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Vater bekannt will ihn aber nicht angeben

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
31.07.2018 | 11 Antworten
Hallo, dies ist meine erste Frage, deswegen verzeiht mir wenn ich vielleicht zu viel aushole oder zu wenig schreibe.

Ich bin in der 34 SSW, habe mich vor knapp 2 Wochen von meinem Partner getrennt. Grund sind viele streiterein, kein Interesse gegenüber dem Kind, und auch das ihm mir gegenüber die Hand ausgerutscht ist. Am Samstag habe ich dann herausgefunden das er schon wieder in einer Single Börse unterwegs ist und sich dort nach wen neues umsieht.

Er macht mir die ganze Zeit Vorwürfe das ich an allem schuld bin, doch ich sehe es anders. Er hat von Anfang an ein Psychospiel gespielt.

Jetzt ist die Frage, ich weiß natürlich wer der Vater meines Zwerges ist, aber will ihn nicht angeben. Ich will lieber auf den Unterhalt verzichten als das er als Vater eingetragen ist. Am Jobcenter haben die schon den Namen für den Unterhaltsvorschuss eingetragen aber ich will das so nicht. Er hat mir damals angedroht mir den kleinen weg zu nehmen wenn ich mich trenne. Bei dem kurzen wurde beim ersten Organscreening erst festgestellt das er vielleicht behindert auf die Welt kommt und er war null für mich da, sagte nur denk positiv und er wird gesund sein. Er hat mir den halt nicht gegeben den ich brauchte. Hat mich nur 2 mal zum Frauenarzt begleitet.

Er macht auch jetzt nur Stress und versucht mich irgendwie klein zu kriegen. Ich bin so verzweifelt.

Danke für die Antworten.
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11 Antworten

