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Wer kennt sich aus?

horstmaria
Wenn man in der ss beschäftigungsverbot hatte und da normal lohn bekommen hat der sich mutterschutzlohn nennt, würde man da die zeit der ss zur berechnung angezählt bekommen, wenn man alg1 beziehen würde? Bitte nur antworten wenn ihr euch 100%ig sicher seit. Spekulationen nützen mir nix....
von horstmaria am 20.07.2012 22:04h
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3 Antworten


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gina87
du stehst trotz beschäftigungsverbot und mutterschutzzeit nach wie vor im beschäftigungsverhältnis...du darfst halt nur nich arbeiten..BV aus med. gründen, mutterschutzzeit aufgrund gesetzl. regelung...beides, also BV und mutterschaftszeit sind beschäftigungsverbote..nur das das reine BV vom doc oder auch dem AG ausgesprochen wird und die mutterschutzfrist vom gesetzgeber her kommt.. nich arbeiten dürfen und arbeitlos sein sind 2 grundverschiedene dinge...du bekommst dennoch alg1..aber nur, wenn du dem arbeitsmarkt auch zur verfügung stehst, was du mit ner betreuung des kindes während der elternzeit beispielsweise nicht tust..ergo gäbe es dann 300€ mindestsatz elterngeld plus hartz4..
von gina87 am 21.07.2012 11:39h

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Solo-Mami
ja natürlich, denn du hast ja deinen vollen Grundlohn ohne Abzüge oder so bekommen. Du warst also im Arbeitsverhältnis, das BU ist dabei Nebensächlich
von Solo-Mami am 20.07.2012 23:35h

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wossi2007
du hast doch trotzdem Gehalt bezogen, als ob du gearbeitet hättest. Also bekommst du auch Alg1.
von wossi2007 am 20.07.2012 22:23h


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