⎯ Wir lieben Familie ⎯

Familienbeihilfe in Österreich

familienbeihilfe
Je nach Alter deines Kindes erhälst du in Österreich Familienbeihilfe
Je nach Alter deines Kindes erhälst du in Österreich Familienbeihilfe

quelle

AutoreninfoMag. Julia Simsch
aktualisiert: 22.02.2011Online Redakteurin
Familie, Freizeit, Warentests
Eltern erhalten in Österreich für jedes Kind die Familienbeihilfe. Diese muss schriftlich beim Wohnfinanzamt beantragt werden. Für den Antrag brauchst Du den Meldezettel und die Geburtsurkunde Deines Kindes sowie Deinen Meldezettel. Die Familienbeihilfe wird an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.

Für welche Kinder erhältst Du Familienbeihilfe?

Die Familienbeihilfe wird für alle Kinder unter 18 Jahren, die in Deinem Haushalt leben, ausbezahlt. Sofern ein volljähriges Kind für einen Beruf ausgebildet wird, verlängert sich das Bezugrecht bis zum 24. Geburtstag des Kindes.

In Ausnahmefällen kann das Bezugsrecht sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern, wenn Dein Kind ein Studium von mindestens zehn Semestern Dauer betreibt, es dieses vor Vollendung des 19. Lebensjahres begonnen hat. Ebenso ist eine Verlängerung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, wenn eine freiwillige Hilfstätigkeit bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt mit Einsatzstelle im Inland absolviert wurde.

Für dauernd erwerbsunfähige Kinder gilt keine Altershöchstgrenze, wenn die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres, oder während einer Berufsausbildung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Die Höhe der Familienbeihilfe

Die Höhe der Beiträge richten sich nach dem Alter des Kindes (Stand Jan. 2015):
  • 109,70 Euro monatlich für Kinder unter 3 Jahren
  • 117,30 Euro monatlich ab dem 3. Lebensjahr
  • 136,20 Euro monatlich ab dem 10. Lebensjahr
  • 158,90 Euro monatlich ab dem 19. Lebensjahr

Mehr als ein Kind im Haushalt

Bei zwei Kindern erhöht sich der monatliche Betrag um 13,40 Euro, bei drei Kindern um 49,80 Euro, bei vier Kindern wird die Familienbeihilfe um 102 Euro pro Monat erhöht. Ist Dein Kind erblich behindert, steigt der Betrag um 150 Euro monatlich.

Stand: Januar 2015

Auszahlung der Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird monatlich ausbezahlt und sollte am 3. des Monats auf dem Girokonto überwiesen werden.

Kinderabsetzbetrag

Zusätzlich bekommst Du den Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro pro Kind, monatlich. Dieser wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen.

Schulstartgeld

Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren erhältst Du zusätzliche 100 Euro für jedes Kind als sogenanntes "Schulstartgeld". Auch hier ist kein gesonderter Antrag notwendig.

Familienbeihilfe und volljährige Kinder

Für volljährige arbeitslos gemeldete Kinder kannst Du keine Familienbeihilfe mehr beziehen. Für die Zeit zwischen dem Schulabschluss und dem frühest möglichen Beginn einer Ausbildung bekommst Du allerdings Familienbeihilfe. Studiert ein Kind, wird die Familienbeihilfe nur bezahlt, wenn das Kind das Studium in der vorgesehenen Zeit erfolgreich beendet. Den erfolgreichen Abschluss des Studiums musst Du beim Finanzamt nachweisen.

Die Familienbeihilfe wird bis zum Ende des 25. Lebensjahres geleistet, wenn eine der folgenden Ausnahmen zutrifft: 

  • Das Kind ist in Ausbildung und hat davor einen Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst geleistet.
  • Das Kind studiert und hat ein Kind bekommen oder war am 24. Geburtstag bereits schwanger.
  • Das Studium des Kindes hat eine voraussichtliche Studienzeit von zehn Semestern und das Studium wurde vor dem 19. Geburtstag begonnen.
  • Das Kind hat eine freiwillige Hilfstätigkeit absolviert, die bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt mit einer Einsatzstelle im Inland stattfand.

Entfall der Altersgrenze für die Familienbeihilfe

Keine Altersgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe gibt es, wenn Dein Kind vor dem Ende des 21. Lebensjahres erwerbsunfähig wurde oder die Erwerbsunfähigkeit eines Kindes während einer Ausbildung bis zum Ende des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Keine Beihilfe erhältst Du:

Während dem Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst wird keine Familienbeihilfe gezahlt. Du verlierst den Anspruch auf Familienbeihilfe auch, wenn Dein Kind mehr als 10.000 Euro jährlich verdient.

Neben der Familienbeihilfe könnte Dich auch das Thema Karenz in Österreich interessieren, lies dazu unseren Beitrag Karenz in Österreich.

[JS]

Dein Kommentar

noch 1000 Zeichen.


quelle


×
×
Mamiweb - Startseite

Forum

Magazin


×

Login

oder

Noch kein Mamiweb-Mitglied?
Mitglied werden
x