⎯ Wir lieben Familie ⎯

Anzeige wegen Betrug (lang)

Dolcezza90
Dolcezza90
02.02.2011 | 41 Antworten
Hallo ihr Lieben,

brauche mal euren Rat. Und zwar habe ich vor einigen Tagen eine Katze gekauft, die laut Verkäufer gesund und entwurmt war. Leider hat sich der kleine Kater gar nicht mit meiner großen Katze verstanden. Mein Sohn ist zur Zeit auch ganz dolle krank und deshalb musste das kleine Kätzchen wieder weg. War mir einfach zu stressig krankes Kind, Arbeit und zwei Katzen, die man ständig von einander fernhalten muss. Habe die Katze dann bei ebay.kleinanzeigen reingestellt und es hat sich relativ schnell ein Verkäufer gefunden. Einen Tag nachdem ich die Katze wieder verkauft hatte riefen mich die neuen Katzenbesitzer an udn meinten sie wären mit der Katze beim Tierarzt gewesen und der hätte wohl Katzenschnupfen festgestellt und die Katze soll wohl auch nicht entwurmt worden sein. Nun ja jetzt wollen die neuen Besitzer, dass ich entweder die Tierarztkosten zahle oder sie zeigen mich an wegen Betrug ..
Naja aber Betrug ist doch immer vorsätzlich. Ich wusste nicht, dass das Tier krank ist .. es wurde mir ja selber als gesund verkauft. Nunja er meinte ich hätte mit der Katze vor Verkauf zum Tierarzt gehen müssen. Prinzipiell hat er recht .. ich gehe mit jedem neu angeschafftem Tier zum Arzt, nur leider fand ich bis zum Verkauf keine Zeit, da ich a) berufstätig bin b) mein Sohn um die 40°C Fieber hatte die letzten Tage ..
Ich meinte dann auch zu ihm, dass es sicherlich kein Betrug ist, dass ich das nicht wusste und wenn ich es gewusst hätte, würde ich bestimmt nicht tagelang eine kranke Katze bei mir wohnen lassen damit am besten meine Katze auch noch krank wird. Er meinte dann dass sein Vater Rechtsanwalt sei und ihm bestätigte, dass es Betrug sei.
Naja sind wohl eher Einschüchterungsversuche.
Klar tut es mir Leid, dass der kleine Kater krank ist, aber es ist doch nicht mehr mein Tier warum soll ich die Rechnungen bezahlen ich hab ja nix davon außerdem hätte sich seine Freundin beim Kauf selber ein Bild über den Zustand der Katze machen können und ihr ist auch nichts aufgefallen ..
Er hat dann egstern nochmal angerufen und gesagt ich könne es mir nochmal bis zum Abend überlegen er würde nochmal anrufen .. wenn ich nicht möchte geht er zur Polizei .. ich sagte dann, dass es da nichts zu überlegen gibt er soll gerne zur Polizei gehen und gucken wie weit er damit kommt.
Meint ihr die haben Chancen?
Dein Kommentar (bzw. Antwort)
Noch 3000 Zeichen möglich.

