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Unterhalt für die Mutter
Unterhalt für die Mutter
hallo! habe ein baby, 5Monate, und ich habe mich vom Vater meines Babys in der Schwangerschaft trennen müssen .. nun weiß ich das mir eigentlich 3 Jahre lang Unterhalt zustehen müsste, aber vermute dass er zu wenig verdient .. weiß jemand wie des dann läuft, also kann man das irgendwann wenn er wieder später mal gut verdient geltend machen oder verfällt dieser anspruch dann? Weiß nicht ob ich nen Anwalt einschalten soll, oder ob sichs eh nicht rentiert .. Könnt ihr mir bitte helfen?
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Unterhalt von Arzu23 am 16.10.2008 21:39h
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Betreuungsunterhalt
Dir stehen in den drei Jahren Elternzeit Betreuungsunterhalt zu, dabei ist es egal, ob du verheiratet bist oder nicht. Am besten regelst du das über einen Anwalt, da sich das JA in erste Linie für die Interessen des Kindes einsetzt.
von meerlis am 26.10.2008 22:17h
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Unterhalt
Bis zum ersten Lebensjahr des Kindes gibt es das Erziehungsgeld, ist es zu gering dann auf Antrag ergänzende Sozialhilfe. Danach mußt du wieder arbeiten. Tagesmutter vermittelt und bezahlt das Jugendamt. Findest du nicht gleich eine Arbeit gibt es auf Antrag weiter Sozialhilfe. Bemühungen bei der Jobsuche müssen aber nachgewiesen werden. Viel Glück!
von Ingrid-Mama am 18.10.2008 20:12h
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Unterhalt für mich
hmm also ich habe von meiner Anwältin gehört das ich Unterhalt bekomme und zwar bis ich wieder arbeite! er darf 900€ behalten alles andere muß er mir und den Kindern geben das für mich muß ich einklagen was am Montag hoffendlich passiert. Ich habe auch im Internet bei der Düsseldorfer tabelle gelesen das der Mann so lange Unterhalt für seine Frau zahlen muss auch wenn sie nicht mehr arbeitsfähig ist bis zum tot. Nach dem neusten Gesetzt sind zuerst alle Kinder dran dann die Verheiratete Frau und dann die Geschiedene (Jugendamt hat mir das gesagt). Es ist sogar dem der die Kinder nicht hat einen zweit Job zuzumuten wenn der erste nicht reicht. Früher fand ich das doof aber nachdem mein Mann so was hier mit mir und den Kindern abzieht finde ich es schon richtig!
von Saluca0506 am 17.10.2008 19:00h
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Rita_Engel
bekommst du 12 jahre lang unterhalt für deine tochter?oder ist sie 6 jahre und dann bis zum 12. geburtstag.denn ich bekam für meine beiden älteren 6 jahre unterhaltsvorschuß.
von Kathylein am 16.10.2008 21:57h
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Hallo
Der Unterhalt fürs Kind steht Dir nicht nur drei Jahre zu. Der Kindsvater muss den Unterhalt zahlen. Ich bekomme auch keinen Unterhalt vom Vater meiner Tochter. Bis sie 12 Jahre alt ist, bekomme ich Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Das geht aber nur wenn man sein Kind alleine daheim hat und vom Vater des Kindes getrennt ist,oder wie ich geschieden bin. Geh mal hin zum Jugendamt und lass Dir den Antrag auf Unterhaltsvorschuss geben.
von Rita_Engel am 16.10.2008 21:50h
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********
ich hab mal gehört das es ehegatten unterhalt garnimmer gibt, sondern nur noch für die kinder,ob es stimmt, keine ahnung
von cherina am 16.10.2008 21:49h
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Unterhalt
war mal so das man als nichtverheiratete nix kriegt. kann aber sein das sich das bei letzter Änderung auf Unterhaltsrecht geändert hat. Mach dich darüber mal beim jugendamt schlau. Die müßen sowas auch wissen. Ansonsten Anwalt einschalten aber der macht ja bekanntlich selten was umsonst.
von lelu9907 am 16.10.2008 21:48h
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oh
das weiß ich auch nicht haste schon mal im internet gesucht und nach gelesen??
von withecat am 16.10.2008 21:47h
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Vergiss es !!!
wenn er nicht genug verdient bekommst Du nix ... jetzt nicht und später auch nicht ...
Erst kommt er, dann das Kind und wenn dann nochwas über bleibt ist die Mutter dranne...
von Solo-Mami am 16.10.2008 21:46h
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Unterhalt
Ich meine eigentlich den Unterhalt für die Mutter, den für das Kind bekomm ich schon vom Jugendamt
von Arzu23 am 16.10.2008 21:44h
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