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Das Kind des Partners adoptieren

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Adoptionen in der Familie
Bild: bjearwicke / sxn.hu

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AutoreninfoSylvia Koppermann
aktualisiert: 27.10.2010Mehrfache Mutter u. Autorin
Medizin, Gesundheit und Erziehung
Es gibt verschieden Gründe, warum der neue Partner das oder die Kind(er) des anderen Partners adoptieren möchte. Wichtigste Voraussetzung ist dabei vor allem, dass eine enge Bindung zum Kind besteht, die der Rolle des leiblichen Elternteils in nichts nachsteht.

Um den üblichen Gang im Adoptionsverfahren eines Partnerkindes besser darstellen zu können, wird hier zur Verdeutlichung ein Beispielfall beschrieben.


Die Ausgangssituation

Eine Frau bringt ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die neue Partnerschaft. Der neue Partner hat eine enge, väterliche Bindung zum Kind. Es nennt ihn Papa und von Außen betrachtet besteht kein Unterschied zwischen einer leiblichen Vater-Kind-Beziehung und der Partner-Kind-Beziehung. Der leibliche Vater hat selten oder gar keinen Kontakt zum Kind, zahlt jedoch regelmäßig Unterhalt.

Der Adoptionsvorgang

Möchte der neue Partner das Kind nun adoptieren, sollte der erste Gang zum Jugendamt sein. In Gesprächen werden zuerst einmal die Gegebenheiten geprüft. Dazu zählen auch die Voraussetzungen, die der neue Partner mitbringt.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind dabei, im Gegensatz zur Adoption eines Kindes ohne Verwandtschaft zu einem Elternteil, kein Kriterium. Jedoch wird beispielsweise auch ein polizeiliches Führungszeugnis des adoptionswilligen Partners gefordert.

Mit der Mutter und dem Partner werden nun intensive Gespräche, einzeln und gemeinsam, geführt. Diese sollen auch die rechtlichen Konsequenzen der Adoption vermitteln. Ältere Kinder können zusätzlich selbst den Wunsch zur Adoption durch den Partner äußern.

Im Beispielfall ist das Kind noch zu klein, um die rechtlichen Konsequenzen eines Adoptionsverfahrens zu erfassen. Es äußert gegenüber dem Jugendamt lediglich, dass es den Partner der Mutter als Papa sieht.

Die Rechte des leiblichen Vaters

Auch wenn die Mutter nicht mit dem leiblichen Vater verheiratet war, hat er trotzdem seine Vaterschaftsrechte. Ihn im Adoptionsverfahren zu übergehen, ist in der Regel nicht möglich. Es sei denn, es liegen gravierende Gründe vor, die das Jugendamt zu der Entscheidung kommen lassen, der leibliche Vater stelle eine Gefährdung des Kindeswohl dar. In unserem Beispiel ist dies aber nicht der Fall. Man könnte dem Vater zwar mangelndes Interesse am Kind vorwerfen, doch dies reicht nicht als Begründung einer Übergehung aus.

So ist es also unumgänglich, den leiblichen Vater ins Adoptionsverfahren mit einzubeziehen. Er wird nun von der Adoptionswilligkeit des Partners der Mutter in Kenntnis gesetzt und um eine Stellungnahme gebeten. Ihm steht dabei ebenfalls eine ausführliche Beratung über die rechtlichen Konsequenzen der Adoption zu. Dazu zählt auch die Aufklärung, dass mit der Adoption alle väterlichen Rechte und Pflichten an den Adoptivvater übergehen. Weiters fallen die Unterhaltsansprüche beidseitig weg und Erbansprüche enden.

Der leibliche Vater unseres Beispiels ist nun bereit, dem Adoptionswillen zuzustimmen und auch seitens des Jugendamtes gibt es keinen Grund, sich dagegen auszusprechen.

Von den Beteiligten, also dem leiblichen Vater, der Mutter und dem Partner der Mutter, muss dieser Wille nun notariell beurkundet werden. Beziehungsweise der leibliche Vater beurkundet seinen Verzicht auf alle väterlichen Rechte gegenüber dem Kind.

Weiterlesen: Zum Thema "Adoption" haben wir eine Reihe von Artikeln veröffentlicht und in einem Mamiweb-Extra zusammengefasst, das findest Du hier: Adoption

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Wichtig ist eine enge Bindung
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AutoreninfoSylvia Koppermann
aktualisiert: 27.10.2010Mehrfache Mutter u. Autorin
Medizin, Gesundheit und Erziehung
Mit der Stellungnahme des Jugendamtes geht die notarielle Beurkundung nun an das Familiengericht, wo die Unterlagen noch einmal eingehend geprüft werden. Hier wird schließlich auch der Beschluss verfasst, der die Adoption rechtsgültig werden lässt.

Kosten für Notar und die später zu ändernden Urkunden, wie etwa die Geburtsurkunde, tragen üblicherweise die Mutter und ihr Partner.
Mit dem gerichtlichen Adoptionsbeschluss hat der leibliche Vater keinerlei rechtliche Verbindungen mehr zum Kind. Er kann also auch kein Umgangsrecht einfordern, genauso wenig könnte die Mutter finanzielle Forderungen an den leiblichen Vater stellen.

[SyKo]

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3 Kommentare

1

in einigen fällen kann man auch den leiblichen vater diese kosten zuschustern das machen wir auch da er jahrelang keinen unterhalt zahlte erst seit 7 monaten zahlt er 36eur unterhalt.

von ingoknito007 am 27. 01. 2013

2

Kann mein partner meine 18 jährige tochter adoptieren? Unser gemeinsames kind hat schon sein nachnamen und ich werde ihn auch bekommen. Oder kann sie den namen auch so bekommen

von J.donnerbauer.gmx.de am 23. 02. 2018

3

Wie ist es wenn die leibliche Mutter verstorben ist

von John|Barwanietz am 19. 09. 2018

4

Gibt es Tricks, Wege dem leiblichen Vater schmackhaft zu machen, dass eine Adoption sinnvoll wäre, da nur Kontakt durch Unterhaltszahlung besteht? Er meldet sich bei seinem Sohn gar nicht und zahlt wann er Lust hat, ist aber anscheinend eifersüchtig auf den neuen Partner und sagte Mal, dass dieser nicht die Vaterrolle übernehmen wird.

von melmen85w am 23. 10. 2018



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