Wann muss der Unterhalt meines Kindes gezahlt sein jeden Monat

Nane24
06.04.2011 | 6 Antworten
06.04.2011 | 6 Antworten
Hallo gibt es ein Tag der festgesetzt ist wo der Unterhalt auf mein Konto sein muss?
Ich habe mit mein ex mündlich vereinbart das er die erste Woche des Monat Zahlen soll. Nun meint er er hat zeit ab 1 des monat bis ende Stimmt das? Ab wann kann ich mich wehren wenn er nicht Zahlt. Kann ich dann wieder Unterhaltsvorschuss beantragen.
Ich habe mit mein ex mündlich vereinbart das er die erste Woche des Monat Zahlen soll. Nun meint er er hat zeit ab 1 des monat bis ende Stimmt das? Ab wann kann ich mich wehren wenn er nicht Zahlt. Kann ich dann wieder Unterhaltsvorschuss beantragen.
6 Antworten
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alsomündlich würd ich mal gar nix festlegen. Die lieben Herrn meinen somit Sie können zahlen wann Sie wollen. Wir haben den Unterhalt übers JA festgelegt und der muß bis spätestens 3. des Monats gezahlt sein.

wassermann73 | 06.04.2011
2 Antwort
...Erkläre deinem Ex mal, dass es überhaupt kein Problem ist, wenn er zum Monatsende den Unterhalt zahlt, bis dahin ist dein Kind verhungert! Üblicherweise ist der Unterhalt zum Monatsanfang fällig, wie eigentlich alles, was an monatlichen Zahlungen anfällt.

Gelöschter Benutzer | 06.04.2011
3 Antwort
hallomündlich würde ich sowas nie vereinbaren ... wie gut man sich auch versteht ... das kann sich ändern ... ich habe unterhaltsvorschuß und der ist bis 4. des monats auf meinen konto

keki007 | 06.04.2011
4 Antwort
deine fragehallo, ja leider hat dein ex recht, er hat 30 bzw 31 tage zeit das geld zu überweisen. ich habs alles schon hinter mir und habe es dann über die unterhalts vorschusskasse laufen lassen damit ich immer am 01. eines monats das geld hatte, die holen sich das im gegenzug von ihm wieder, entweder auf normalen weg oder über einer pfändung! viel glück trotzdem

Flamme78 | 06.04.2011
5 Antwort
hisollte er die unterhaltszahlungen ausfallen lassen würde ich nicht lange warten und mich sofort drum kümmer. ggf sogar vom JA einklagen lassen

Jacky220789 | 06.04.2011
6 Antwort
also laut JAmus sder Unterhalt am 3.des Monats drauf sein dann muss man sich melden und es gibt ärger.Ich hab ne beistandschaft

Gelöschter Benutzer | 06.04.2011
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