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Anzeige wegen Betrug (lang)

Dolcezza90
Dolcezza90
02.02.2011 | 41 Antworten
Hallo ihr Lieben,

brauche mal euren Rat. Und zwar habe ich vor einigen Tagen eine Katze gekauft, die laut Verkäufer gesund und entwurmt war. Leider hat sich der kleine Kater gar nicht mit meiner großen Katze verstanden. Mein Sohn ist zur Zeit auch ganz dolle krank und deshalb musste das kleine Kätzchen wieder weg. War mir einfach zu stressig krankes Kind, Arbeit und zwei Katzen, die man ständig von einander fernhalten muss. Habe die Katze dann bei ebay.kleinanzeigen reingestellt und es hat sich relativ schnell ein Verkäufer gefunden. Einen Tag nachdem ich die Katze wieder verkauft hatte riefen mich die neuen Katzenbesitzer an udn meinten sie wären mit der Katze beim Tierarzt gewesen und der hätte wohl Katzenschnupfen festgestellt und die Katze soll wohl auch nicht entwurmt worden sein. Nun ja jetzt wollen die neuen Besitzer, dass ich entweder die Tierarztkosten zahle oder sie zeigen mich an wegen Betrug ..
Naja aber Betrug ist doch immer vorsätzlich. Ich wusste nicht, dass das Tier krank ist .. es wurde mir ja selber als gesund verkauft. Nunja er meinte ich hätte mit der Katze vor Verkauf zum Tierarzt gehen müssen. Prinzipiell hat er recht .. ich gehe mit jedem neu angeschafftem Tier zum Arzt, nur leider fand ich bis zum Verkauf keine Zeit, da ich a) berufstätig bin b) mein Sohn um die 40°C Fieber hatte die letzten Tage ..
Ich meinte dann auch zu ihm, dass es sicherlich kein Betrug ist, dass ich das nicht wusste und wenn ich es gewusst hätte, würde ich bestimmt nicht tagelang eine kranke Katze bei mir wohnen lassen damit am besten meine Katze auch noch krank wird. Er meinte dann dass sein Vater Rechtsanwalt sei und ihm bestätigte, dass es Betrug sei.
Naja sind wohl eher Einschüchterungsversuche.
Klar tut es mir Leid, dass der kleine Kater krank ist, aber es ist doch nicht mehr mein Tier warum soll ich die Rechnungen bezahlen ich hab ja nix davon außerdem hätte sich seine Freundin beim Kauf selber ein Bild über den Zustand der Katze machen können und ihr ist auch nichts aufgefallen ..
Er hat dann egstern nochmal angerufen und gesagt ich könne es mir nochmal bis zum Abend überlegen er würde nochmal anrufen .. wenn ich nicht möchte geht er zur Polizei .. ich sagte dann, dass es da nichts zu überlegen gibt er soll gerne zur Polizei gehen und gucken wie weit er damit kommt.
Meint ihr die haben Chancen?
