

Autoreninfo | Sylvia Koppermann | ![]() |
aktualisiert: 27.08.2010 | Mehrfache Mutter | |
Medizin, Gesundheit und Erziehung |
Mit der notariellen Verzichtserklärung treten die leiblichen Eltern Sorge-, Umgangs- und jegliches Elternrecht ab. Gesetzlich gesehen, besteht ab hier keine Verbindung mehr zwischen ihnen und dem Kind. Das beinhaltet auch mögliche, spätere Rechte und Pflichten, wie beidseitige Unterhalts- oder Erbansprüche.
Bis es zu dieser notariellen Beurkundung des Verzichts seitens der leiblichen Eltern kommt, steht zumeist ein längeres Verfahren an. Dabei sucht das Jugendamt mehrfach Gespräche mit den Betroffenen, um die Konsequenzen, die sich aus der Adoption ergeben, zu verdeutlichen. Die Eltern erhalten zudem eine Bedenkzeit. Der notariellen Beurkundung folgt ein Gerichtsbeschluss. Dieser beendet nun endgültig jede rechtliche und bürokratische Verbindung zwischen Kind und leiblichen Eltern.Wer muss zustimmen?
Grundsätzlich muss die leibliche Mutter des Kindes selbst entscheiden, ob ihr Kind adoptiert werden soll. Dies betrifft auch minderjährige Mütter. Ihre Erziehungsberichtigten können und dürfen sie dabei nicht übergehen. In der Regel ist auch die Einwilligung des leiblichen Vaters, sofern bekannt, nötig. Stellen sich jedoch außergewöhnliche Gründe ein, kann es zu einem Verzicht der väterlichen Einwilligung kommen. Dies wird im Einzelfall entschieden.Welche Adoptiveltern
Die leiblichen Eltern des zu adoptierenden Kindes haben die Möglichkeit, gewisse Wünsche hinsichtlich der Voraussetzungen der künftigen Adoptiveltern zu äußern. Dies kann beispielsweise auch die Wahl der Religion sein. Meist wird, seitens des Jugendamtes, auf die Wünsche der leiblichen Eltern eingegangen, soweit dies realisierbar ist und dem Kindeswohl entspricht.Adoptionsarten
Die offene Adoption
Es gibt verschiedene Arten von Adoption. Die "offene" Adoption ermöglicht den leiblichen und Adoptiveltern, sich anonym kennen zu lernen. Ihnen obliegt dann, ob sie weiterhin in Kontakt bleiben möchten.Bei dieser Adoptionsform sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sie von beiden Elternteilen befürwortet wird. Ist dies der Fall, so kann eine Einigung darüber erzielt werden, inwieweit die leiblichen Eltern den Kontakt zum Kind halten dürfen. Die letzte Entscheidung tragen dabei die Adoptiveltern, da sie ja mit der Gültigkeit der Adoption die rechtlichen Eltern des Kindes sind.
Soll das Kind bei der offenen Adoption bereits von Anfang an wissen, dass es adoptiert wurde, kann man sich sogar auf gelegentliche Besuche, Briefe oder auch Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke einigen.Die anonyme Adoption
Bei der anonymen Adoption erfahren die leiblichen Eltern nicht, wer ihr Kind adoptiert. Im umgekehrten Fall wissen auch die Adoptiveltern bestenfalls unpersönliche Daten über die leiblichen Eltern. Dieses Adoptionsverfahren wird häufig angewendet, wenn eine offene Adoption nicht die optimale Lösung für alle Beteiligten bringt.Jedoch gibt es auch bei der anonymen Adoption die Möglichkeit, dass die leiblichen Eltern einen Brief oder Fotos für das Kind bei der Adoptionsagentur hinterlegen. Auf eigenem Wunsch können diese Unterlagen dem Kind spätestens mit der Volljährigkeit ausgehändigt werden.


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aktualisiert: 27.08.2010 | Mehrfache Mutter | |
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Eine neue Geburtsurkunde
Mit der Adoption bekommt das Kind eine neue Geburtsurkunde ausgestellt, in der die Adoptiveltern als Eltern eingetragen sind. Damit verbunden ist zumeist auch die Änderung des Familiennamens, manchmal auch des Vornamens. Die ursprüngliche Geburtsurkunde, in der die leiblichen Eltern eingetragen sind, hat keinerlei Gültigkeit mehr.Benötigt das Kind später jedoch eine Abstammungsurkunde, wird es daraus die Namen der leiblichen Eltern ersehen können. Denn eine Adoption kann sich nicht auf die Abstammungsurkunde auswirken. Die Abstammungsurkunde wird meist für die Heirat benötigt.
Hier kannst Du nachlesen, warum Mütter ihre Kinder zur Adoption freigeben.Ausserdem könnte Dich unser Beitrag zu den generellen Voraussetzungen für eine Adoption interessieren.
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