41 Antworten

[ von alt nach neu sortieren ]
41 Antwort
...
ich kann nur hoffen das das tier wenigstens vom käufer selbst abgeholt worden is und nich via post oder sonst. tranpsortdienstleistern wie alle anderen waren"gegenstände" durch die gegend kutschiert wurde
gina87
gina87 | 03.02.2011
40 Antwort
...
nein das gilt grade bei privtverkäufen . für zuchtkatzen bzw kauf einer katze vom züchter stehts extra da Anders beim Verbrauchsgüterkauf . Hier gibt es eine Beweislastumkehr. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 monate auf, wird vermutet, dass er schon vor der Übergabe vorlag. Der Züchter muss dann seinerseits beweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist. Jedoch führt der BGH aus, dass ien Tier - ander als eine normale Sache - stetigen Veränderungen hinsichtlich seiner körperlichen und gesundheitlichen Verfassung unterliegt und deshalb diese gesetzliche Vermutung nicht in jedem Fall angewendet werden kann. Es muss daher im Einzelfall auf die Art des Mangels bzw. der Erkrankung abgestellt werden
gina87
gina87 | 03.02.2011
39 Antwort
@gina87
ich glaube das gilt aber für zuchtkatzen .
Dolcezza90
Dolcezza90 | 03.02.2011
38 Antwort
.....
2. Minderung des Kaufpreises Handelt es sich um geringfügige Mängel, wie z.B. Flohbefall beim Jungtier, besteht ein Anspruch auf Minderung. Das bedeutet, dass der Kaufpreis herabgesetzt wird. Wenn sich Käufer und Verkäufer über den Betrag der Minderung nicht einigen können, wird sich der genaue Minderungsbetrag nur durch ein Sachverständigengutachten feststellen lassen. Ronny hat sich schließlich damit abgefunden, dass sein Kater keine Zuchtkatze werden wird. Er hat ihn aber so lieb gewonnen, dass er ihn weiter als Liebhabertier behalten will. Ein liebhabertier hat aber einen geringeren Wert als eine Rasse-Zuchtkatze. Also erklärt Ronny die Minderung. Er behält seinen Kater und bekommt einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet. 3. Rücktritt vom Vertrag Ist eine Nacherfüllung nicht möglich, weil die Katze einen so schweren Mangel hat, dass der Käufer sie auf keinen Fall behalten will oder kann , dann kann der Käfuer vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer muss dann die Katze zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis zurückzahlen und mögliche Zusatzkosten ersetzen. Auch dieser Fall ist für den normalen Tierhalter eher unrealistisch, geht es dabei doch nicht um eine Sache, sondern um ein Lebewesen, an dem sein Herz hängt.
gina87
gina87 | 03.02.2011
37 Antwort
Nacherfüllung des Verkäufers
Vor allen Mängelansprüchen steht der Anspruch auf Nacherfüllung. Der Käufer kann vom Verkäufer verlangen, dass er die Katze auf seine Kosten beim TA behandeln lässt und sie nach der behandlung wieder an den Käufer zurückgibt. Zusätzlich kann der Käufer Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn er das Tier selbst zum Verkäufer zurückbringt. Handelt es sich um einen akuten Fall, wie eine schwere Infektion, und ist dem Käufer und der Katze weder ein Transport noch eine Frist zur Nacherfüllung zumutbar, kann der Tierbesitzer selbst die Katze zum TA bringen und behandeln lassen. Er kann dann andere Mängelansprüche geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer eine Nacherfüllung ablehnt. Rein theoretisch kann der Katzenbesitzer sein krankes Kitten also zurückbringen und ein anderes Kätzchen dafür verlangen. Rein theoretisch! Denn welcher Tierhalter tauxcht sein krankes Tier, an dem er schon nach kürzester Zeit hängt, gegen ein anderes aus
gina87
gina87 | 03.02.2011
36 Antwort
Rechtsansprüche des Käufers
Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass die Katze krank ist, kann der Käufer Mängelansprüche gemäß § 437 BGB geltend machen. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart ist, besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt.
gina87
gina87 | 03.02.2011
35 Antwort
....
Beweislast Ein wichtiger Punkt bei der Mängelhaftung ist die Frage, wer die Beweislast für eine Behauptung trägt. Grundsätzlich muss der Käfuer beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Tieres bestanden hat. Anders beim Verbrauchsgüterkauf . Hier gibt es eine Beweislastumkehr. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 monate auf, wird vermutet, dass er schon vor der Übergabe vorlag. Der Züchter muss dann seinerseits beweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist. Jedoch führt der BGH aus, dass ien Tier - ander als eine normale Sache - stetigen Veränderungen hinsichtlich seiner körperlichen und gesundheitlichen Verfassung unterliegt und deshalb diese gesetzliche Vermutung nicht in jedem Fall angewendet werden kann. Es muss daher im Einzelfall auf die Art des Mangels bzw. der Erkrankung abgestellt werden. mit hilfe heutiger untersuchungen is festzustellen wann die krankheit schon bestand .
gina87
gina87 | 03.02.2011
34 Antwort
...
Der Verkäufer einer katze muss dafür sorgen, dass diese bei Übergabe mangelfrei ist. Da sich manche Krankheiten erst sehr viel später bemerkbar machen, obwohl sie schon vorhanden sind, kann dies zu Problemen führen. Der Verkäufer weiß möglicherweise nichts von der Krankheit seiner Katze. Das gilt zum Beispiel für alle Infektionskrankheiten, die eine Inkubationszeit haben und sich erst später bemerkbar machen. Mit den heutigen Untersuchungsmethoden lässt sich in diesem Falle jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit der Zeitpunkt der Infektion nachträglich feststellen DAS GILT AUCH FÜR IMPFUNGEN
gina87
gina87 | 03.02.2011
33 Antwort
@gina87
tter hier habe ich nun wirklich nicht erwartet. ich hatte erwartet, dass der fall objektiv betrachtet wird und nich ständig dinge gesucht werden, die ich falsch gemacht habe, die aber im endeffekt gar nichts mehr mit meiner frage zu tun haben . ich wollte nicht, dass mein verhalten oder meine fehler analysiert werden, sondern mir gesagt wird, ob die käufer wirklich chancen haben, dass es zu einer verhandlung oder sonstigem kommt
Dolcezza90
Dolcezza90 | 03.02.2011
32 Antwort
@gina87
man kann jetzt aber auch ein tier nicht mit nem motor vergleichen auch wenn das tier rechtlich als gegenstand gilt, aber krankheiten können sich auch entwickeln, so kann das tier bei einem tierarzt besuch noch gesund gewesen sein und erst im nachinein krank geworden sein. ich benutze die krankheit meines sohnes wirklich nicht als ausrede, ich versuche nur zu erklären warum ich keine zeit gefunden habe zum tierarzt zu gehen, ich habe auch NIE gesagt, dass ich mit dem tier beim tierarzt war . ich meinte lediglich 'der kater soll wohl entwurmt worden sein, wie mir der verkäufer gesagt hat' ich habe ja nicht gelogen oder falsche sachen gesagt . vllt wurde die katze ja wirklich entwurmt, aber einfach nicht gründlich genug . man muss ja katzen auch mehrmals entwurmen eigentlich hab ich auch keine lust mich weiter zurechtfertigen . ist halt dumm gelaufen ich habe ner anderen person vertraut und wurde selber gelinkt, was mir jetzt zum verhängnis geworden ist . die reaktionen der mü
Dolcezza90
Dolcezza90 | 03.02.2011
31 Antwort
@Dolcezza90
