Stiefkind oder pflegekind oder?

mamaspatz
06.03.2010 | 11 Antworten
06.03.2010 | 11 Antworten
mache grade steuererklärung, und da ich mit meinem freund seid fast 4 jahren zusammenlebe und er meinen sohn (er ist nicht der erzeuger) aufzieht kann ich ihn angeblich mit angeben aber als was wird collin da bezeichnet pflege oder stiefkind?
find da keine gescheite erklärung und definitionen drüber ..
find da keine gescheite erklärung und definitionen drüber ..
11 Antworten
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Kindwenn ihr nicht verheiratet seit dann kannste ihn ganicht angeben mit angeben glaub ich aber nur..wenn er den klein anerkannt hat dann kannst du es angeben als Stiefkind

StellaBaby1981 | 06.03.2010
2 Antwort
ich würde sagen StiefkindDu bist ja keine offizielle Pflegeeinrichtung von Amtswegen

Solo-Mami | 06.03.2010
5 Antwort
...für stiefkind müsstet ihr verheiratet sein glaub nichts dergleichen für pflegekind müsste er eine pflegschaft besitzen weiss auch nicht ob er da wirklich mit angegeben wird ich habs jedenfalls noch nicht gehört

Petra1977 | 06.03.2010
6 Antwort
für ein Stiefkind muss man nicht verheiratet sein !!!! Stiefkind ist ein Kind, das aus vorhergehender Beziehung mit in die Ehe ODER Partnerschaft mitgebracht wird. Pflegekind ist klar ... dafür muss man amtlich bestellt sein

ZoeFabienne | 06.03.2010
8 Antwort
@ZoeFabienne doch so stehts auch im internet Ein Stiefkind einer Person ist ein Kind eines Ehegatten dieser Person welches nicht Kind der Person selbst ist.

Petra1977 | 06.03.2010
10 Antwort
@petra1977also mein inet gibt mir ne andere Definition http://www.google.de/search?hl=de&rlz=1T4ADRA_deDE343DE344&defl=de&q=define:Stiefkind&ei=1J-SS9C2LNuL4gbb05SqDQ&sa=X&oi=glossary_definition&ct=title&ved=0CAkQkAE Dann muss man wohl beim FA mal anrufen ...

ZoeFabienne | 06.03.2010
11 Antwort
@Petra1977 Hab das hier gefunden: Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht vom April 2003 wird §1685 BGB jedoch demnächst erneut geändert und soll künftig alle Bezugspersonen des Kindes erfassen, "wenn zwischen diesen und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat" Schätze mal, man muß NICHT verheiratet sein, sonder es gilt auch eine Lebensgemeinschaft, dass aus Partnerschafts-Kindern Stiefkinder werden

Solo-Mami | 06.03.2010
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