mein ex will auf einmal das gemeinsammes Sorgerecht für unsere Tochter haben muß ich im das geben
mein ex und ich haben uns vor einem Jahr getrennt habe schon genug streß mit im durch durchgemacht wegen meinen Sohn wo wir das gemeinsam haben die sorge .zu meiner Tochter 3 Jahre alt war nie eine richtige Bindung zwischen Vater und Tochter und er zieht grade nach München und ich grade nach Hamburg mit meinen beiden kindern was kann ich da machen muß ich im das geben
von sandra23 am 10.07.2012 17:50h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
13 Antworten
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@chica18
das heißt streng genommen nur, dass die ganze sache jetzt auch schriftlich im gesetz festgehalten wird..mehr nich...angwandt wurde das ganze aber schon weitaus früher..
von gina87 am 10.07.2012 20:36h
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vor gericht geht die sache sowieso wenn sie es nicht teilen möchte es sei den der Vater geht diesen Weg nicht.
Ist ja eigentlich klar wenn er es haben möchte und mutter sagt nein das dann das gericht eine einigung finden will.
von an-ja am 10.07.2012 20:35h
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Naja dann lügen sämtliche Seiten im Internet halt...zumal ich 2010 auch gleich zum Anwalt gerannt war und der meinte ich soll keine Panik bekommen denn NICHT sei es nicht der Fall.
von chica18 am 10.07.2012 20:35h
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da gebe ich Petra 1977 voll recht. Ich hätte es nicht geschriebn wenn ich mich nicht selbst damit aseinander gesetzt hätte. Es geht auch nicht darum ob er es früher nicht hatte und es jetzt will sondern das die frage gestellt wird WARUM er es haben möchte und wenn kein trifftiger grund vorliegt er es nicht einfach so mal eben haben kann. Und um das wohl des Kindes zu schützen müsste er es auch nicht komplett haben es würde ein geteieltes sorgerecht reichen um mitsprachen treffen zu dürfen und der Mutter nicht ALLE entscheidungen allein treffen zu lassen, eine art überwachung des Vaters und dadurch bräuchte er nur das halbe sorgerecht und nicht das ganze. und selbst das muss er beweissen.
von an-ja am 10.07.2012 20:32h
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@chica18
oh deswegen mussten auch sämtliche freundinnen von mir vor gericht weil sie nicht zugestimmt haben, schon komisch.
von Petra1977 am 10.07.2012 20:31h
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Das ganze wurde damals diskutiert, dass ist richtig aber es kam 2010 nicht durch sondern erst jetzt!
Das Bundesverfassungsgericht hat unverheiratete Väter mit seinem Urteil im August 2010 im Ringen ums Sorgerecht gestärkt. Die Richter legten fest, dass ab sofort im Streitfall ein Gericht entscheiden muss, ob ein vom Vater beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht im Interesse des Kindes sei. Das Recht unverheirateter Mütter, mit einfachem Veto das Sorgerecht des Vaters zu verhindern, ist Vergangenheit. Die eigentlich schon für Herbst 2010 angekündigte Neuregelung ist jetzt auf dem parlamentarischen Weg: Das Bundeskabinett hat sich im Juli 2012 auf einen Gesetzentwurf geeinigt.
von chica18 am 10.07.2012 20:27h
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@chica18
falsch das gesetz gibt es schon länger, war vor 2 jahren wenn nicht sogar 3, da ging es erstmals in kraft denn ich habe damals auch sofort meine anwältin aufgesucht, sie hatte mir versichert das mein ex keine chance hätte im falle einer verhandlung.
von Petra1977 am 10.07.2012 20:16h
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Das Gesetz gibt es erst seit ein paar Tagen, da glaube ich kaum, dass es bei deiner Freundin schon angewendet wurde ;)
Bisher war es ja immer so, dass wenn die Mütter das Sorgerecht nicht TEILEN wollten sie es nicht mussten und Basta. Jetzt können Väter natürlich auch später noch die Hälfte haben wollen und da wird garantiert nicht gesagt du hattest damals keins also bekommst du jetzt auch keins!
Gefährdung oder so ist da vollkommen egal weil es ja nicht darum geht der Mutter das komplette Recht zu entziehen sondern es soll nur GETEILT werden.
von chica18 am 10.07.2012 20:11h
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Also eine freundin hatte das auch bei sich.
Sie hat mit ihrem EX Zwillinge und er wollte nach der trennung auf grund des neuen gestzes auch das gemeinsame sorgerecht.
Es ging vor gericht aber er hat verloren. Er kann zwar das sorgerecht jetzt leichter kriegen aber das heisst nicht das er es bekommt. Wenn er das sorgericht von geburt an nicht hatte fragt sich natürlich auch der richter warum er es jetzt haben will. Und ohne tifftigen Grund( gefährdung der Kinder oder etc. hat er keine chance. Sie hat das letzte wort. Also so einfach ist das nicht dann könnte ja jeder aus Wut der Mutter gegenüber oder ähnliches ihr damit eins auswischen.und das wissen auch die gerichte.
von an-ja am 10.07.2012 20:05h
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väter bekommen es leichter, aber warum will er sorgerecht wenn er nach münchen zieht und du nach hamburg wie soll das bitte klappen?? kommt er denn auch wenn du irgendwie eine unterschrift brauchst, wegen irgendwas?
von Petra1977 am 10.07.2012 19:01h
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Wenn dann würd ichs drauf anlegen das er vor Gericht geht. Freiwillig würde ich ihm das Sorgerecht nicht geben =)
von DianaSR86 am 10.07.2012 18:33h
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Es gibt doch jetzt dieses neue Gesetz, dass Väter das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommen können und genau darauf will er sicher hinaus.
Frag ihn doch mal warum er es auf einmal will?
von chica18 am 10.07.2012 18:16h
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soweit ich weiß MUSST du ihm das nicht geben, er kanns beantragen, aber ob ers bekommt ist ne andere sache ich will nix falsches sagen nur wie ich weiß.
Meine eltern sind auch getrennt aber nur meine mutter hat das sorgerecht da mein vater alkoholiker ist !
von manuela2012 am 10.07.2012 17:59h
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