⎯ Wir lieben Familie ⎯

Umzug

Birgit1980
Birgit1980
15.02.2020 | 20 Antworten
Hallo ihr lieben,
Ich habe eine Frage und zwar :
Ich bin alleinerziehende Mutter eines knapp 4 jährigen Sohnes der jedes 2.we sein Papa sieht und auch mal unter der woche
Ich habe nun auch einen neuen Partner und möchte wenn alles klappt dieses Jahr zu ihm hin ziehen
Nun wäre für mich interessant zu wissen in welchen km radius ich umziehen kann ohne das der kinds Vater was dagegen sprechen könnte da ich es ohne Gericht dann erstmal probieren möchte

Danke schon mal für die Antworten

Lg
Birgit
Dein Kommentar (bzw. Antwort)
Noch 3000 Zeichen möglich.

20 Antworten

[ von neu nach alt sortieren ]
1 Antwort
Also ich würde Dir dringend raten es nicht ohne das Gericht und auf gar keinen Fall ohne Absprache mit dem leiblichen Vater zu machen. Ich bin damals von Duisburg nach Bochum gezogen nach der Trennung von meinem Ex-Mann. Das waren gut 40 km. Der Richter hat dem zugestimmt und es war dann okay, obwohl es Schwierigkeiten mit dem leiblichen Vater der Großen gab und er das gar nicht lustig fand. Versuch auf jeden Fall nicht ganz so weit wegzuziehen, so daß Euer Sohn seinen Papa immer noch regelmäßig treffen kann und es da dann keine Schwierigkeiten gibt. Wenn Du sehr weit wegziehen solltest , dann kann es Dir sogar passieren, daß Du Dich an den Kosten der Fahrten für den Besuchskontakt zwischen Papa und Sohn beteiligen müßtest. Es ist wirklich besser alles gerichtlich regeln zu lassen, so daß Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite bist und dann keine Schwierigkeiten bekommen kannst. Ziehst Du OHNE Einverständnis des leiblichen Vaters einfach weg, kann Dir sogar u.U. Kindesentziehung unterstellt und dann damit das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts entzogen werden. Laß es nicht darauf ankommen. Wenn Du z.B. in der Nähe bleibst so daß Dein Sohn auch weiterhin den Kiga besuchen kann, den er jetzt besucht kann der Kindsvater nichts dagegen sagen. Verlässt Du die Stadt oder sogar das Bundesland solltest Du auf jeden Fall alles wie gesagt gerichtlich abklären lassen. So kann dann nichts passieren.
babyemily1
babyemily1 | 15.02.2020
2 Antwort
je nach JA manchmal 30, manchmal 50 km, wieso kann der partner nicht zu dir ziehen. Dei kind hat ein gewohntes Umfeld, das wichitg ist, er geht doch sicher schon in den Kindergarten.Wenn er in deine Wohnung zieht bist du der Hauütmieter, wenn es nicht klappt, andersrum, ist er der Hauptmieter.
eniswiss
eniswiss | 16.02.2020
3 Antwort
@eniswiss Ähm, wieso ist sie bzw. er der Hauptmieter? Einen Mietsvertrag kann man ändern und beide als Hauptmieter eintragen. Schon mal davon gehört? Und der Partner der TE kann höchstwahrscheinlich berufsbedingt nicht zu ihr ziehen, da gehe ich mal von aus. Sonst hätten sie das ja bestimmt auch in Betracht gezogen.
babyemily1
babyemily1 | 16.02.2020
4 Antwort
@babyemily1 eine ànderung des Lebensumfelds für KInd ist negativ. Klar kann man einen Mietvertrag ändern, da muss aber auch der Vermieter mitmachen. er hat eine Wohnung, sie trennt sich von Ihren Sachen und wenn es nicht klappt? dann ?
eniswiss
eniswiss | 16.02.2020
5 Antwort