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11 Antwort
@Chrissi1410 So stimmt das auch nicht ganz. Dem Jugendamt ist scheissegal was er mit ihr gemacht hat und was sie möchte. Er hat dann umgangsrecht und darf sein Kind alle 2 Wochen plus Ferien zu sich holen . Das hab ich gerade alles durch. Und mein Ex war handgreiflich den Kindern gegenüber. Mit 6 und 4j haben die Kids es sogar dem Richter erzählt. Kindeswohl juckt keinen in D.
Babyzauberxx
Babyzauberxx | 02.08.2018
10 Antwort
1.dein Kind hat einen Anspruch darauf zu wissen, wer sein Vater ist, 2. wenn du den Namen schon im Jobcenter eingetragen hast, willst du da sagen, du hast dich geirrt? falls ja, holt das Amt den eingetragenen zum Vaterschaftstest, falls er es dann doch ist, trägst du die Kosten. 3. wenn du den Vater nicht kennst, musst du das eidesstaatlich versichern, wie die Vorschreiber schon angemerkt haben, gibst du einen Meineid ab, der ist mit mind 1 Jahr Gefängnis zu ahnden
eniswiss
eniswiss | 01.08.2018
9 Antwort
1. is er der Vater und sowohl er, als auch dein Baby haben ein Recht aufeinander 2. das Geld ist für dein Kind, nicht für dich also verzichte nicht darauf Du sollst die Rechte deines Kindes vertreten, nicht machen was du grad möchtest.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 01.08.2018
8 Antwort
Also wenn du keinen KV hast, bekommst du eine beistandschaft. Das ist zumindest hier so. Nach der Geburt musst du eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, mit wem du in einem gewissen Zeitraum Geschlechtsverkehr hattest. Wenn du dort reinschreibst, dass du den Namen des Mannes nicht kennst, machst du dich schlicht strafbar. Erstmal weniger das Problem. Aber sowie dein ex irgendwann mal am Jugendamt oder Gericht auftaucht - sei es heute oder in 10 Jahren - brennt für dich die lunte. Ich würde das ehrlich nicht riskieren. Auch wenn er durch eine Eintragung zu den Pflichten noch Rechte bekommt. Aber möchtest du dich wirklich strafbar machen? Eine eidesstattliche Versicherung mit Falschaussage abgeben wird nicht nur mit ein paar Euro geahndet. Meineid ist ein Verbrechen und wird mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft : ( Überleg dir das also ganz genau
xxWillowXx
xxWillowXx | 01.08.2018
7 Antwort
Ich würde auf gar keinen Fall auf den Unterhalt verzichten. Er steht Deinem Kind zu und Du würdest Deinem EX nur in die Karten spielen. Er ist an dem Kind genauso beteiligt wie Du auch. Wenn Dein Kind beeinträchtigt auf die Welt kommen sollte, wirst Du jeden Cent nötig brauchen. Auch so ist ein Kind kostspielig. Kindergarten, Schule, Ausflüge, Vereine, Klamotten, Hobbys usw.! Das kostet alles eine Menge Geld. Nur weil Du jetzt Wut auf ihn hast solltest Du nicht aus falschem Stolz darauf verzichten. Wegnehmen kann er Dir das Baby nicht. Da müßte er schon haarsträubende Dinge vorbringen . Keine Chance. Beruhige Dich und laß ihn reden.
babyemily1
babyemily1 | 01.08.2018
6 Antwort
Ja, das stimmt. Das Geld ist für deinen Sohn gedacht. Glaub mir, es wird nicht billig sein. Wir besuchen z.b viele Veranstaltungen. Ich weiß nicht wie viel Geld ich bereits in den Ferien ausgegeben habe. Es gab hier ein hüpfburgenland, da kostete der Eintritt bereits 15 Euro für mich und den kleinen. Schwimmbad 30 euro legoland knapp 50 euro + 20 euro parkhaus + essen und und und . Am Anfang hast du viele Windeln, Milchnahrung, ständigen Wechsel der Bekleidung, weil das kind wieder rauswächst. Er kann dir das Kind nicht so einfach wegnehmen! Wenn du mit dem JA kooperierst, dann ist es eine gute Möglichkeit zu zeigen, dass du nur das Beste für dein Kind willst.
isi_maus
isi_maus | 31.07.2018
5 Antwort
Nachtrag: Chrissi hat Recht, es kann Dich keiner Zwingen. Allerdings wenn Du vom Staat bsp. Unterhaltsvorschuss anforderst auf Grund der Tatsache Vater unbekannt, machst Du Dich wegen Betrug strafbar. Und so wie Chrissi schreibt, solltest Du nicht auf den Unterhaltsanspruch verzichten von Ihm.
EmmaKJ
EmmaKJ | 31.07.2018
4 Antwort
ja meine Eltern, mein Bruder, meine Schwägerin, alle stehen hinter mir. Ich habe einfach nur Angst vor all dem. Ich hatte es mir damals anders ausgemalt und nicht so. @Chrissi1410
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 31.07.2018
3 Antwort
keiner kann Dich zwingen, ihn eintragen zu lassen, aber wenn Du es nicht tust, wirst Du ihm einen riesengrossen Gefallen damit tun. Da kommt im Laufe der Zeit eine Menge Geld zusammen, das für Dein Kind ist, damit Du Deinem Kind ein finanziell sorgenfreieres Leben bieten kannst. Ihn nicht eintragen zu lassen, halte ich für falschen stolz. Sage ihm, dass er Menschlich nicht für das Kind da sein muss, wenn er es nicht möchte, aber nimm ihn finanziell in die Pflicht. Dem Jugendamt gegenüber würde ich ganz klar sagen, dass Du nicht möchtest, dass er Kontakt zu dem Kind hat, aus Deinen genannten Gründen und der Hauptgrund sollte sein, dass er Dich geschlagen hat. Frauen schlagen geht gar nicht und eine schwangere schlagen ist das allerletzte. Wegnehmen kann und wird er Dir das Kind nicht, das kannst du als leere Drohung ansehen. Er hat doch jetzt schon kein Interesse an dem Kind. Hast Du Eltern, eine Familie, die hinter Dir stehen?
Chrissi1410
Chrissi1410 | 31.07.2018
2 Antwort
Ja Du musst, sonst machst Du Dich in Deutschland strafbar.
EmmaKJ
EmmaKJ | 31.07.2018
1 Antwort
Muss ich ihn eintragen oder nicht?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 31.07.2018

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