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41 Antworten

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31 Antwort
@Dolcezza90
dich hat kein mensch als rabenmutter betitelt oder sonst was..du hättest mit dem tier ja auch abends beim tierarzt vorbeischauen können und hättest deinen sohn ma für ne std. von jemand anderem betreuen lassen können dem anwalt und dem gericht is es herzlich egal ob dein kind krank war zu dem zeitpunkt oder nich.. du hast was verkauft, wohlgemerkt ein tier, dass du als gesund und alles beschrieben hast, aber selber gar nich wusstest ob dem wirklich so is, weil du dem verkäufer seinerzeit beim kauf blind vertraut hast was nebenbei bemerkt äußerst naiv is.. wenn ich mir hier auf arbeit nen austauschmotor kaufe möchte ich vorher auch die technischen datenblätter vom gutachter sehen um den nachweis zu haben das das ding auch funktioniert..tu ich das nich und verlass mich aufs okay des verkäufers, verkauf das teil dann weiter mit der beschreibung in ordnung und am ende is dem nicht so, steh ich blöde da, weil ich was verkauft habe was defekt is, obwohls laut beschreibung okay sein sollte
gina87
gina87 | 03.02.2011
32 Antwort
@gina87
man kann jetzt aber auch ein tier nicht mit nem motor vergleichen auch wenn das tier rechtlich als gegenstand gilt, aber krankheiten können sich auch entwickeln, so kann das tier bei einem tierarzt besuch noch gesund gewesen sein und erst im nachinein krank geworden sein. ich benutze die krankheit meines sohnes wirklich nicht als ausrede, ich versuche nur zu erklären warum ich keine zeit gefunden habe zum tierarzt zu gehen, ich habe auch NIE gesagt, dass ich mit dem tier beim tierarzt war . ich meinte lediglich 'der kater soll wohl entwurmt worden sein, wie mir der verkäufer gesagt hat' ich habe ja nicht gelogen oder falsche sachen gesagt . vllt wurde die katze ja wirklich entwurmt, aber einfach nicht gründlich genug . man muss ja katzen auch mehrmals entwurmen eigentlich hab ich auch keine lust mich weiter zurechtfertigen . ist halt dumm gelaufen ich habe ner anderen person vertraut und wurde selber gelinkt, was mir jetzt zum verhängnis geworden ist . die reaktionen der mü
Dolcezza90
Dolcezza90 | 03.02.2011
33 Antwort
@gina87
tter hier habe ich nun wirklich nicht erwartet. ich hatte erwartet, dass der fall objektiv betrachtet wird und nich ständig dinge gesucht werden, die ich falsch gemacht habe, die aber im endeffekt gar nichts mehr mit meiner frage zu tun haben . ich wollte nicht, dass mein verhalten oder meine fehler analysiert werden, sondern mir gesagt wird, ob die käufer wirklich chancen haben, dass es zu einer verhandlung oder sonstigem kommt
Dolcezza90
Dolcezza90 | 03.02.2011
34 Antwort
...
Der Verkäufer einer katze muss dafür sorgen, dass diese bei Übergabe mangelfrei ist. Da sich manche Krankheiten erst sehr viel später bemerkbar machen, obwohl sie schon vorhanden sind, kann dies zu Problemen führen. Der Verkäufer weiß möglicherweise nichts von der Krankheit seiner Katze. Das gilt zum Beispiel für alle Infektionskrankheiten, die eine Inkubationszeit haben und sich erst später bemerkbar machen. Mit den heutigen Untersuchungsmethoden lässt sich in diesem Falle jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit der Zeitpunkt der Infektion nachträglich feststellen DAS GILT AUCH FÜR IMPFUNGEN
gina87
gina87 | 03.02.2011
35 Antwort
....
Beweislast Ein wichtiger Punkt bei der Mängelhaftung ist die Frage, wer die Beweislast für eine Behauptung trägt. Grundsätzlich muss der Käfuer beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Tieres bestanden hat. Anders beim Verbrauchsgüterkauf . Hier gibt es eine Beweislastumkehr. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 monate auf, wird vermutet, dass er schon vor der Übergabe vorlag. Der Züchter muss dann seinerseits beweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist. Jedoch führt der BGH aus, dass ien Tier - ander als eine normale Sache - stetigen Veränderungen hinsichtlich seiner körperlichen und gesundheitlichen Verfassung unterliegt und deshalb diese gesetzliche Vermutung nicht in jedem Fall angewendet werden kann. Es muss daher im Einzelfall auf die Art des Mangels bzw. der Erkrankung abgestellt werden. mit hilfe heutiger untersuchungen is festzustellen wann die krankheit schon bestand .
gina87
gina87 | 03.02.2011
36 Antwort
Rechtsansprüche des Käufers
Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass die Katze krank ist, kann der Käufer Mängelansprüche gemäß § 437 BGB geltend machen. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart ist, besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt.
