Kurze Vorgeschichte:
Im Februar bin ich in meinen erlernten Beruf zurückgegangen.1, 5 wochen später teilt mir meine Tagesmutter mit, sie könne mein Kind nicht mehr nehmen, sei sei schwanger, wäre zu anstrengend.Wir zum JA, uns konnte aber keine neue gestellt werden-alle ausgelastet!!!
da ich noch von heut auf morgen kündigen konnte, habe ich dies schweren herzens getan!
Nachdem wir auch weiterhin keine betreuung gefunden haben, beschlossen wir, dass ich bis August zu Hause bleibe.Da kommt die kleine ja in KiGa.Würden es finanziell schon schaffen..
Bin dann zum Arbeitsamt, wegen AlG1
die sagten mir ich hätte keinen Anspruch, weil ich keine Kinderbetreuung vorweisen kann..bin dann deprimiert nach Hause gezottelt und hab mich gefragt, wozu ich immer brav gearbeitet habe, wenn die mir nicht mal paar Monate helfen können...
Dann wurde ich schwanger..
Heute habe ich mich überwunden und bin zum Jobcenter wegen Harz4..
Da sagt der gute Mann zu mir, ich hätte Anspruch auf AlG1..
Watt denn nun???Ich werd noch bekloppt...
Habe ich echt Anspruch auf AlG1?Würd zwar lieber arbeiten gehen, schon allein, weil ichs ja gewohnt bin und mir die Decke auf den Kopf fällt...aber mein normaler Menschenverstand sagt mir:Wer nimmt mich jetzt???!!!
Wer weiß was zu meiner Situation????
von nicki21051979 am 22.09.2011 11:34h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
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das hat schon seine richtigkeit...solange du keine betreuung fürs 1.kind hattest, hattest du keinen anspruch auf alg1, weil du durch die betreuung des kindes, dem arbeitsmarkt nich zu verfügung standest und somit nich vermittelbar warst...
nun bist du erneuert schwanger, das erste kind geht aber in einen kindergarten..ergo greift jetzt wieder dein alg1 anspruch, da du ja kein kind mehr vollzeit betreuen musst und nur schwanger und nich krank bist...
ob du schwanger an nen job kommst, spielt dabei keine rolle...du hast den alg1 anspruch wieder und gut is...wirkt sich zwar mies aufs elterngeld nachher aus, aber das kann man ja nu eh nich mehr ändern
von gina87 am 22.09.2011 11:52h
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ähm
also ich kenn das von meiner schwägerin, die wurde auch hin und her geschickt. wenn die bei der agentur für arbeit meinen, du hast keinen anspruch auf alg I dann lass dir das da bescheinigen. damit gehst du dann zum jobcenter und reichst das mit allen anderen unterlagen ein. so hat es bei ihr funktioniert.
von alexandersmami am 22.09.2011 11:39h
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typisch dieses behörden ping-pong.. ich find es einfach nicht mehr okay, was die mit den leuten anstellen, kein schwein weiß bescheid, keiner hat ne ahnung von irgendwas, und der "kunde" muss es ausbaden, ich finds echt langsam nimme witzig.. -.-
ich würde zum arbeitsamt und ganz normal nen antrag stellen und wenn die dich wieder wegschicken würde ich den vorgesetzten verlangen, normal is das ja nich mehr hier..
von Gelöschter Benutzer am 22.09.2011 11:37h