Hallo Mamis,
hab mal kurz die oben stehende Frage .. Ich bin momentan in Elternzeit und wir wohnen in Ba-Wü, möchten aber wieder nach Brandenburg zurück zu unserer Familie und den Freunden. Jetzt möchte ich mich dort in BRB bewerben, angenommen mich würde einer einstellen. Habe ich während der Elternzeit auch ne Kündigungsfrist von 4 Wochen? Wisst ihr das zufällig?
LG + Danke ..
von knisterle am 10.02.2011 15:08h
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Nach § 19 - Kündigung zum Ende der Elternzeit - gilt aber auch für den Arbeitnehmer eine besondere Regelung zur Kündigungsfrist:
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten [schriftlich, am Besten per Einscheiben] kündigen
Natürlich kann im gegenseitigen Einverständnis auch ein anderweitig lautender Aufhebungsvertrag geschlossen werden, aber wegen der besonders geregelten Kündigungsfrist muss sich der Arbeitgeber nicht darauf einlassen - verständlicherweise
von gina87 am 10.02.2011 17:02h