Hat denn der Erzeuger überhaupt keine Frist bis wann er den Unterhalt bezahlt?
guten morgen Mamis,
das kanns doch nun nicht sein, es ist immernoch nichts drauf. Gibts denn überhaupt keine frist, oder kann der zahlen wann er bock hat?
LG
von oOMamileinoO am 10.05.2010 08:54h
3 Antworten
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sorry vergessen zu erwähnen..
du kannst das über das JA machen oder wie ich über den Anwalt.. viel glück
von hanovermum am 10.05.2010 09:19h
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...
dieses fixdatum muß man seperat beim JA beantragen sonst kann der Erzeuger überweisen wann er will...
den fall hatte ich auch- ein anruf beim ja hatte genügt hab sie gebeten dass sie dem erzeuger mitteilen dass er bis zum tag x im montag das geld zu bezahlen hat.... die ham sich dann drum gekümmert
von mamaspatz am 10.05.2010 09:13h
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Hallo
Der Erzeuger kann solange machen was er will leider bis du dagegen angehst. Meinem Ex wurde eine Frist gesetzt bis wann das der Eingang dazu sein hat. Wenn er zB am 1 Geld bekommt dann ist bis zum 5 realistisch.
Als er dies nicht tat wurde die Pfändung eingeleitet, dann geht es Automatisch von seinem Gehalt ab. Allerdings wenn er dann seinen Job hinwirft - so wars bei uns- bleibt dann nur noch der UVG vom JA. LG
von hanovermum am 10.05.2010 09:08h
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