht genommen haben, können Sie entweder im laufenden oder im gesamten Folgejahr geltend machen. Wenn Sie ihn dann allerdings nicht nehmen, verfällt er.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2010
2 Antwort
Eigentlich
seht dir Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes zu, du könntest ja arbeiten, darfst aber nicht. D.h. theoretisch steht dir Urlaub bis 6 Wochen nach der Entbindung zu. Manche Arbeitgeber streiten aber und sagen, nein nur bis zum ET. ABer bis dahin auf jeden Fall!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2010
1 Antwort
Anteilig für den Januar
also 1-2 Tage mehr nicht :-) LG
Maxi2506
Maxi2506 | 09.11.2010

ERFAHRE MEHR:

Ähnliche Fragen finden

×
×
Mamiweb - Startseite

Forum

Magazin


×

Login

oder

Noch kein Mamiweb-Mitglied?
Mitglied werden
x