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Umzug in anderes Bundesland

JoSoMama
JoSoMama
10.06.2008 | 3 Antworten
Hallo ich lebe in Trennung und teile mir (noch) das Sorgerecht mit meinem "noch" Ehemann. wir sind seit Nov. 2006 getrennt, die gemeinsamen 2 Kinder l(6 und 8 Jahre) eben bei mir. Ich habe eine neue Beziehung, leider 200 km entfernt. Schon im letzten Sommer wollte ich umziehen, bin dann aber doch geblieben, da ich Angst hatte, mein Mann könnte es durchsetzen, die Kinder bei sich behalten zu dürfen. Mein Ex ist voll berufstätig. Er meint, sollte er das Sorgerecht für unsere 2 Kinder bekommen, würde sich in seiner Abwesenheit seine Mutter (75 Jahre) um die Kinder kümmern.
Ich bin zur Zeit nicht berufstätig, meine Tochter wird jetzt eingeschult, und daher würd ich sie gern gleich in der neuen Schule einschulen. Aber ich weiß genau, daß ohne einen gerichtlichen Beschluss, oder vielleicht ja auch mit einem, mein Mann alles daran setzen wird mich am Umzug mit den Kindern zu hindern. Anträge sind bereits seit Anfang des Jahres bei Gericht eingereicht, bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht. Es tut sich nichts. Ich habe das Jugendamt über die Situation informiert, mir läuft die Zeit davon. Mit meinem Ex ist nicht zu reden, er versucht mich seit der Trennung wo es nur geht zu umgehen und fertig zu machen. Wer hat ähnliche Erfahrungen. was kann mir passieren wennich ohne seine Zustimmung und ohne richtelichen Beschluss umziehe?
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1 Antwort
umzug
hast du ein anwalt? wenn ja hast du ihn mal nach dem rechtlichen rat gefragt oder beim jugendamt gefragt was passiert wenn du einfach um ziehen möchtest?vorallem mit dem argument das du dein kind kein schulwechsel antun möchtest! ich habe eine bekannte die ist auch weit weg gezogemn allerdings weiß ich nicht mehr ob mit zustimmung oder nicht . sorry
jessie2008
jessie2008 | 10.06.2008
2 Antwort
Umzug
Ersteinmalmöcht ich dir sagen, dassDu so ein Theater hst, was sicherlich an den Kindern auch nicht spurlos vorbeigeht. Ich hatte vor 2 Jahren auch einenähnliche Situation. Inzwischen hab ich das alleinige Sorgerrecht für beide Kinder und bin geschieden. Ich glaube allerdings, dass Du ohne seine Zustimmung gar nicht umziehen darfst, ihr habt ja noch das gemeinsame SG. Beantrage das alleinige, denn seelische Grausamkeit der Mutter gegenüber kann ja nicht förderlich sein, um den Kindern gegenüber eine neutrale Meinung zum Vater darzustellen.Ruft er denn an, oder kümmert er sich um die Kinder? Und das er berufstätig ist, hat noch lange nichts damit zu tun, das er das alleinige SG bekommt. Da mußt du dir als Mutter schon etliches zu Schulden kommen lassen, das man dir die Kinder nimmt. Und per Gesetz bist du noch garnicht verpflichtet arbeiten zu gehen. Erst bei Vollendung des (Lj.des ältesten Kindes ist dir eine halbtagstätigkeit zuzumuten. Und wenn der Kindesvater sich so verhält, hat er auch schlechte Chancen, das gemeinsame SG beizubehalten. Bei mir war es auch so. Letztendlich geht es um das Wohl der Kinder, die müssen zur Ruhe kommen. Ich wünsch dir alles Liebe und viel Kraft.
anni74
anni74 | 10.06.2008
3 Antwort
habe Anwalt
ja ich habe einen Anwalt, er sagt wer Tatsachen schafft ist im Vorteil. Das Jugendamt meint aber es sollte gerichtlich geklärt werden, mein Ex könnte eine einstweilige Verfügung stellen, damit die Kinder vorerst hierbleiben. die einstweilige Verfügung könnt ich auch stellen, aber dieses Gezerre um die Kinder möchte ich ihnen ja ersparen.
JoSoMama
JoSoMama | 10.06.2008

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