Startseite » Forum » Alleinerziehend » Unterhalt » unterhalt auch für mütter?

unterhalt auch für mütter?

soulfly
hallo!

mich würd das nur mal interessieren!

wenn sich eine frau mit kleinen kindern scheiden läst, muss dann der mann auch für sie unterhalt bezahlen, weil sie ja nicht arbeiten gehen kann, wegen der kinder.

weis das jemand?

also es geht nicht um mich
Stichworte: Unterhalt

von soulfly am 02.03.2009 13:40h
Antworten? Du musst dich zuerst einloggen oder registrieren.

Du bist noch kein Mitglied bei Mamiweb?
Jetzt gratis Mitglied werden bei Mamiweb!

Antworten

8 Antworten

8
sonja2
0
schau mal hier
das gilt nicht nur für die mutter sondern auch für den vater, wenn er das kind betreut! Bürgerliches Gesetzbuch Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) Titel 3 - Unterhaltspflicht (§§ 1601 - 1615o) Untertitel 2 - Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern (§§ 1615a - 1615o) Gliederung nächste Vorschrift § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt (1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. (2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. (3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters. (4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.
von sonja2 am 02.03.2009 23:19h


7
XaNi
0
Unterhalt
Also als 1. mußich erstmal los werden, das eine Frau trotz Kinder arbeiten gehen kann, es gibt schließlich Krippen, Kindergärten, Tagesmuttis. 2. finde ich es nicht wirklich in Ordnung das Männer auch noch für Frauen zahlen sollen. Aber leider schreibt das Gesetz es vor, das Männer auch Geld an Frauen zahlen müssen, solang die Kids unter 3 Jahre sind.
von XaNi am 02.03.2009 14:05h


6
wolke21
2
xxx
ja, leider ist das so, ausser man verzichtet darauf wenn man heiratet.. Ich finde es unmöglich das männer auch noch für die frauern zahlen müssen. wir machen das bei unserer hozeit so, das wir eine vereinbarung machen lassen, das er mir etwas geld gibt damit ich mir den umzug leisten kann und so und das ich eine gewisse zeit wohnrecht hab, ist ja das haus seiner eltern.. und hald den unterhalt fürs kind.. mehr würd ich ihm nicht nehmen wollen.. ein arbeitskollege von meinem freund arbeitet fast nur für seine geschiedene frau und seine kinder, find ich nicht ok, sowas..
von wolke21 am 02.03.2009 13:51h


5
sonnenblume24
0
sanchen
auch wenn es nur die frundin gewesen wäre hätte der mann bezahlen müsen
von sonnenblume24 am 02.03.2009 13:45h


4
sanchen88
0
Ja, solange sie verheiratet waren
wären sie es nicht gewesen, muss er nichts für die Freundin bezahlen.
von sanchen88 am 02.03.2009 13:42h


3
hoi7
0
hallo
hmm gute Frage hier in der Schweiz gibt es ja nicht mal ein Erziehungsjahr da heisst es geh nach 3 mt wieder arbeiten oder vergiss es..Geld bekommt man ja auch nicht als Mutter.
von hoi7 am 02.03.2009 13:42h


2
Schatzi24806
0
...
die Frau erhält ,glaub ich, Unterhalt solange die Kinder unter drei sind!
von Schatzi24806 am 02.03.2009 13:41h


1
Maxi2506
0
Ja muß er sogar
jedenfalls solange die Frau nict arbeiten gehen kann! Wieviel richtet sich nach den Ehejahren! LG
von Maxi2506 am 02.03.2009 13:41h


Weitere Fragen zu folgender Wortkombination


bin stinksauer auf meine Mutter es geht um den Unterhalt

der Vater von meinem Sohn zalt nicht das was er müsste.Und er weigert sich eine Urkunde zu machen.Nun sind Mittlerweile wüber 100 euro was er mir schulde ..
17.02.2011 | 3 Antworten

Unterhalt an die Mutter?

Hallo zusammen, ich habe da mal ne Frage, und zwar wie ist es mit dem Unterhalt für die Mutter? Ich hatte eben erfahren dass mein Ex-freund nicht nur für ..
14.09.2010 | 22 Antworten

Ansprüche auf unterhalt für Mutter und Kind?

Meine Bekannte ist 19 Jahre alt,macht gerade ein Soziales Jahr und verdient so um die 355€ im Monat.Will ab Sommer Ausbildung zur Altenpflegerin machen.S ..
29.11.2009 | 1 Antworten

Unterhalt

Hallo, ich bin 24,der Erzeuger meines sohnes der am 14.10.09 9 Jahre alt wird,hat bis jetzt keinen einzigen Cent gezahlt.Habe bis zu dem 6ten Lebensjahr v ..
12.10.2009 | 13 Antworten

Unterhalt Kind/ Mutter

Hallo! Ich noch mal, jetzt fallen mir nach und nach so viele Fragen ein .. Stimmt es das der Kindsvater auch an mich Unterhalt zahlen muß, auch wenn wi ..
30.09.2009 | 8 Antworten

Unterhalt für die mutter des kindes?

Hallo Mädels, das problem ist folgendes, ein bekannter von mir hat mit seiner ex-freundin ein kind (18 monate) jedoch waren die beiden nicht verheiratet. ..
17.09.2009 | 4 Antworten

unterhalt für mutter

hallo .. ich habe heute eine brief vom amt bekommen in dem drin stand das der kindsvater meiner tochter auch an mich unterhalt zahlen muss. ich verstehe da ..
09.09.2009 | 5 Antworten


Benutzername
Passwort
Passwort vergessen?