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Voraussetzungen für eine Adoption

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Unterlagen als Vorraussetzung zur Adoption?
Unterlagen als Vorraussetzung zur Adoption?

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AutoreninfoMag. Reka Schausberger
aktualisiert: 19.11.2010Mehrfache Mutter
Erziehung, Familie, Psychologie
Ein Paar, das in Deutschland eine Adoption in Erwägung zieht, muss seitens des Jugendamtes für geeignet erklärt werden, indem die zukünftigen Eltern einige Voraussetzungen mitbringen.

Schon beim Erstgespräch mit dem Jugendamt wird den  Eltern erklärt, was man von ihnen als potenzielle Adoptiveltern erwartet.

Paare, die ein Kind adoptieren möchten, müssen verheiratet sein. So soll gewährleistet werden, dass das Kind in einer möglichst intakten Familie aufwachsen kann. Einer der Ehepartnern muss über 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre alt. Unverheiratete können ein Kind nicht gemeinschaftlich adoptieren, sondern nur alleine.

Ein Antragsvordruck

Im Regelfall bekommen die Adoptiveltern einen Antragsvordruck, der vollständig auszufüllen ist. Je nach üblichem Vorgehen, das von Jugendamt zu Jugendamt variieren kann, wird zusätzlich zu Dokumenten wie Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweisen, Geburtsurkunden, polizeiliche Führungszeugnisse, ausführliche Lebensläufe und ärztliche Atteste auch eine eigens geschriebene Bewerbung erwartet.

Offenlegung der Vermögenslage

Darüber hinaus müssen die Bewerber ihre Vermögenslage offen legen, dazu gehören Einkommensnachweise, Anlagen und Schuldennachweise. Heiratsurkunde, meist auch Vermögensnachweise, beziehen sich auf beide Partner, alle anderen Unterlagen müssen jeweils von beiden Eheleuten vorgelegt werden.

Gespräche mit dem Jugendamt

Während der ersten Gespräche mit den zuständigen Sozialarbeitern des Jugendamtes werden die Bewerber über die Fakten, die mit ihrem Adoptionswunsch verknüpft sind, aufgeklärt.

Fühlt man sich vom zuständigen Jugendamt nicht ausreichend informiert oder verstanden, kann der Adoptionsantrag bei einigen anderen, staatlich anerkannten Stellen, eingereicht werden. Die Liste der entsprechenden Einrichtungen erhält man beim Jugendamt, im Internet oder bei Elterngruppen, die sich auf das Thema Adoption spezialisiert haben.

Die Adoptiveltern werden überprüft

In der Folge werden die zukünftigen Adoptiveltern in mehreren Gesprächen nicht nur beraten, sondern das Jugendamt überprüft auch geistige Fähigkeiten und soziale Kompetenz der Eltern. Hausbesuche finden statt, um das zukünftige zu Hause des Kindes zu begutachten.

Haben sich die Betroffenen im Vorfeld ausreichend mit dem Thema Adoption und möglichen Problemen beschäftigt, indem sie Fachbücher gelesen oder Elterngruppen besucht haben, wird das Jugendamt dieses Engagement sicherlich positiv werten.

Aufnahme in die Adoptiveltern-Liste

Ist das Eignungsverfahren mit positiv Ergebnis abgeschlossen, kommt man auf die Liste der zukünftigen Adoptiveltern. Das Jugendamt geht dabei aber nicht nach der Reihung der eingetragenen Eltern vor, sondern sucht unter allen Bewerbern die geeigneten Eltern für das jeweilige Kind aus. Bis ein Kind vermittelt wird, können bis zu 10 Jahre verstreichen. Denn es ist schwer abzuschätzen, wann ein Baby geboren wird, das als Adoptivkind vermittelt wird.
Wann kriegen wir eine Entscheidung?
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AutoreninfoMag. Reka Schausberger
aktualisiert: 19.11.2010Mehrfache Mutter
Erziehung, Familie, Psychologie

Während der Wartezeit auf das „Adoptivbaby“ wird von der Adoptivmutter erwartet, dass sie von einem Tag auf den anderen in den Erziehungsurlaub geht. Schwangere hingegen können sechs Wochen vor dem Geburtstermin in den Mutterschutz gehen und haben somit eine längere Vorbereitungszeit. Bekommen die Adoptiveltern dann die Nachricht, dass ein Adoptivkind gefunden ist, haben sie nur wenig Zeit, die nötigen Vorbereitungen für die Ankunft des Kindes zu treffen. Es ist ihnen auch meist nicht erlaubt, bereits während der Schwangerschaft, Kontakt zum Kind aufzunehmen.

Nach dem Eintreffen des Adoptivkindes gibt es eine Probezeit, die rund 12 Monate dauert. Während dieser Zeit lebt das Kind als Pflegekind in der Familie. Denn das Vormundschaftsgericht überprüft mit dem Jugendamt gemeinsam, ob die beantragte Adoption dem Kindeswohle dient und ein „echtes“ Kind-Eltern-Verhältnis entsteht.

Sind nach Ablauf der Probezeit alle Voraussetzungen erfüllt, spricht das Vormundschaftsgericht die Annahme des Kindes durch Beschluss aus.

 

Nützliche Adressen zum Thema Adoption:

Adoptionszentrale des Diakonischen Werkes, Einbrunger Str. 56, 40489 Düsseldorf, Tel. 0211/4087950

Adoptionszentrale des Sozialdienstes katholischer Frauen (Caritasverband), Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund, Tel. 0231/528126

Verein Eltern für Kinder e.V., Burgdorfstraße 1, 13353 Berlin, Telefon 030/46507571, Telefax 030/4614520, http://www.eltern-fuer-kinder-ev.de

Internationaler Sozialdienst e.V., Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Monisstraße 4, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: (069) 95 63 07 -43/ -44/ -45, www.iss-ger.de

Pro Infante/Aktion Kind in Not e.V., Westerwaldweg 28 53424 Remagen, Tel. 02228/1658, Fax 02228/8414, E-Mail proinfante@aol.com, www.proinfante.de

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