Beschäftigungsverbot nach 6 Wochen krank

linda1993
26.03.2013 | 4 Antworten
26.03.2013 | 4 Antworten
Hallo,
nach 6 Wochen krankmeldung bekommt man ja weniger geld und man bekommt es dann von der krankenkasse. Und bei einem Beschäftigungsverbot (schwanger)ist es ja so das man sein vollen Gehalt bekommt und der Arbeitgeber ein teil von der krankenkasse zurück bekommt. Was ist denn wenn man ein Beschäftigungsverbot nach den 6 Wochen bekommt? Bekommt man dann trotzdem sein gehalt oder auch weniger?
nach 6 Wochen krankmeldung bekommt man ja weniger geld und man bekommt es dann von der krankenkasse. Und bei einem Beschäftigungsverbot (schwanger)ist es ja so das man sein vollen Gehalt bekommt und der Arbeitgeber ein teil von der krankenkasse zurück bekommt. Was ist denn wenn man ein Beschäftigungsverbot nach den 6 Wochen bekommt? Bekommt man dann trotzdem sein gehalt oder auch weniger?
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ganz normal gehalt weiter vom ag, der sich das dann von der kk wieder holen kann
bis zu 6 Wochen Krankheit= Lohnfortzahlung durch den AG
alles über 6 Wochen Krankheit= Krankengeld von der Krankenkassen
beschäftigungsverbot= normales gehalt bis zum mutterschutz vom AG, der sich das dann wieder zurückholt von der kk
Mutterschaftsgeld= 6 Wochen vor et und 8 Wochen nach Geburt 13€/tag von der kk, Differenz vom ag um auf sein normales gehalt zu kommen
gina87 | 26.03.2013
3 Antwort
Du bekommst dein Gehalt ganz normal weiter. Und dein AG bekommt es über eine Versicherung die jeder Ag haben muss zu 100% wieder zurück. Solltest Dir auch wg Elterngeld das BV nach den 6 Wochen geben lassen wenn Du weiterhin krank bist denn da werden die letzten 12 Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage genutzt und da kannst schnell mal 50- 100 euro an ELterngeld einbüssen je nach dem wie lange du von der KK Geld bekommst-
Gelöschter Benutzer | 27.03.2013
4 Antwort
mh also ich hae Berufsverbot und bekomme mein gehalt seid november ganz normal vom Arbeitgeber
24 ssw
tinelo21 | 27.03.2013
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