Elternzeit
nur so für mich zur info...
darf ich während der elternzeit auf 400, -€ arbeiten? wenn ja, wird mir dann was abgezogen, und wieviel?
desweiteren würde ich die elternzeit gern auf drei jahre beantragen. kann ich dann auch evt früher wieder arbeiten, kriege ja nur ein jahr geld.
von Tinus79 am 04.08.2012 22:31h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
10 Antworten
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nee wirklich lohne tut sich das nich solange man elterngeld bezieht..hätte mein mann geregeltere arbeitszeiten und es hätte somit besser damals geklappt, dass auch er die kurze mal betreuen kann usw., hät ich damals auch drüber nachgedacht im 1.jahr arbeiten zu gehen, da ich nur die 300€ mindestsatz bekommen habe, weil ich vor der geburt in meiner selbstständigkeit die bis dahin grad mal 1 jahr lief, zu wenig verdient hatte..aber ging ja eh nich, weil sonst keiner da war, der die kurze hätte beaufsichtigen können..
beantragst du xy jahre elternzeit beim AG, is es reine kulanz von ihm, wenn du vorzeitig wieder zurückkehren möchtest..früher nehmen muss er dich nich..nimmst du 2 jahre und willstn 3. ranhängen muss er dir das gewähren..beantragst du 1 jahr und willst noch ein oder auch zwei weitere zuhause bleiben, muss er dem nich zustimmen..
von gina87 am 05.08.2012 14:45h
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ok.
aber trotzdem hast du keinen anspruch auf deinen arbeitsplatz wenn du 3 jahre beantragst. dein ag kann es aus kulanz machen.
von SrSteffi am 05.08.2012 14:17h
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@SrSteffi
weil ich dann mal eben nen paar hundert euro weniger hab und bei uns der hauptverdiener bin. mein mann ist frührentner, und kann und darf nicht mehr so arbeiten wie er möchte, also verdien ich die meisten brötchen. im mom darf ich auch nicht, da ich im bv bin, aber nach der geburt könnte ich stundenweise wieder arbeiten...
von Tinus79 am 05.08.2012 14:06h
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@Tinus79
warum will man auch arbeiten gehen im ersten jahr? sorry. ich finde es es gibt genug elterngeld. früher gabs das gar nicht.
wenn du drei jahre nimmst muß dich dein ag nicht eher wieder einstellen, das ist dann kulanz vom ag.
von SrSteffi am 05.08.2012 13:42h
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@gina87
hm, dann lohnt sich das arbeiten zumindest im ersten jahr ja gar nicht. is ja blöd, und dann wundert sich der staat, das so viele gar nicht oder schw.... arbeiten
von Tinus79 am 05.08.2012 11:07h
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http://www.babycenter.de/baby/familienleben/elternteilzeit_expert/
von gina87 am 05.08.2012 10:19h
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Ruf doch die Elterngeldstelle an, die können dir direkt ausrechnen wieviel abgezogen wird . Nach dem ersten Geburtstag ist es egal wieviel du arbeitest und verdienst.
Ich hatte auch die möglichkeit im ersten Jahr arbeiten zu gehen, 400€. Die Frau von der Elterngeldstelle hatte mir ausgerechnet das sie mir ca. 250 € vom Elterngeld abgezogen hätten. Und ich hatte damals 430€ monatlich Elterngeld bekommen.
Habe die Arbeitsstelle abgelehnt. Bin dann 6 Monate später arbeiten gegangen, da war meine kleine 18 Monate alt. Ruf dort am besten an.
von Fruehlein83 am 05.08.2012 10:08h
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bin die einzigste frau bei uns, außer den bürokräften und meiner cheffin. da ich die jüngste bin, hat auch meine cheffin keine ahnung von elternzeit, und somit informiere ich mich lieber selber. hab ja direkt nen beschäftigungsverbot bekommen, was auch finanziell direkt funktioniert hat. würde mir aber gerne die stelle möglichst lange warmhalten, auch wenn ich mit kind wohl nie mehr zu den alten bedingungen arbeiten werde.
von Tinus79 am 04.08.2012 22:50h
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wie das mit den Abzügen im ersten Jahr ist, weiß ich nicht...ab dem 1. Geburtstag deines Kindes darfst du so viel arbeiten gehen wie du willst, ohne der Elterngeldstelle bescheid zu geben....alles was du vorher arbeiten gehst wird dir mit dem Elterngeld verrechnet....genau weiß ich aber nicht wie....
und auch ich habe meine Elternzeit auf 2 Jahr gelegt und gehe wieder arbeiten mit einer 25% Stelle seit die Kleinen 1 Jahr alt sind....ist dann Tätigkeit in Elternzeit....erkundige dich deswegen einfach mal bei deinem Chef...alles Gute
von Kama3012 am 04.08.2012 22:37h
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ich habe 3 jahre elternzeit beantragt und bin jetzt nach etwas über einem jahr wieder in meiner firma am arbeiten
allerdings nur 30h im monat
war kein problem
musst deinem arbeitgeber nur früh genug bescheid geben
von blaumuckel am 04.08.2012 22:37h
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