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Darf ich mit meinem Kind in eine andere Stadt ziehen trotz gemeinsamen Sorgerechts aber im Falle einer Scheidung?

SteffiHH24
Wir stehen kurz vor der Scheidung und ich möchte gerne wieder in meine Heimatstadt zurückziehen, die 480Km entfernt ist.Gibt es rechtliche Probleme da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, wir waren bei der Geburt noch nicht verheiratet.Hoffe hier kann mir jemand etwas dazui sagen, danke.
von SteffiHH24 am 22.03.2010 16:36h
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8 Antworten


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sonnenblume24
der
Vater muss leider zustimmen das sein kind soweit weg ziehen darf, ich finde es auch richtig so, man kann doch net 500 kilometer weit weg ziehen, der vater möchte ja auch sein kind sehen und das ist mit hohen kosten verbunden, und falls du es nicht wissen solltest die spritkosten darf er dir vom unterhalt für das kind abziehen wenn er es öfters besuchen oder holen kommt.
von Gelöschter Benutzer am 24.03.2010 07:54h

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SteffiHH24
Umzug
Erstmal danke für die Feedbacks;o) Ich bin ja guter Hoffnung das wenn es so kommen sollte alles friedlich abläuft bzw. das er sich nicht dagegen stellt. Ich hätte das ja auch gerne das ein regelmäßiger Umgang da ist und ich bin die letzte die sich dagegen stellt, ist schon alles sch.... genug. Nur mal eben von Mönchengladbach nach Hamburg zu kommen ohne Auto und das regelmäßig würde bestimmt auch Probleme mit sich bringen, alleine schon das finanzielle.Aber alles ist machbar...Wollt nur mal wissen wie die Chancen dafür stehen falls es doch Probleme in der Einigung gibt. Was ich aber nach euren Antworten mal loswerden muß, das es eigentlich ganz schön traurig ist wie wenig Rechte der Kindsvater hat aber naja wie schon missenergi gesagt hat, das ist die Deutsche Rechtssprechung Lg
von SteffiHH24 am 22.03.2010 20:03h

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Firo
Mal nachfragen
Also eigentlich dachte ich auch das ginge nicht. Nur meine Ex-Schwägerin ist dann eben mal über 500km weggezogen und hat meinen Schwager gar nicht gefragt. Konsequenzen? Keine! Ist "sein" Problem wenn er das Kind sehen will. Nur bei "unzumutbarer Entfernung" kann es sein dass du ihm evtl fahrtechn. entgegenkommen müsstest. Oder, wenn das Kind größer ist, es z.B. zu einem Bahnhof bringen und in den Zug setzen oder sowas in der Art. Von Bekannten ist die Ex einfach nach Spanien zurück gegangen. Ging komischerweise auch ohne die Einwilligung des Vaters. Der hat protestiert. Genutzt hats letztendlich gar nix. Fazit: im Endeffekt kannst du das machen - auch wenn das natürlich nicht so toll ist für ein regelmäßiges Umgangsrecht. Wir sind Patchworker und fahren monatlich um die 800km um die Kinder meines 2. Mannes 14tägig sehen zu können. Finanziell übel, da man die km-kosten nicht absetzen kann.
von Firo am 22.03.2010 17:25h

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missenergie
also ....
Ich hab mal bei der Gemeinde gearbeitet. Das Gesetzt sieht folgendes vor: der Erziehungsberechtigte bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat entscheidet wo das kind wohnt. Unglaublich aber war - du bräuchtest deinen "noch-Ehemann" nicht mal zu fragen. Dein Mann muss nicht unterschreiben und dein Mann wir auch nicht von der Behörde des Zuzugswohnortes benachrichtigt wenn du es nicht unbedingt willst. Das nenne ich mal wieder Deutsche Rechtssprechung deluxe - für dich ist es natürlich gut Aja gemeinsames Sorgerecht hin oder her spielt keine Rolle
von missenergie am 22.03.2010 17:23h

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September2010
kindeswohl
also, so weit ich weiss, kannst du nicht einfach in eine andere stadt umziehen, wenn ihr das gemeinsame sorgerecht habt. ist deine heimatstadt denn weit weg? vielleicht könnt ihr euch gütlich ohne streit einigen, wenn er sein kind trotzdem regelmäßig sehen kann? allerdings ist es bestimmt für dein kind nicht gut, wenn es den papa wegen des umzugs nur noch selten sieht... ich kann dich absolut verstehen, dass du lieber in der nähe deiner eltern wärest, aber hier steht das kindeswohl im vordergrund! alles gute!
von September2010 am 22.03.2010 17:19h

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Lotte1973
bei gemeinsamen Sorgerecht...
muss der Vater zustimmen, weil die Entfernung ihn ja auch im Umgang einschränkt, es ist auch absolut nicht relevant, ob ihr bei der Geburt noch nicht verheiratet wart. Fakt ist, dass ihr es jetzt seid und wenn er der Kindesvater ist, wovon ich ausgehe, hat er ja das Sorgerecht automatisch bei der Eheschließung erhalten Zu der Zustimmung brauchst du eine Unterschrift, besser Vollmacht, um das Kind in deiner Heimatstadt überhaupt anmelden zu können. LG Lotte
von Gelöschter Benutzer am 22.03.2010 17:13h

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Petra1977
....
der vater muss bei gemeinsamen sorgerecht zustimmen.
von Petra1977 am 22.03.2010 16:40h

1
MariosFreundin
.
also eigentlich muss der dad glaub zustimmen aber meine mutter is auch einfach 840km weit weg gezogen mit mein bruder
von MariosFreundin am 22.03.2010 16:38h


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