@babyemily1 Also wenn dann zieh ich so 40 km weg ich wohne bei ebersberg und mein Partner bei Erding da könnte der kinds Vater locker seinen Sohn auch noch sehen und ich habe ihm auch gesagt er kann jederzeit sein Kind sehen nur leider setzt er es nicht so um Naja schade für lucas, aber ok . Also 150 km wären es ned nur so 40 ?
Birgit1980
Birgit1980 | 16.02.2020
6 Antwort
@eniswiss Wenn dann würde ich zu ihm ziehen da er auch ein Haus hat was ihm allein gehört und er somit keine Miete zahlt mein Sohn kommt auch bestens mit meinem Partner aus die beiden sind schon richtig gute Freunde geworden und zumal möchte ich einen neuen Abschnitt haben Da wo ich wohne ist gegenüber gleich die Firma wo mein ex arbeitet und ich möchte einfach einen neuen Lebensabschnitt anfangen und mein Sohn dem gefällt es auch richtig gut hier Ich achte schon darauf, dass es meinem Kind gut geht und er sich wohl fühlt
Birgit1980
Birgit1980 | 16.02.2020
7 Antwort
@babyemily1 Wie gesagt ich wohne in einer Wohnung mit meinem Sohn was ich übernommen habe wo mein ex ausgezogen ist und mein freund hat ein haus mit 166 qm'2 und das gehört ihm wo man wie gesagt keine Miete zahlen muss sondern halt nur den Strom Internet tel sowas Und deswegen wenn dann mag ich hier zu ihm ziehen
Birgit1980
Birgit1980 | 16.02.2020
8 Antwort
Ich würde Dir da wirklich raten, es gerichtlich abklären zu lassen, gerade weil Dein EX da anscheinend nicht so begeistert von ist bzw. jemand ist, wo die ganze Sache nicht so einfach zu sein scheint. Die Strecke ist von der Länge her ähnlich der Strecke die ich damals umgezogen bin und es war wirklich von Vorteil, daß ich meinen EX über den RA und auch über das Gericht informiert habe. Ich war abgesichert, daß es okay ist und brauchte mir keine Gedanken machen, daß mein EX mir daraus einen Strick drehen könnte. Und eine Änderung des Lebensumfeldes ist nicht immer negativ, liebe eniswiss. Das ist Quatsch. Es kommt auf die Änderung an. Oft ist es sogar sehr positiv, weil das Kind dann wie hier z.B. mehr Platz zum Spielen hätte, es wäre mehr Geld vorhanden, weil die Miete wegfällt und andere Dinge. Der Junge ist erst 4 Jahre alt und würde dann auch in einem anderen Kindergarten mit Sicherheit neue Freunde finden. Er kommt mit dem neuen Partner der TE gut zurecht, das ist doch schon mal echt super und ein großer Vorteil. Ich kann die TE auch verstehen, daß sie nicht mehr dort wohnen möchte, weil genau gegenüber ihr EX arbeitet und sie ihn dann jeden Tag sieht. Man weiß nicht was vorgefallen ist und vielleicht ist das für sie wirklich nicht angenehm. Außerdem bietet das Haus ihres Lebensgefährten natürlich wesentlich mehr Platz, die Miete fällt auch weg. Alles große Vorteile, die man natürlich beachten sollte. Sollte es trotzdem mal schiefgehen und sie würden sich trennen, dann muß sie halt von vorne anfangen. Das Risiko würden beide Seiten eingehen, egal wer zu wem zieht. Und einer muß dann wohl oder übel in den "sauren Apfel beißen". Wie gesagt, ich würde auf Nummer sicher gehen und es auf jeden Fall gerichtlich abklären lassen, damit es dann kein böses Erwachen gibt und der EX ihr im schlimmsten Fall das Sorgerecht wegen Kindesentziehung wegnehmen kann.
babyemily1
babyemily1 | 16.02.2020
9 Antwort
