Hallo, bei der Kinderplanung ist heute sehr viel zu beachten. Mein Chef ist zwar nett, aber nur wenn ER seinen Vorteil sieht und hat. Irgendwann hat man als Angestellter auch mal die Nase voll und will so viel wie möglich aus der Situation raus schlagen. Daher meine Frage:
Nehmen wir mal an, man plant ein Kind und der ET wäre Ende Juli. Das bedeutet dann auch, der Mutterschutz irgendwann im JUNI beginnt.
Ich frage mich öfter, welches Datum ist ausschlaggebend bei der Berechnung des Urlaubs? Wären es bei 2 Tagen pro Monat nun
bis Juni 12 Tage oder
zählt das Ende des Mutterschutzes, d.h. dann bis September = 18 Tage
oder ist es so, daß vielleicht sogar die ganzen 24 Tage zustehen?
Weiter frage ich mich, wenn man ab Juni in Mutterschutz gehen würde, kann man das Weihnachtsgeld vom Jahr davor behalten? Ich glaube es ist so, daß der Chef es zurück verlangen könnte, wenn man kein volles halbes Jahr danach der Firma zur Verfügung steht, bzw. arbeitet.
Sollte es zum Streit mit dem Chef kommen, welche Gesetze könnte man ihm vorlegen. Bzw. wenn jemand einen Tipp hat, gerne her damit.
Vielen Dank. (zwinker)
von dorfprinzessin am 06.10.2008 22:10h
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Hallo
der Urlaub steht Dir bis zum Ende des Mutterschutzes zu, also 18 Tage bis Ende September. Mitte September wären es dann nur noch 17 Tage. Eigentlich steht Dir auch das Weihnachtsgeld zu. Kenn das bei Dauerkrankheit dass das Weihnachtsgeld gekürzt wird, aber nicht bei Ss. Aber da es eine Sonderzahlung ist, wird es von Firma zu Firma unterschiedlich gehandhabt. Leg so bald wie möglich die Schwangerschaftbescheinigung deinem Arbeitgeber vor, dann bist auf der sicheren Seite. Sonst ist bei Streitigkeiten der erste Ansprechpartner der Betriebrat, wenn es bei euch so was gibt. LG
von AlisDeni-M am 06.10.2008 22:26h
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hi
ziehe einen anwalt für arbeitsrechtschutz hinzu.
der kann dir genau sagen wie du dich zu verhalten hast.
von lilabiene am 06.10.2008 22:19h
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Urlaub
Dir stehen anteilig Urlaubstage zu bis Ende Mutterschutz.
von Schietbüddel am 06.10.2008 22:18h
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Lass dich stessen
Notfalls Anwalt, Arbeitsgericht
und Männer werden plötzlich ganz Leise
von suco123 am 06.10.2008 22:17h
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Na das hört sich alles echt wirr an
und so genau lässt sich das alles nicht planen...
aber nein, er kann nichts zurückverlangen, denn du bleibst doch weiter angestellt, bist nur Im Mutterschutz und wohl danach in Elternzeit/Erziehungsurlaub...
aber man sollte nicht ein Kind planen, weil man Streß im Job hat... irgendwie hört es sich so an...
von Zuckerpuppe79 am 06.10.2008 22:15h
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