dich hat kein mensch als rabenmutter betitelt oder sonst was..du hättest mit dem tier ja auch abends beim tierarzt vorbeischauen können und hättest deinen sohn ma für ne std. von jemand anderem betreuen lassen können dem anwalt und dem gericht is es herzlich egal ob dein kind krank war zu dem zeitpunkt oder nich.. du hast was verkauft, wohlgemerkt ein tier, dass du als gesund und alles beschrieben hast, aber selber gar nich wusstest ob dem wirklich so is, weil du dem verkäufer seinerzeit beim kauf blind vertraut hast was nebenbei bemerkt äußerst naiv is.. wenn ich mir hier auf arbeit nen austauschmotor kaufe möchte ich vorher auch die technischen datenblätter vom gutachter sehen um den nachweis zu haben das das ding auch funktioniert..tu ich das nich und verlass mich aufs okay des verkäufers, verkauf das teil dann weiter mit der beschreibung in ordnung und am ende is dem nicht so, steh ich blöde da, weil ich was verkauft habe was defekt is, obwohls laut beschreibung okay sein sollte
gina87
gina87 | 03.02.2011
30 Antwort
@gina87
betrug ist vorsätzlich! ich habe mir ja nicht gedacht ach jetzt verkauf ich mal ne kranke katze . ich habe den neuen besitzern auch gesagt, dass ich keinen nachweis über die wurmkur habe, mir das nur beim katzenkauf gesagt wurde. hätte ich papiere gefälscht DANN wäre es betrug . wer sagt mir denn, dass die katze nicht beim transport zu denen nach hause krank geworden ist bei dem nasskalten wetter? bei mir machte sie noch einen sehr gesunden eindruck, was ich auch als laie beurteilen kann *normaler kot * gutes fressverhalten * glänzendes fell * lebendiges neugieriges verhalten es ist natürlich für die neuen besitzer dumm gelaufen, aber es ist doch nich mein verschulden dass das tier krank ist/geworden ist . wir hatten auch mal nen hund gekauft, der sich anschließend als kranker polenhund heraustellte und wir konnten rechtlich auch nichts machen obwohl wir sogar die anzeige im inet ausgedruckt hatten wir hatten keinen beweis, dass es wirklich der hund auf dem foto ist
Dolcezza90
Dolcezza90 | 03.02.2011
29 Antwort
@gina87
ich war auch nicht den ganzen tag mit ihm beim kinderarzt ;) aber wenn schnupfen-hoch-saison ist, dann dauert das auch beim kinderarzt ne weile bis man endlich dran kommt und danach wollte ich mit ihm einfach nur noch nach hause, weil es ihm extrem schlecht ging und das seit tagen . ich war ja nich nur einmal beim kinderarzt . zudem sind wir auch abends noch ins kh gefahren . ich benutze es bestimmt nicht als ausrede, aber wie ich schon geschrieben habe . die gesundheit meines kindes geht nun mal vor und dass er genau zum zeitpunkt krank wird als wir die katze gekauft haben konnte ich nun wirklich nicht wissen, vielleicht habt ihr ja hellseherische kräfte . ich habs sie nich ;) wäre ich erst mit dem tier zum tierarzt und wäre nicht zum kinderarzt, wäre ich in euren augen ne rabenmutter . jetzt bin ich aber mit ihm zum kinderarzt und nich zum tierarzt jetzt bin ich ne betrügerin . gut damit kann ich aber eher leben als mich als rabenmutter abstempeln zu lassen .
Dolcezza90
Dolcezza90 | 03.02.2011
28 Antwort
....
normalerweise sollte man sich tiere MIT papieren anschaffen..sprich impfausweis, nachweis für entwurmung, ggf abstammungsurkunde vom züchter usw . mir kann einer ja viel erzählen das das tier geimpft und entwurmt is . bestätigt hab ichs bei kauf aber dennoch nich..da würd ich immer drauf bestehen das ich dahingehend nachweise habe . auch für den fall wenn ich das tier weiterverkaufe als nachweis für den nächsten besitzer . es ist betrug was du gemacht hast . und nur weil dein sohn krank war is das keine ausrede..wirst ja kaum den ganzen tag mit ihm beim doc gesessen haben..hättest auch die möglichkeit gehabt vorher zum tierarzt zu gehen usw einen kaufvertrag benötigt keiner . stillschweigender kaufvertrag der mit zahlung und übergabe der sache rechtlich bindend is..