@babyemily1 ALSO wenn es soweit dann ist werde ich das dem kinds Vater eh sagen wo ich hin ziehe und von ihm aus ist es 30 min zum fahren wenn er sein Sohn auch sehen möchte Zu mir bzw da wo auch seine Arbeit ist sind es so 10 min also ich finde des noch gut im Rahmen Und wenn er dennoch dagegen ist dann werde ich das Aufenthaltesbestimmungs recht beantragen so einfach ist es Ich wohne ja schließlich nicht am arsch der Welt Sondern fast um die Ecke Bin mal gespannt was da raus kommen wird
Birgit1980
Birgit1980 | 16.02.2020
10 Antwort
Ähm, so einfach bekommst Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht, liebe Birgit. Damit das entzogen wird, muß schon mehr passieren als nur: "Ich will es alleine haben." Ich habe es auch für unsere beiden Großen bekommen, da der leibliche Vater mir die Kinder entzogen hatte und nicht zurückgegeben hat damals. Der MA vom JA hat ihm damals eine Frist gesetzt, während dieser er die Kinder zurückbringen sollte. Diese hat er ohne etwas zu tun verstreichen lassen. Daraufhin wurde eine einstweilige Verfügung vom Gericht erlassen und mir damit dann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen Kindesentziehung zugesprochen. Es wird wirklich und ausschließlich nur in bestimmten Situationen einem Elternteil alleine zugesprochen. Eben z.B. bei Kindesentzug, wenn einer der Eltern das Kind vernachlässigt, drogen- oder alkoholabhängig ist und somit das Kind nicht mehr adäquat versorgen kann oder ähnliches. Aber nicht nur, weil einer von beiden es haben möchte. Das ABR ist ein Teil des Sorgerechts dafür da sein. Es reicht nicht, daß ein Elternteil gegen einen Umzug ist. Deswegen bekommt kein Elternteil das SR oder auch nur einen Teil davon entzogen. Es ist leider nicht so einfach, wenn der EX-Partner und leibliche Elternteil nicht mitspielt beim Thema Umzug. Dann hilft es nur, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte er dagegen sein könntest Du ja vielleicht auch mal einen Termin beim JA ausmachen und dort mit Hilfe eines MA versuchen, ihm zu erklären daß sein Besuchsrecht davon nicht beeinträchtigt wird und er seinen Sohn weiterhin genauso oft besuchen kann wie vorher. Du kannst ihm ja dann - wenn Du möchtest - vorschlagen, daß Du ihm ab und zu mal den Kleinen vorbeibringst oder abholst, so daß er dann nicht alleine die höheren Kosten für Abholen und Bringen an den Besuchstagen tragen muß. Vielleicht geht er ja dann auf diesen Kompromiß ein.
babyemily1
babyemily1 | 16.02.2020
11 Antwort
40 km sind eindeutig zu weit. Sorry, aber der KV hat da Mitspracherecht. Solltest du ohne Zustimmung umziehen, wirst du dafür verantwortlich gemacht. Du musst dann für die umgänge Sorge tragen und die Fahrtkosten tragen. Das ist Fakt. 40 km sind uU an die 45 Minuten Fahrtzeit. Also echt kein pappenstiel. Hier geht es auch um die rechte des Vaters und des kindes. Nicht nur deine. Und das sag ich als Mutter, die nur Stress mit ihrem ex hat ;) Ich würde das nicht einfach so machen. Oder du trägst halt die Konsequenzen.
xxWillowXx
xxWillowXx | 16.02.2020
12 Antwort
@xxWillowXx Also jetzt erstmal runter kommen vom hohen Ross ich habe mich hier angemeldet um mir Infos zu holen und ned um mich von der Seite volle Pulle anmachen zu lassen des ist auch Fakt! Wer hat hier überhaupt gesagt, dass ich einfach umziehe? Niemand zumindest ich nicht Ich hab wenn man mal die Nachrichten liest auch geschrieben gehabt ich gebe dem KV bescheid, dass ich dann wenn es soweit ist umziehen werde und gut ist und 30 min fahrt das soll weit sein? ? Sorry, aber das ist nichts im Gegensatz zu andern Fahrten Aber jedem des seine ich werde des schon klären und regeln wenn es soweit ist
