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Erziehungsurlaub nach Mutterschutz anrechnen 3+2 Monate
Erziehungsurlaub nach Mutterschutz anrechnen 3+2 Monate
Hallo ich glaubmich ihr habt mich misverstanden,ich meinte nach dem Mutterschutz geht man doch im Erziehungsurlaub über und man hat doch 3 Jahre Anspruch wie das wäre.
Meine Tochter ist am 04.01.2007 geboren und normal müsste ich ab Geburtstermin meinen Job am 04.01.2010 wieder antreten, wie wäre es wenn ich meinen Erziehungsurlaub + 8 Wochen Mutterschutzfrist anrechne so das ich erst am 04.03.2010 arbeiten gehen würde?
könnte ich dann für diese 2 Monate Wohngeld + Hartz IV beantragen weil ich eben Alleinerziehend bin? auch wenn ich den Plazt schon im Februar bekommen sollte?wir müssen doch von irgendwas leben können oder besteht überhaupt kein Anspruch auf irgendwas? weil ich nicht weiss ob meine kleine im Januar überhaupt den Platz bekommt ,wie schon erwähnt sie wird im Januar erst 3 Jahre und vorher kann ich Sie nicht anmelden weil Ganztagsbetreuung erst mit 3 Jahren möglich ist.Ich hoffe ihr versteht was ich meine, deshalb dachte ich das ich diese 2 Monate dranhängen könnte.Oder was meint ihr gibt es denn niemand der in der gleichen Lage ist? Danke für eure Hilfe
LG
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3 Antworten
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Hallo
nicht böse gemeint, aber du drückst dich kompliziert aus.
Ich weiß aber was du meinst.
Ganz einfach, der Geburtstag deines Kindes ist auch der erste Arbeitstag nach der Elternzeit. Die Elternzeit fängt ja ab Geburt des Kindes an,
die 8 Wochen Mutterschutz sind auch ab Geburt. Die Elternzeit beinhaltet also auch die Mutterschutzzeit. Der Mutterschutz nach der Geburt bedeutet einfach, daß eine Frau in dieser Zeit nicht beschäftigt werden darf.
Wenn du am 4.3.2010 wieder arbeiten mußt und einen Platz für dein Kind hast, kannst du es schon ein paar Wochen vorher hinbringen, damit es sich dran gewöhnt. Anmelden kannst du dein Kind schon jetzt, würde ich dir auch empfehlen, das bald zu tun.
von meerlis am 14.09.2008 19:28h
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erziehungsurlaub
In den 2 Monaten ,also im mtterschutz bekommst du doch Mutterschaftsgeld! Warum gibt es bei euch erst mit 3 Jahren Ganztagsbetreung !Habe bis vor kurzem im Kindergarten gearbeitet und wir hatten ganz viele Kinder unter´einem Jahr ,die auch Ganztagsbetreung hatten !
lg
von traumbild am 13.09.2008 23:57h
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Du hast aber nur 2 Jahre Anspruch...
im dritten Jahr musst du dir dann was überlegen.
von Ashley1 am 13.09.2008 23:44h
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