gina87
gina87 | 03.02.2011
27 Antwort
@Dolcezza90
Weil man hier damit rechnen muß. Und ich bin ja wohl nicht die einzige, die deine anschaffung eines "familienmitgliedes" eher skeptisch sehen.
susepuse
susepuse | 02.02.2011
26 Antwort
Hmmmmm
wenn du aber ne Katze bekommst ohne Impfausweis, dann muß dir doch klar sein, das die Katze keinen Schutz hat, egal in welcher hinsicht.Und wenn das Kleine Kätzchen jetzt wirklich Katzenschnupfen hat dann gute nacht. An deiner stelle wäre ich gleich mit dem Kleinen zum Tierarzt gegangen, hätte es geimpft und entwurmen lassen. Ich bekam meine Ruby mit 7 wochen, weil die Mutter sie abgestossen hatte.Ich bin gleich zum tierarzt, sie wurde geimpft und entwurmt, der spaß hatte mich über 100€ gekostet, aber das war es mir wert. Das Katzen aufeinander losgehen ist doch klar, das dauert ne weile bis sie sich aneinander gewöhnt haben. An deiner stelle würde ich mir info holen, denn solltest du wirklich ne anzeige wegen betrugs bekommen, dann sind es mehr wie 100€. Lg und hoffe du kommst noch milde aus der sache raus.
Angel78
Angel78 | 02.02.2011
25 Antwort
hmmm...
ja, aber DU hast das Kätchen in ebay angeboten..und damit hast DU mit dem Käufer einen rechtsgültigen Kaufvertrag . der neue Käufer der kranken Katze kann dich also schon belangen . das meinte ich .
Corie
Corie | 02.02.2011
24 Antwort
hmmm...
würde dir gerne helfen . aber am besten, Du informierst dich auch über einen Anwalt . lieber bissl was zahlen, als zum Schluss wirklich auf den kompletten Tierarztkosten sitzen zu blieben . und die können glaub ich schon hoch werden . LG
Corie
Corie | 02.02.2011
23 Antwort
@Corie
wir haben ne anzeige aufgegeben, dass wir ein kätzchen als zweitkatze suchen worauf sich dann eine dame gemeldet hatte . einen kaufvertrag hab auch ich nicht bekommen .
Dolcezza90
Dolcezza90 | 02.02.2011
22 Antwort
@Dolcezza90
sorry pc spinnt ich habe schon eine katze, ich weiß was es heißt eine katze zu haben . meine katze würde ich auch nicht weggeben nur weil sie krank ist ich habe das kätzchen weggegeben, weil ich dachte es hätte es besser bei jemanden, der es nicht andauernd einsperren muss und wo nicht andauernd eine große katze auf das kleine kätzchen losgeht . ist das jetzt mal angekommen?! und dass die katze so dermaßen aggressiv reagiert konnte ich im vorfeld nicht wissen, da es bei der katze, die bei meiner mutter geblieben ist auch nicht so war
Dolcezza90
Dolcezza90 | 02.02.2011
21 Antwort
@baerenfee76
ihr tut alle so als hätte ich nicht gewusst, dass ne katze arbeit macht . nochmal zur info :
Dolcezza90
Dolcezza90 | 02.02.2011
20 Antwort
nunja...
geht man denn nicht automatisch, wenn man bei ebay etwas kauf, einen gültigen Kaufvertrag ein? denke, das gilt dann doch auch bei den Kleinanzeigen, oder? Bin mir da jetzt nicht ganz sicher. Denn, wenn das so ist, dann besteht ein gültiger Kaufvertrag über den Kauf der Katze . und dann kann der neue Käufer durchaus zum Anwalt gehen. Hast du denn die Katze auch über ebay erworben? blöde, blöde Situation .
Corie
Corie | 02.02.2011
19 Antwort
Tier ist kein Gegenstand