Birgit1980
Birgit1980 | 16.02.2020
13 Antwort
@babyemily1 Der KV kann seinen Sohn jederzeit sehen das habe ich ihm immer gesagt gehabt nur macht er es nicht bzw nutzt er es nicht zeit mit seinem Sohn zu verbringen Er wohnt nun auch bei seinen Eltern wieder und mit seinem Sohn alleine was machen das tut er ned weil er es nicht auf die Kette bekommt immer nur im Zusammenhang mit seinen Eltern Wie gesagt er kann ihn jederzeit sehen wenn er es mag hab ich überhaupt nichts dagegen Ist der Umzug soweit werde ich ihn bescheid geben bockt er zb dann muss ich das anderweitig klären, aber vll kann man ja auch normal reden
Birgit1980
Birgit1980 | 16.02.2020
14 Antwort
@Birgit1980 Wieso fragst du hier was, wenn dir die gesetzeslage - ja meine Wortwahl ist nicht toll - scheiß egal ist? Du kannst machen, was du willst. Aber du wirst die Konsequenzen für tragen Da kannst du totdiskutoeren, was du willst. Du handelst Unrecht. Es ist schlicht so. Der KV hat auch Entscheidungrechte. Selbst ohne Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also mach nur. Aber rechne damit, dass du deinen Sohn dann wirst fahren müssen oder die Fahrtkosten tragen.
xxWillowXx
xxWillowXx | 16.02.2020
15 Antwort
@xxWillowXx Jupp mache ich auch ? man kann a normal reden ohne, dass du mich von der Seite so anmachen musst ne? Freundlichkeit lässt grüßen ist wohl auch ein Fremdwort für dich wie es scheint Mit den fahrt kosten wäre mir scheiß egal ganz ehrlich denn des ist ein Klacks zum fahren Und zum andren hat er ihn eh jedes 2.we nur denn unter der woche mag er ihn noch nicht mal sehen und wenn dann kann er auch kommen wenn er ihn unbedingt sehen mag und nun ist es a so geregelt, dass seine eltern ihn jedes 2.we ab Freitag vom Kindergarten holen und ich ihn meist eh am Sonntag Abend abhole oder er ihn mir auch mal bringt Man kann sich a hier auch normal unterhalten und da brauchst ned so rum Posaunen ganz ehrlich sorry ist aber so Ich zick dich a ned so an und bin diesbezüglich ruhig weil ich einfach nur antworten suche und du kommst ma so schräg also arbeite an deiner Wortwahl etwas bzw wie du es rüber bringst kommt ned Grad einladend
Birgit1980
Birgit1980 | 17.02.2020
16 Antwort
Mädels, kommt beide mal runter in Ordnung? Kein Grund hier auf die Palme zu gehen. Natürlich sind 40 km nicht zuviel. Mit dem Auto wären es knapp ca 20 - 25 min. Fahrzeit . Von meinem jetzigen Wohnort bis zum meinem ehemaligen Wohnort sind es auch ca. 40 km und wir fahren dann ca. 20 min. Klar, mit den Öffis ist man natürlich weitaus länger unterwegs, aber auch das ist machbar, wenn man sich gut informiert. Es reicht aber nicht, den KV nur zu informieren , sondern er MUSS ZUSTIMMEN.Vorher darfst Du nichts in Gang setzen. Ist er gegen einen Umzug kannst Du wie gesagt z.B. über das JA versuchen ihn umzustimmen. Bleibt er stur hilft dann nur noch gerichtlich vorzugehen. Ziehst Du ohne seine Zustimmung einfach um riskierst Du auf JEDEN FALL einen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrecht