⎯ Wir lieben Familie ⎯

Väter in der Elternzeit

vatermonate
CFalk / pixelio.de
Immer mehr Väter nutzen die Elternzeit für sich und die Kinder.
Bild: CFalk / pixelio.de
AutoreninfoMag. Julia Simsch
aktualisiert: 27.11.2019Online Redakteurin
Familie, Freizeit, Warentests

Traurig, aber leider wahr. Nicht einmal jeder fünfte Vater nimmt sein Recht auf Elternzeit in Anspruch. Hier erfährst du einige interessante Details, rund um das Thema Väter und Elternzeit.

Inhalt des Beitrags:
  1. Elternzeit
  2. Väter und Elternzeit
  3. Geteilte Elternzeit
  4. Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Elternzeit

Jeder Elternteil hat in Deutschland erst einmal das Recht auf die Betreuung und die Erziehung seines Kindes bis dieses das dritte Lebensjahr vollendet hat. Diese Zeit wird in der Regel Elternzeit genannt und mit dieser geht ein vorübergehender Kündigungsschutz beim Arbeitgeber einher. Der wichtigste Punkt bei der Elternzeit ist die Tatsache, dass während dieser Zeit die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses einfach ruhen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und nach Ablauf der Elternzeit ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit besteht. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nur ruht, bedeutet das im Rückschluss für die Eltern, dass sie ihre Arbeit nach der Elternzeit in normalen, gewohnten und nach den im Arbeitsvertrag getroffen Vereinbarungen und Bestimmungen wieder aufnehmen können.

Väter und Elternzeit

Noch immer ist es leider so, dass nur die wenigsten Väter die Möglichkeit nutzen, Elternzeit oder Elterngeld für sich zu beanspruchen. Nur etwa jeder fünfte Vater nutzt diese Möglichkeit und auch hier kann man beobachten, dass hier ausschließlich die zwei Vater Monate gewählt werden und es nur sehr wenige Männer gibt, die tatsächlich ein ganzes Jahr Elternzeit für sich in Anspruch nehmen. Häufig ist es die Angst vor finanziellen oder beruflichen Nachteilen, die die Männer davon abhält in längere Elternzeiten zu gehen.

Geteilte Elternzeit

Es ist durchaus möglich, gleichzeitig in Elternzeit zu gehen. Dies bedeutet auf der einen Seite natürlich gewisse finanzielle Einbußen, erlaubt es aber beiden Partnern gleichzeitig, für das neugeborene Kind da zu sein und dieses in den ersten Lebensmonaten gemeinsam zu begleiten. Eine solche geteilte Elternzeit hat einige Vorteile, denn sowohl auf das Kind als auch auf die Beziehung kann sich eine geteilte Elternzeit positiv auswirken. Darüber hinaus gibt es dem Mann die Möglichkeit, nicht allein für alles zuständig zu sein und sich damit womöglich überfordert zu fühlen, sondern sich mit Haushalt und Kinderbetreuung gemeinsam mit seiner Frau vertraut zu machen.

Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Während der Elternzeit selbst ist es durchaus möglich, eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden durchzuführen. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern also somit bis zu 60 Wochenstunden erwerbstätig sein. Beide Elternteile gleichzeitig können bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.

 

[KaKra]

Dein Kommentar

noch 1000 Zeichen.


quelle


×
×
Mamiweb - Startseite

Forum

Magazin


×

Login

oder

Noch kein Mamiweb-Mitglied?
Mitglied werden
x