gina87
gina87 | 03.02.2011
37 Antwort
Nacherfüllung des Verkäufers
Vor allen Mängelansprüchen steht der Anspruch auf Nacherfüllung. Der Käufer kann vom Verkäufer verlangen, dass er die Katze auf seine Kosten beim TA behandeln lässt und sie nach der behandlung wieder an den Käufer zurückgibt. Zusätzlich kann der Käufer Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn er das Tier selbst zum Verkäufer zurückbringt. Handelt es sich um einen akuten Fall, wie eine schwere Infektion, und ist dem Käufer und der Katze weder ein Transport noch eine Frist zur Nacherfüllung zumutbar, kann der Tierbesitzer selbst die Katze zum TA bringen und behandeln lassen. Er kann dann andere Mängelansprüche geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer eine Nacherfüllung ablehnt. Rein theoretisch kann der Katzenbesitzer sein krankes Kitten also zurückbringen und ein anderes Kätzchen dafür verlangen. Rein theoretisch! Denn welcher Tierhalter tauxcht sein krankes Tier, an dem er schon nach kürzester Zeit hängt, gegen ein anderes aus
gina87
gina87 | 03.02.2011
38 Antwort
.....
2. Minderung des Kaufpreises Handelt es sich um geringfügige Mängel, wie z.B. Flohbefall beim Jungtier, besteht ein Anspruch auf Minderung. Das bedeutet, dass der Kaufpreis herabgesetzt wird. Wenn sich Käufer und Verkäufer über den Betrag der Minderung nicht einigen können, wird sich der genaue Minderungsbetrag nur durch ein Sachverständigengutachten feststellen lassen. Ronny hat sich schließlich damit abgefunden, dass sein Kater keine Zuchtkatze werden wird. Er hat ihn aber so lieb gewonnen, dass er ihn weiter als Liebhabertier behalten will. Ein liebhabertier hat aber einen geringeren Wert als eine Rasse-Zuchtkatze. Also erklärt Ronny die Minderung. Er behält seinen Kater und bekommt einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet. 3. Rücktritt vom Vertrag Ist eine Nacherfüllung nicht möglich, weil die Katze einen so schweren Mangel hat, dass der Käufer sie auf keinen Fall behalten will oder kann , dann kann der Käfuer vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer muss dann die Katze zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis zurückzahlen und mögliche Zusatzkosten ersetzen. Auch dieser Fall ist für den normalen Tierhalter eher unrealistisch, geht es dabei doch nicht um eine Sache, sondern um ein Lebewesen, an dem sein Herz hängt.
gina87
gina87 | 03.02.2011
39 Antwort
@gina87
ich glaube das gilt aber für zuchtkatzen .
Dolcezza90
Dolcezza90 | 03.02.2011
40 Antwort
...
nein das gilt grade bei privtverkäufen . für zuchtkatzen bzw kauf einer katze vom züchter stehts extra da Anders beim Verbrauchsgüterkauf . Hier gibt es eine Beweislastumkehr. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 monate auf, wird vermutet, dass er schon vor der Übergabe vorlag. Der Züchter muss dann seinerseits beweisen, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist. Jedoch führt der BGH aus, dass ien Tier - ander als eine normale Sache - stetigen Veränderungen hinsichtlich seiner körperlichen und gesundheitlichen Verfassung unterliegt und deshalb diese gesetzliche Vermutung nicht in jedem Fall angewendet werden kann. Es muss daher im Einzelfall auf die Art des Mangels bzw. der Erkrankung abgestellt werden
gina87
gina87 | 03.02.2011
41 Antwort
...
ich kann nur hoffen das das tier wenigstens vom käufer selbst abgeholt worden is und nich via post oder sonst. tranpsortdienstleistern wie alle anderen waren"gegenstände" durch die gegend kutschiert wurde
gina87
gina87 | 03.02.2011

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