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Was tun wenn Ex sich nicht ummeldet

supernucki
supernucki
23.08.2009 | 9 Antworten
Hallo !
kann mir jemand helfen ? Ich habe mich von meinem Freund getrennt, der auch vor ca. 6 Wochen hier ausgezogen ist. Ich muss jetzt Wohngeld beantragen (bin alleinerziehende Mama) und er will sich aber nicht freiwillig ummelden, weil er mir nochmal eine reindrücken will. Kann ich da was machen ? Kann ich irgendwas über die Meldebehörde machen ? Ich habe den Mietvertrag auf mich alleine schreiben lassen und zahle jetzt auch alleine die Miete. Hat jemand die selbe Erfahrung ?

Danke für eure Anworten ist echt wichtig
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9 Antworten

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9 Antwort
@twinmama27
genau so hab ich das gemacht . hat super funktioniert :)
Solo-Mami
Solo-Mami | 23.08.2009
8 Antwort
Es gibt ne ganz einfache Möglichkeit:
Du gehst zum Meldeamt und tätigst eine Auszugsmitteilung über ihn. Diese Bestättigung landet 3 Tage später in deinem Postfach. Den Umschlag schickst Du ungeöffnet mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" wieder zurück und die Angelegenheit ist erledigt So hab ich das mit meinem Ex gemacht - hat IHM dann ziemlich viel Ärgereingebrockt. Weil ohne offiziellen Wohnsitz auch kein Mietzuschuss vom Amt . tja, das tat mir dann aber gar nicht leid . LG und viel Glück
Solo-Mami
Solo-Mami | 23.08.2009
7 Antwort
ich hatte das selbe Problem....
ich wollte ihn auch zwangsabmelden, das hat aber die Gemeinde nicht gemacht. Sie haben dann aber eingelenkt und haben gesagt, dass sie der Polizei bescheid geben und diese ihn dann freundlich bitten sich umzumelden. Dann tat er es freiwillig.
thereallife
thereallife | 23.08.2009
6 Antwort
Im Notfall
kannst Du ihn "zwangsabmelden". Entsprechende Formulare gibt es im Internet
Katharina27
Katharina27 | 23.08.2009
5 Antwort
Ummelden
Frag doch beim Einwohnermeldeamt nach, die müssten das doch wissen!!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.08.2009
4 Antwort
habe keine ahnung,aber mal eben gegoogelt
ein ähnlicher fall bekam diese antwort: da es eine meldepflicht gibt, kann nur jeder sich ab und anmelden. was du tun kannst, ist eine auszugsmeldung. dann folgt ein seltsames gebaren der meldebehörde: die person deren auszug gemeldet wurde, bekommt post an die alte adresse. diese post weist du als unzustellbar zurück. so wird die person, solange sie sich nicht anmeldet, als ofw geführt . bei ner kontrolle wird das lustig oder wenn er sich anmeldet, eben ein ordungsgeld fällig.
twinmama27
twinmama27 | 23.08.2009
3 Antwort
............
man bekommt doch auch irgendwann probleme, wenn jemand bei dir wohnt und der nicht gemeldet ist. muss doch auch funktionieren, wenn er nicht mehr da wohnt. geh doch mal zur gemeinde und frag nach.
jasmin000
jasmin000 | 23.08.2009
2 Antwort
in
Ö GEHTS NICHT, da muss sich jene person selbst abmelden.. soweit ich weiß weil unser vermieter hier länger hauptgemeldet war ohne unser wissen.. jedoch glaub ich wenn man mit behörden redet können die sehr wohl was tun bei uns wars ja kein "ernstfall"
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.08.2009
1 Antwort
Im Notfall
kannst Du ihn "zwangsabmelden". Entsprechende Formulare gibt es im Internet
Katharina27
Katharina27 | 23.08.2009

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