oder im schlimmsten Fall sogar das Sorgerecht. Das ist FAKT! Und glaube mir, es gibt Richter die können dann echt fies sein, wenn Du an den Falschen gerätst. Überleg doch mal: Wenn es so leicht wäre, einen Teil des SR werden entweder Teile davon entzogen oder das SR fällt komplett an einen Elternteil. Da ist kein Rütteln dran und es wird kein Gericht der Welt Dir das alleinige ABR zusprechen nur weil Du Deinen EX seine Zustimmung zu Deinem Umzug verweigert. Er würde dann höchstens vom Gericht aufgefordert seine Gründe für die Ablehnung zu nennen und wenn der Richter der Ansicht sein sollte, daß diese nicht ausreichen wird seine Klage abgewiesen und Dir dann erlaubt, umzuziehen. Entzogen wird dann KEINEM von Euch etwas.
babyemily1
babyemily1 | 17.02.2020
17 Antwort
Ich muss mich hier nicht beleidigen lassen. Mein erster Kommentar war sachlich und auf die Rechtslage bezogen. Mehr nicht. Das hat dann auch Nichts mit hochtrabend oder sonst was zu tun. Da muss ich auch nicht runter kommen. Was den Umgangston angeht, solltest eher du - Birgit - dich an deine eigene Nase fassen. Und darauf weise ich dich jetzt auch eben mal offiziell hin. Wir haben hier eine Netiquette, welche einzuhalten ist. Danke
xxWillowXx
xxWillowXx | 17.02.2020
18 Antwort
Wenn ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt brauchst du die schriftliche Einverständniserklärung vom Vater BEVOR du MIT Kind umziehst. Ziehst du ohne Einverständnis des Vaters um kann er unter Umständen auf Rückführung des Kindes klagen. Da ist es egal ob 40 oder 400 km sind. Da hat Willow absolut recht, der Vater kann dagegen ein Veto einlegen. Auch er hat Rechte was das Kind betrifft. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen bei Zustimmungsverweigerung des Vaters klappt nur dann, wenn ein Job in Aussicht steht, der Kita-Platz gesichert ist . alleine die Tatsache, dass du mit dem neuen Partner zusammen ziehen willst ist riskant vor Gericht. Besprecht das also alles vorher! Klärt ab wie der Umgang in Zukunft machbar ist
Solo-Mami
Solo-Mami | 17.02.2020
19 Antwort
@Birgit1980 Ich sehe Willow ihre Antwort ganz normal, sachlich und ohne irgendeinen Unterton . Deine aggressive Reaktion darauf verstehe ich überhaupt nicht .
Solo-Mami
Solo-Mami | 17.02.2020
20 Antwort
Übrigens nur zur Info: Das SORGErecht hat NICHTS mit dem UMGANGSrecht . Es ist wirklich nicht einfach, das alles auseinanderzuklamüsern, da das SR ja aus mehreren Teilen besteht und alle irgendwie zusammenhängen und es dann immer auf den einzelnen Fall ankommt wo der andere Elternteil dann doch trotz allem noch das Recht hat einzugreifen, obwohl ein Teil des SR oder UR entzogen wurde. Auch daran solltest Du bitte denken bevor Du da Schwierigkeiten bekommst. Ist jetzt echt nicht böse gemeint, aber ich spreche aus Erfahrung. ;-) Man kann da schnell mal was falsch machen, weil es einfach sehr kompliziert ist, gerade wenn man sich als Eltern nicht immer einig ist.
babyemily1
babyemily1 | 17.02.2020

ERFAHRE MEHR:

Umzug Mutter mit Kind/Sorgerecht
09.02.2018 | 25 Antworten
Umzug - Wann mit packen anfangen?
23.08.2011 | 13 Antworten

Ähnliche Fragen finden

×
×
Mamiweb - Startseite

Forum

Magazin


×

Login

oder

Noch kein Mamiweb-Mitglied?
Mitglied werden
x