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Ab wann dürfen Kinder beim Umgangsrecht mitentscheiden?

sophie2689
sophie2689
26.01.2016 | 10 Antworten
Hallo ihr Lieben ... heute mal eine Frage aus meiner nicht so schönen Vergangenheit ...
Der Text wird etwas länger ... meine Große wird im April zehn Jahre alt und interessiert sich verständlicherweise für ihre Wurzeln ... ihren leiblichen Vater.
Ich habe mich von ihm getrennt, als sie ca 3 Monate alt war. Eigentlich bin ich mit ihr mitten in der Nacht zu meinen Eltern geflüchtet ...
So ... das Sorgerecht liegt allein bei mir ... er hat damals gerichtlich Umgangsrecht eingeklagt und trotz vieler Argumente, die dagegen sprachen, Umgangsrecht bekommen.
Meine Tochter hat sich oft massiv gewehrt mit ihm mitzugehen ( ich höre sie heute im Traum noch schreien "meine Mama, meine Mama")
Sie wurde quasi gezwungen mitzugehen und mir waren die Hände gebunden. Nach ewigem hin und her, Pausen dazwischen, lief es irgendwann einigermaßen. Inzwischen lebten wir auch woanders und der Erzeuger hatte etwas Aufwand, um sein Kind zu sehen. Ziemlich plötzlich und für mich unerwartet brach der Kontakt ab. In der Zwischenzeit hatte ich erfolgteich Unterhalt eingezahl, denn schließlich hat man als Vater nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten ... ich habe NIE auch nur einen Cent gesehen ...
Nachdem der Kontakt abbracht, war ca 2 Jahre Funkstille, als er sich wieder meldete und sich unbedingt mit mir treffen wollte. ( Ich wollte sein Anliegen telefonisch klären, aber er meinte, wenn ich will, dass es uns besser geht, soll ich persönlich mit ihm reden) Wir redeten persönlich und er "bot mir an" , dass er uns in Ruhe lassen wird, wenn ich auf den Unterhalt verzichte ... ich willigte ein ... das Ganze ist jetzt 3 oder 4 Jahre her und miralisch nicht vertretbar ... für uns war es das Beste, was passieren konnte ... Ich versicherte ihm, dass wenn meine Große Kontakt zu ihm möchte, ich es zulassen werde, aber niemand mehr, ausser sie selbst darüber entscheiden wird. Und dazu stehe ich bis heute.
Vor kurzem schrieb er mich auf eine unmögliche Art an, dass er sie vermisst und es "ein feiner Zug" von mir wäre, wenn ich ihm ein Bild schicken würde ...
Ich habe bisher NICHT darauf reagiert, sondern vorhin mit meiner Großen darüber gesprochen ... sie würde scheinbar schon gerne wie er ist, was ich verstehen kann ... kann aber das Ganze noch nicht gut einschätzen, bzw. will es wenn dann nur in meiner Begleitung ...
Aber was ist, wenn er dieses Treffen zum Anlass nimmt und wieder Umgang gegen ihren Willen einfordert? Kann er das überhaupt noch?
Versteht Ihr meine Angst? Sie kann ihn kennenlernen, keine Frage, aber sie soll auch darauf verzichten können dürfen ...
Nie wieder werde ich zulassen, dass sie gegen ihren Willen zu ihm muss ... nie wieder ... (tempo)
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10 Antworten

