⎯ Wir lieben Familie ⎯

Vor der Geburt verlassen was muss ich beachten

aphchen
aphchen
23.09.2008 | 15 Antworten
Ich bin im 4 Monat mit Zwillingen schwanger. Gestern hat mich der Vater verlassen weil er nicht mehr kann.

Er lebt 780 km weiter weg und ich wollte eigentlich zu ihm ziehen was sich ja nun erledigt hat :(

Nun meine Frage wie ist es nach der Geburt wenn er die Kinder sehen will eine 2 Wochen Regelung ist ja wegen der Entfernung nicht möglich.
Kann er von mir verlangen das ich sie zu ihm hoch bringe?

Danke für eure Hilfe
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15 Antworten

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1 Antwort
nein...
darf er nicht weis ja nicht seit ihr denn verheiratet? nunja sonst darf er nicht dann muss er selber schauen wie er es macht wäre ja sonst doof . dann müsste ich ja immer 800km fahren . nein darf er nicht denn er will ja seine kinder sehen . trtzdem alles alles gute!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.09.2008
2 Antwort
Hallo
Gruß von ner Zwillingsmama . Und Nein das kann er nicht verlangen. Er muss zu euch kommen weil deine Kinder dich noch brauchen und sollange sie dich noch brauchen muss er zu euch kommen und kann nich verlangen das du sie zu ihm gibst. lg Carina
Carina82
Carina82 | 23.09.2008
3 Antwort
Wenn
er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, dann bist du die Mutter und er hat kein Recht. Ist fies aber isso.
Mala
Mala | 23.09.2008
4 Antwort
das ist ja der hammer....!!!!!!
du aermste!! nein, er muss zu euch kommen um die babies zu besuchen . die zwei sind ja von dir abhaengig! das schaffst du auch so! so jemand der sich aus dem staub macht braucht keine frau!! glg und viel staerke wuenscht dir flake
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.09.2008
5 Antwort
Besuch
Kenne so einen ähnlichen Fall von meiner Freundin. Bei ihr ist es so, dass sie ihm auf halber Strecke entgegen kommen muss. Da die kleine ein recht hat den vater zusehen, dass muss die mutter auch mit ermöglichen. So wurde es jedenfalls vom Gericht entschieden.
Nearingfate
Nearingfate | 23.09.2008
6 Antwort
also
ich kenne das nur das es ja eh geregelt werden muss wegen unterhalt und dann wird auch festgehalten wie das mit dem besuchen geregelt wird . also mein freund so das die sich eigentlich auhälfte treffen müssen . aber warte ab wie e geregelt wird . und du bist die mama und hast ja da mitspracherecht bei dem was festgehlaten wir . und kopf hoch . wer weiß evtl klappt das ja nochmal mit euch .
nacasja
nacasja | 23.09.2008
7 Antwort
kenne das von meinem
bruder auch, seine ex partnerin muss ihm sein kind auf halben wege bringen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.09.2008
8 Antwort
nein
wir sind nicht verheiratet. Ich bin zuversichtlich das ich das packe hab ja meine Familie im Hintergrund. Mir wird nur angst und bange wenn ich daran denke das ich ihn bei jeder feier dabei haben muss taufe ect. und werden wird das nix mehr da ich keinen Mann will der per SMS schluss macht. Danke für eure Antworten
aphchen
aphchen | 23.09.2008
9 Antwort
per sms!!!!!!!!
was fuer ein A****! der soll bloss machen dass er bezahlt und nicht noch anforderungen an dich stellt zwecks halbe strecke . boa bei sowas krig ich nen hals aba hallo!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.09.2008
10 Antwort
ignorier ihn!!!!!!!!!!!!!!
tu einfach so als ob dieser schmarotzer nicht da ist . er ist halt der erzeuger aber ein vater . nein, das finde ich sind solche maenner nicht ! es kommt bestimmt ein mann der dich und die zwerge liebt! und nicht per sms schlussmacht
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.09.2008
11 Antwort
das A****
dacht ich mir auch und seit dem bin ich am überlegen wie ich ihn von mir und den kindern vernhalten kann. ich möchte nicht zu meine kindern sagen euer vater hat gesagt er kann nicht mehr und darum hat er per sms mal kurz uns 3 sitzen gelassen und nu will er über alles informiert werden. Bin der Meinung nu muss er sich kümmern um an die infos zu kommen und nicht ich muss ihn anrufen uns sagen du sie spreche du sie laufen du sie treten ect da wär ich ja nich ganz dicht
aphchen
aphchen | 23.09.2008
12 Antwort
wenn ihr
nicht verheiratet seid und kein gemeinsames sorgerecht beim JA beantragt habt, liegt das alleinige sorgerecht bei dir. d.h. sorge- und aufenthaltsbestimmungsrecht. wenn er beim standesamt als leiblicher vater eingetragen ist, hat er unterhaltspflicht, aber auch besuchsrecht. kann er nicht zahlen, kannst du den unterhalt von der unterhaltsvorschusskasse des JA bekommen. du bist also erst mal abgesichert. verstehe nicht, wie er plötzlich interesse an seinen kindern hat, wenn er . denk du erst mal jetzt an dich und deine beiden krümel. der rest kommt später. und lass dich nicht stressen, das ist nicht gut für die zwerge. alles gute wünsch ich dir. lg.
aniza
aniza | 23.09.2008
13 Antwort
Hallo...
..erstmal einen ganz lieben Gruß von mir! Mir ging es vor über zwei Jahren ähnlich. Nur dass es ein Kind war, und sich der Vater direkt aus dem Staub gemacht hat sobald er sicher wußte dass er Vater wird. Du bist also nicht alleine! Tut manchmal gut das zu wissen.. Wichtig ist, dass du Hilfe hast- und dem scheint ja so zu sein !! Das ist gut!! Als kleinen Tipp: ich bin noch vor der Geburt zum Jugendamt gegangen und habe habe eine sogenannte Beistandschaft beantragt. Dann wird dir von Anfang an geholfen und du musst dich mit den "Kleinigkeiten" wie Unterhalt nicht herumschlagen. Die beraten dich auch rechtlich und helfen dir im Umgang mit dem Vater. Wünsche dir viel viel Kraft und eine trotzdem angenehme Schwangerschaft!! Auch wenn es oft schwer ist- ich habe es NIE bereut meinen Sohn bekommen zu haben! Lieben Gruß!!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 24.09.2008
14 Antwort
so ein A... punkt
hallo ich kenn mich nicht aus wie das ist mit dem gesetz aber es tut mir voll leid das dich der A . punkt sitzen hat lassen du tust mir voll leid ich wünsche dir alles gut lg karo
koitin
koitin | 26.09.2008
15 Antwort
Eine Vaterrolle hat nichts mit dem Schluß
macchen per SMS zu tun, klar ist das nicht die feine englische Art, hat aber wie gesagt mit der Vaterrolle nichts zu tun.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.10.2008

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