@sorry aber nen Tier is nen Lebewesen . was man nicht hin und her schupsen sollte . Wenn man sich eines Anschafft sollte man schon im Vorfeld wissen was auf einen zu kommt . Ich habe mir 2 Amazonen damals gekauft aus schlechter Haltung habe in 6 Jahren das 3 fache an Tierartzkosten gehabt was mir ein Tier vom Züchter gekostet hat . Hab anschliessend noch nen Graupapageien gekauft der ist jetzt 4 Jahre . nervt och ab und an . Geplapper - gekreische etc.. Trotzdem liebe ich meine Tiere und würd alles für sie geben . Meine Amazonen mussten eingeschläfert werden weil sie sich zum Schluss nur noch gequält habe . Tiere werden leider noch als Gegenstand gesehen auch Gesetztlich . bloss langsam fängt der Umschwung an . da kloppen sich Paare nach ner Trennung für Umgangsrecht bei nem Hund . EIN TIER IST KEIN GEGENSTAND . vor der Anschaffung soll man sich überlegen was da auf einen Zukommt . nicht erst danach
baerenfee76
baerenfee76 | 02.02.2011
18 Antwort
Hmmm obs Betrug ist weiß ich nicht
Aber ich weiß unwissenheit schüzt vor Strafe nicht
AnnaLuisaPüppi
AnnaLuisaPüppi | 02.02.2011
17 Antwort
@susepuse
wieso kann man bei mamiweb nicht mal eine frage stellen, die einfach mal objektiv betrachtet wird ohne, dass einige userinen immer gründe suchen, dass sie immer weiter sticheln können. aus welchen gründen ich die katze weggeben habe, hat gar nichts mit meiner frage zu tun .
Dolcezza90
Dolcezza90 | 02.02.2011
16 Antwort
unwissenheit stützt vor strafe nicht.
du wolltest du katze haben und hast sie bekommen. ohne kaufvertrag so wie ich gelesen habe das war fehler nummer eins. das du gleich die beiden voneinander trennst war meiner meinung nach der zweite. auch katzen brauchen zeit. als tierbesitzerin ist es deine pflicht mit ihr direkt nach dem kauf zu einem arzt zu gehen nun ja hast du nicht gemacht. was solls. und das der neue besitzer das geld für den tieratzt haben will ist total normal, das habe ich damals von dem züchter meines hundes auch haben wollen. der wollte auch nicht, ich bin zur polizei und habe es bekommen weil ich im recht war! aber geh mit den neuen besitzern zu einem anderen tierarzt. lass dir ein unabhängiges gutachten erstellen. vielleicht ist sein vater nicht nur rechtsanwalt sondern der bruder auch noch tierarzt.
jasy08
jasy08 | 02.02.2011
15 Antwort
@Dolcezza90
"..klar wusste ich dass ich arbeite ich kann aber auch nicht voraussehen, dass plötzlich mein sohn so krank wird und die katzen dauernd aufeinander losgehen . natürlich muss sie dann weg . " Das kalkuliert man vorher ein! Dann wünsche ich die ein haufen kinder, die niemals aufeinander losgehen!
susepuse
susepuse | 02.02.2011
14 Antwort
@Noobsy
du sagst es OHNE garantie . es gibt bei krankheiten auch eine gewissen inkubationszeit . vllt is der katzenschnupfen bei mir noch nicht ausgebrochen sondern erst später, da kein kaufvertrag vorhanden ist kann mir auch nicht nachgewiesen werden, dass die katze krank gekauft wurde . genauso wenig wie ich der verkäuferin, bei der ich die katze gekauft habe, nachweisen kann, dass sie auch bei meinem kauf schon krank war
Dolcezza90
Dolcezza90 | 02.02.2011
13 Antwort
@PittiPatti
ja natürlich rangeln die am anfang, kenne ich ja von der katze, idie bei meiner mama geblieben ist, die haben wir auch für die große katze gekauft, aber dieses mal war es nicht so wie da . die großé katze hat weiaus aggressiver reagiert
Dolcezza90
Dolcezza90 | 02.02.2011
12 Antwort
@Dolcezza90
Genau aus dem Grund muss man erst nachdenken und dann ein weiteres Tier anschaffen. Mit Kleinkind und einem Haustier ist man doch ausgelastet. Tiere kauft man ohne Garantie oder Rücknahme.
Noobsy
Noobsy | 02.02.2011

1 von 3
»

ERFAHRE MEHR:

Anzeige gegen den Kindergarten
06.09.2014 | 42 Antworten
Total wütend! Vorsicht Lang
27.03.2013 | 12 Antworten

Ähnliche Fragen finden

Kategorie: Dies und Das

Unterkategorien:
×
×
Mamiweb - Startseite

Forum

Magazin


×

Login

oder

Noch kein Mamiweb-Mitglied?
Mitglied werden
x