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10 Antwort
Hm also als erstes hätte ich aus Prinzip schon nicht auf Unterhalt verzichtet aber das ist deine Entscheidung erkundige dich mal bei der awo die machen auch begleitete Besuche und kennen sich mit den Themen bestens aus
justn
justn | 18.02.2016
9 Antwort
Ich kann das durchaus nachvollziehen: Du verzichtest auf Dein Recht, ich auf mein Recht . und Du hast etwas, das Du verlieren kannst-Dein Kind nämlich. Versteh ich total. Hast Du davon was schriftlich? Ansonsten würde ich SOFORT zum JA, zum Fachanwalt und zu ALLEN:Psychologe, Kinderarzt etc etc. Schildere den Fall. *drück
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.01.2016
8 Antwort
Danke für eure Antworten . was das Thema mit dem Geld betrifft . ich verstehe, dass viele es nicht nachvollziehen können, aber es steckte auch niemand in meiner/unserer Haut und hat das erlebt, was wir erlebt haben . seit diesem letzten Treffen vor 3 oder vier Jahren, kann ich wieder schlafen . so viel dazu. Die Dame vom JA, die ihn damals immer in Schutz genommen hatte, war wie sich später rausstellte bereits früher in seiner Familie tätig . so viel dazu. Und nein, diese fordernde Art, mit der er mich anschrieb, zeugt nicht davon, dass er in irgendeiner Form intelligenter geworden ist. Es ging ihm nie um sie . sie ist das einzige, was er in seinem Leben zustande bekommen hat. Würde mich nicht wundern, wenn er sich jetzt nur meldet, weil er Stress mit der Freundin hat oder ihm die Unterhaltsstelle auf den Zeiger geht .
sophie2689
sophie2689 | 26.01.2016
7 Antwort
sagen wir so. theoretisch wird ein kind ab 6 jahren gefragt und darf ab 12 jahren mitentscheiden. ich war 5, als ich gefragt wurde bei wem ich leben will und kann mich bis heute an diesen tag erinnern . es kommt halt oft auch auf den richter an.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.01.2016
6 Antwort
Sollte es vor Gericht gehen wird der Richter darauf achten was dein Kind will, so lange es ihr eigener Wille ist. Ich war damals nur etwas älter als deine Tochter jetzt und mein Erzeuger hatte wir so oft wieder das Bedürfnis sich als liebenden Papa aufspielen zu müssen. Nachdem meine Mama mich nicht zu ihm gab ging das ganze vor Gericht. Ich musste mit einer Tante vom ja sprechen, einmal mit meiner Mama. Dann ohne meine Mama und dort wurden mir eben fragen gestellt, immer etwas anderes formuliert und so gestrickt das man sich verraten würde, wenn zb Mama schlecht über ihn redet, oder man keinen Kontakt will, weil man merkt Mama hat damit man Problem etc. Als Kind merkt man das noch nicht so. Dann kam es dennoch zur Verhandlung wo mein liebender Erzeuger nicht mal aufgetaucht ist . Da stellte mir der Richter noch ein paar Fragen, wo keine Mama und die ja Tante raus mussten. Ich musste meinen Erzeuger nie wieder sehen. Aber da bei euch ja so einiges passiert ist und Jahrelang kein Kontakt bestanden hat, denke ich wird ein begleiteter Umgang kein Problem darstellen. Und wer weiß vll gefällt es deiner Tochter ja auch und sie geht dann gerne hin.
Jacky220789
Jacky220789 | 26.01.2016
5 Antwort
Deine Entscheidung auf das Geld, was deinem Kind zu steht, zu verzichten kann ich nicht nachvollziehen . ist aber jetzt nicht Thema. Wenn dein Kind Interesse hat, dann ist es so. Du als Mutter lege dem keine Steine in den Weg. Sie ist alt genug, um ihre eigenen Schlüsse zu ziehen. Und es ist genug Zeit vergangen, dass auch der Vater vielleicht endlich begreift, dass er nicht einfach kommen und gehen kann wie es ihm passt.
Solo-Mami
Solo-Mami | 26.01.2016
4 Antwort
@sophie2689 natürlich ist es nur Geld das ihr zusteht. Aber dies kann dir auch negativ ausgelegt werden wenn er den Spiess umdreht. ich hoffe du hast es schriftlich, dass das von ihm ausging mit dem verzicht auf Unterhalt und er nicht behaupten kann du hast gesagt wenn er auf Umgang verzichtet muss er nicht zahlen. Darf ich mal fragen ob du irgendwas beantragt hast in der zeit nach dem "verzicht"?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.01.2016
3 Antwort
@Sabi77 Danke . genau da liegt das Problem . die letzte Entscheidung trifft der Richter . es wurde damals schon immer gesagt, das Kind und der Vater haben Recht auf Umgang . der Wille des Kinded spielt da keine Rolle. Und sicher ist es letztlich Geld, das ihr zusteht . aber nach dem was wir durch haben .
sophie2689
sophie2689 | 26.01.2016
2 Antwort
Hab grad was gefunden. Mit vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kinder über das Umgangsrecht selbst entscheiden. vorher werden die Kinder vor gericht oder bei Anhörung gehört, jedoch bleibt die letztliche entscheidung dem Familienrichter überlassen. wobei jeder Fall als einzelfall zu bewerten sei, vor allem hinsichtlich auf das Kindeswohl.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.01.2016
1 Antwort
Hallo, ich kann dir nicht genau sagen ab welchem Alter das Kind selber entscheiden darf da bei uns es immer so gehandhabt wurde, wenn sie wollten durften sie, auch ausserhalb der normalen Zeit und wenn sie mal nicht wollten mussten sie nicht. Aber eins weiss ich sicher: auf den Kindesunterhalt kannst du nicht verzichten. das ist rechtswidrig. du kannst auf deinen Unterhalt verzichten aber niemals auf den deines Kindes. deine Tochter könnte den ausstehenden Unterhalt sobald sie 18 Jahre ist selbstständig einklagen rückwirkend. Alles andere solltest mit Jugendamt oder Anwalt besprechen. da er sich solange nciht gemeldet hat, sie sich früher gewehrt hat zu ihm zu gehen und du das alleinige Sorgerecht hast denke ich dass du darauf pochen kannst dass sie nur in Begleitung erstmal Kontakt haben.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.01.2016

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