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mutterschutz nach kaiserschnitt
mutterschutz nach kaiserschnitt
hallo,
also das man nach kaiserschnitt 12wochen mutterschutz hat soweit bin ich nun auch.meine kk hat mir nun aber nur 8 wochen berechnet.muss ich die 4 wochen zusätzlich noch beantragen? WEIS DAS JEMANd?
Stichworte:
Mutterschutz von smartie1983 am 07.07.2008 19:29h
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15 Antworten
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blick da nun echt nimmer durch
kann es vielleicht auch sein das es daran liegt das ich bis 3 wochen vor der geburt gearbeitet hab?
von smartie1983 am 07.07.2008 19:53h
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......
mhm ich werd morgen einfach mal bei der kk nachfragen.hoffe dann komme ich weiter.wollt ja eig am montag wieder arbeiten.
Vielleicht kommt das auch auf den beruf an oder so hab da echt ka...
von smartie1983 am 07.07.2008 19:50h
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Man hat
14 Wochen insgesamt.
Einmal 6 wochen vor der geburt und 8 wochen nach der geburt.
Die schwester von meinem Freund hatte auch nen KS und hat auch nur die 8 wochen nach der geburt gehabt.
Aber ich hab mal gegoogelt und das steht im Mutterschutzgesetz :
Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
§ 5. (1) Dienstnehmerinnen dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen
nach ihrer Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten,
Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist
mindestens zwölf Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist (§ 3
Abs. 1) vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die
Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung,
höchstens jedoch auf 16 Wochen.
Das wieder spricht sich ja dann wieder!!
Naja Gesetze
von jenny1985 am 07.07.2008 19:45h
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also a sind es
6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher.
Egal was deine Chefin sagt, frag in der Krankenkasse nach die werden dir das schon sagen.
Warum sollten Frauen die einen Wunschkaiserschnitt hatten mehr Mutterschutz und mehr Geld bekommen als eine Frau die Normal Entbindet?
Da wären die ja SAU BLÖD
von dieBobs am 07.07.2008 19:49h
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......
das hab ich grad von einer anderen seite kopiert...Der gesetzliche Mutterschutz beginnt 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet 8 Wochen (bzw. bei KS 12 Wochen) nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Kommt das Kind schon vor dem EGT dann wird diese Zeit hinten drangehängt (man verliert also nix wenn es früher kommt) und somit kommst also auf insgesamt 16 Wochen bzw. 20 Wochen bei KS.
wie gesagt wusste bis heute auch nicht das ich wohl noch mehr zeit hab
von smartie1983 am 07.07.2008 19:39h
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Wenn Dein
Kind unter 2500g gewogen hat bei der Geburt zählt es auch als Frühchen, auch wenn es zum ET kam. Dann stehen Dir auch 12 Wochen zu. Aber da müßtest Du ne Bescheinigung von der Klinik für die KK bekommen haben
von Frauke_660 am 07.07.2008 19:38h
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hallo
habe 2 kaiserschnitte bekommen und bei beiden nur 8 wochen nach der entbindung mutterschutz gehabt.
von mutter2ki am 07.07.2008 19:38h
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Mutterschutz nach Kaiserschnitt
Hallo!
Ein Mutter hat Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung wenn es:
1. eine Mehrlingsgeburt war oder
2. eine Frühgeburt (bis 6 Wochen vor Termin)
Ansonsten gibt es nur 8 Wochen Mutterschutz. Dabei ist es egal, ob dein Kind auf natürliche Weise zur Welt gekommen ist oder per Kaiserschnitt.
Meine Tochter kam auch per Kaiserschnitt zur Welt. Gab auch nur 8 Wochen. Ist aber auch (leider) richtig... ;-)
LG
Granne
von Gelöschter Benutzer am 07.07.2008 19:43h
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nein,
der kleine kam sogar paar tage später.aber meine chefin rief nu heute an das ich doch eig 12 statt 8 wochen hab.hab nu gegooglet und da auch gefunden das man 12 wochen hat...mhm...
von smartie1983 am 07.07.2008 19:35h
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Laut einer Sozialversicherungsangestellten
bekommt man bei einem Kind NUR 8 Wochen und bei ZWILLINGEN 12 Wochen
von Eva-Maria_Engel am 07.07.2008 19:34h
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