huhu

supimami2008
mahlzeit!

hab mal ne frage: letzte woche am dienstag ist mein 2 sohn geboren.
muss ich mein chef informieren das er da ist? oder wie läuft des ab?
hab seit 2007 nicht mehr dort gearbeitet, bekomm aber noch des mutterschaftsgeld . das ich wieder schwanger war wusste er, hat aber keinen interessiert.

lg jenny
von supimami2008 am 06.07.2010 12:38h
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13 Antworten


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supimami2008
@eau_rouge
ich hab anfang juni von der ärztin einen zettel bekommen wo ich bei der krankenkasse abgeben und hab heut in der krankenkasse angerufen und die dame am telefon hat zu mir gesagt das sie sich jetzt um alles weiter kümmert und der chef dann von der krankenkasse bescheid kommt wegen dem mutterschaftsgeld. also wissen die wann mein mutterschutz angefangen hat, und ich hab nix verpasst. und das der klee da ist wissen die jetzt auch, hab alle erreicht. lg
von supimami2008 am 06.07.2010 16:42h

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supimami2008
@aurelie81
hab beim 1 kind auch nix schriftlich beantragt. da hab ich auch nur die personalchefin angerufen und bescheid gesagt das der klee da ist. muss mrogen früh nochmal anrufen, die was dafür zuständig ist, ist nimmer da.
von supimami2008 am 06.07.2010 15:27h

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monika78
auf jeden Fall mitteilen
wenn Du noch in Elternzeit warst , dann musst Du ja jetzt wieder deine Elternzeit beantragen, damit Du Deine Stelle weiter sicher hast. Mutterschaftsgeld gibts von der Krankenkasse, das gibt es bei jedem Kind, halt weniger wenn Du nicht mehr gearbeitet hast.
von monika78 am 06.07.2010 12:55h

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aurelie81
schriftlich
Du musst das schriftlich machen und nicht telefonisch!!
von Gelöschter Benutzer am 06.07.2010 12:54h

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eau_rouge
auf jeden Fall...
solltest Du unbedingt mitteilen. Schließlich mußt Du die neue Elternzeit beantragen vor Antritt beantragt sein. Meine Firma wollte noch eine Kopie der Geburtsurkunde haben und natürlich den Antrag.
von eau_rouge am 06.07.2010 12:52h

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supimami2008
------------fü
die für´s personal zuständig ist hab ich letzte woche versucht zu erreichen und vorhin hab ich im büro angerufen aber niemand erreicht, muss ich weiter versuchen
von supimami2008 am 06.07.2010 12:51h

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aurelie81
@supimami2008
So lange du noch in dem Betrieb arbeitest, bist du dazu verpflcihtet deinen AG über die Geburt deines 2. Kindes zu informieren, da die EZ deines 1. Kindes ja auch abläuft und du die EZ fürs 2. Kind schriftlich beantragen musst. Soviel weiß ich, da ich selbst in der Personalabteilung arbeite. Dein AG ist ja auch dazu verpflichtet, dir dann deine Stelle weiter zu "reservieren".
von Gelöschter Benutzer am 06.07.2010 12:48h

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supimami2008
@Perseshone82
also kündigung oder ähnliches hab ich nix bekommen, und ich denk des geht im mutterschutz net???? und die sachen für die steuererklärung hab ich auch s2008, 2009 bekommen
von supimami2008 am 06.07.2010 12:48h

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Twinnymami
hmm also ich würde wenigstens anrufen und bescheid sagen
wann deine elternzeit anfängt und endet damit er dich weieder einplanen kann wenn er dich noch will.kann ja auch sein das du nimmer gebraucht wirst und dann so langsam aussortierst wirst.hm lieber bescheidsagen als verheimlichen.
von Gelöschter Benutzer am 06.07.2010 12:48h

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supimami2008
@Aurelie
im betrieb geht es schon seit 2007 ohne mich weiter, hab ja seitdem nimmer da gearbeitet.
von supimami2008 am 06.07.2010 12:43h

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carolin215
wenn
du noch in mutterschutz bist würde ich es machen, erfahren wird er das eh da du ihm ja von deiner krankenkasse was geben musst wegen dem mutterschaftsgeld was du ja jetzt wieder bekommst
von carolin215 am 06.07.2010 12:42h

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Persephone82
Bist Du dir sicher
dass Du da noch angesellt bist? Klingt eher so, als würde sie es nicht interessieren, weil Du nicht mehr bei denen arbeiten.
von Persephone82 am 06.07.2010 12:41h

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aurelie81
Mitteilungspflicht
Das solltest du schon mitteilen, da du auch wieder die elternzeit neu beantragen musst. Immerhin sollte dein Chef auch wissen, wie es im Betrieb weitergeht ohne dich!
von Gelöschter Benutzer am 06.07.2010 12:41h


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