Hat hier jemand Erfahrungen mit Sozialwohnungen?

nada609
16.05.2014 | 6 Antworten
16.05.2014 | 6 Antworten
Hallo,
wie ist das denn wenn man eine Sozialwohnung beanträgt. Da muss man ja sicher auch die komplette Kündigungsfrist einhalten. Oder bekommt man die neue Wohnung frühzeitig gezeigt? Drei Monate können wir nämlich nicht doppelt zahlen. Wie war das bei euch?
wie ist das denn wenn man eine Sozialwohnung beanträgt. Da muss man ja sicher auch die komplette Kündigungsfrist einhalten. Oder bekommt man die neue Wohnung frühzeitig gezeigt? Drei Monate können wir nämlich nicht doppelt zahlen. Wie war das bei euch?
6 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
Ich hab leider nie eine bekommen ... du mußt, wenn du eine bekommst ganz normal deine Kündigungsfristen einhalten. Erkundige dich einfach mal dort, wo du den Antrag stellen würdest - die können dir das mit Sicherheit genau beantworten
LG
Solo-Mami | 16.05.2014
2 Antwort
SozialWohnungen sind vergleichsweise "günstig" da sie eines PreisBindung unterliegen. Diese wurden aus öffentlichen Mitteln bezahlt und man braucht dafür einen wohnberechtigungsSchein mit der Kündigungsfrist hat das aber überhaupt nix zu tun.
Jacky220789 | 16.05.2014
3 Antwort
@Jacky220789
ja, einen WBS muß man haben ... aber dennoch kann man nicht einfach ausziehen ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Schön wärs aber ;) 
Solo-Mami | 16.05.2014
4 Antwort
Wohnst du eventuell in einer Baugemeinschaft? Wenn ja, lassen die sich gerne ein, ohne Kündigungsfrist umzuziehen, wenn du wieder eine Wohnung von ihnen nimmst. 
Gelöschter Benutzer | 16.05.2014
5 Antwort
@ Solo hab das etwas blöd ausgedrückt. Hab ja geschrieben dass das damit nichts zu tun hat. Die Kündigungsfrist muss man einhalten. Man kann das aber eventuell umgehen wenn du zb innerhalb einer BaugenossenSchaft umziehst da der Vermieter ja gleich bleibt. Oder es bereits einen Nachmieter geben würde. Sonst muss man die 3 Monate einhalten.
Jacky220789 | 16.05.2014
6 Antwort
Bei Umzug innerhalb einer Genossenschaft kann man sich manchmal einigen die 3 Monate Frist zu verkürzen ... hat bei uns auch geklappt dies Jahr als wir innerhalb der Genossenschaft umgezogen sind ... statt 3 Monate Frist hatten wir dann einen Monat ... Zum 1.3.14 bekamen wir die Schlüssel der neuen Wohnung..bis 31.3. Musste der Umzug vonstatten gegangen sein..der Mietvertrag der neuen Wohnung lief dann ab 1.4 ... Wir hatten im März dann quasi 2 Wohnungen, ohne doppelt zahlen zu müssen.. Unsere alte Wohnung war auch sofort weg..die Genossenschaftswohnungen sind hier sehr begehrt, gerade auch auf der ecke, wo unsere alte Wohnung lag.. Schön ruhig, mit den Nachbarn gabs keine Probleme, naja und 350€ warmmiete für 2, 5 zimmer, gibts hier sonst auch nirgendwo.. und Strom eben ...
Wären wir nich in der Genossenschaft geblieben, hätten wir die 3 Monate Frist wohl einhalten müssen..egal ob die nächste Wohnung nun ne Sozialwohnung oder nich gewesen wäre ... 
gina87 | 17.05.2014
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