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Stiefkind oder pflegekind oder?

mamaspatz
mamaspatz
06.03.2010 | 11 Antworten
mache grade steuererklärung, und da ich mit meinem freund seid fast 4 jahren zusammenlebe und er meinen sohn (er ist nicht der erzeuger) aufzieht kann ich ihn angeblich mit angeben aber als was wird collin da bezeichnet pflege oder stiefkind?
find da keine gescheite erklärung und definitionen drüber ..
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11 Antworten

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1 Antwort
Kind
wenn ihr nicht verheiratet seit dann kannste ihn ganicht angeben mit angeben glaub ich aber nur..wenn er den klein anerkannt hat dann kannst du es angeben als Stiefkind
StellaBaby1981
StellaBaby1981 | 06.03.2010
2 Antwort
ich würde sagen Stiefkind
Du bist ja keine offizielle Pflegeeinrichtung von Amtswegen
Solo-Mami
Solo-Mami | 06.03.2010
3 Antwort
...
Stiefkind.
ZoeFabienne
ZoeFabienne | 06.03.2010
4 Antwort
stiefkind glaub ich ehr weniger
wenn ihr nicht verheiratet seit
Taylor7
Taylor7 | 06.03.2010
5 Antwort
...
für stiefkind müsstet ihr verheiratet sein glaub nichts dergleichen für pflegekind müsste er eine pflegschaft besitzen weiss auch nicht ob er da wirklich mit angegeben wird ich habs jedenfalls noch nicht gehört
Petra1977
Petra1977 | 06.03.2010
6 Antwort
für ein
Stiefkind muss man nicht verheiratet sein ! Stiefkind ist ein Kind, das aus vorhergehender Beziehung mit in die Ehe ODER Partnerschaft mitgebracht wird. Pflegekind ist klar . dafür muss man amtlich bestellt sein
ZoeFabienne
ZoeFabienne | 06.03.2010
7 Antwort
@Petra1977
richtig ;)
StellaBaby1981
StellaBaby1981 | 06.03.2010
8 Antwort
@ZoeFabienne
doch so stehts auch im internet Ein Stiefkind einer Person ist ein Kind eines Ehegatten dieser Person welches nicht Kind der Person selbst ist.
Petra1977
Petra1977 | 06.03.2010
9 Antwort
Hallo
Also ich würde auch sagen Stiefkind.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.03.2010
10 Antwort
@petra1977
also mein inet gibt mir ne andere Definition http://www.google.de/search?hl=de&rlz=1T4ADRA_deDE343DE344&defl=de&q=define:Stiefkind&ei=1J-SS9C2LNuL4gbb05SqDQ&sa=X&oi=glossary_definition&ct=title&ved=0CAkQkAE Dann muss man wohl beim FA mal anrufen .
ZoeFabienne
ZoeFabienne | 06.03.2010
11 Antwort
@Petra1977
Hab das hier gefunden: Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht vom April 2003 wird §1685 BGB jedoch demnächst erneut geändert und soll künftig alle Bezugspersonen des Kindes erfassen, "wenn zwischen diesen und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat" Schätze mal, man muß NICHT verheiratet sein, sonder es gilt auch eine Lebensgemeinschaft, dass aus Partnerschafts-Kindern Stiefkinder werden
Solo-Mami
Solo-Mami | 06.03.2010

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