Bekomme ich eine Wohnung vom Amt gestellt,wenn ich momentan Arbeitslos bin und ich Schwanger binich aba noch bei meinen eltern wohne?

Frage von: keulchen09
29.08.2009 | 13 Antworten
Hallöchen..
ich hab eine frage und zwar, ich bin schwanger bin 20jahre und wohne noch bei meinen Eltern.Bekomme ich vom Arbeitsamt eine wohnung gestellt..Mit ertsaustattung und so?
würde mich über antortet freuen..

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16 Antworten

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Mamajustin | 29.08.2009
1 Antwort
Die antwort ist ja
Du gehst zum aa und erklärst was du möchtest und die sagen dir genau was dir zusteht an qm etc und es wird alles ausgerechnet. Auch an erstauststattung bekommst anträge mit etc.
Gelöschter Benutzer | 29.08.2009
2 Antwort
hey
also rein theoretisch müsstest du ne wohnung bekommen, da du ja dann mit kind bist . ruf bei der arge bei dir am besten an udn frag nach . du darfst aber nur soweit ich weis 60m² haben aber viele an miete das weis ich nich mehr . hängt auch vom mietspiegel in deiner gegen ab . für dein baby die erstlingsausstattung bekommst du 100% aber für ne eigene wohnung weis ich leider nicht .
SugarMama2009 | 29.08.2009
3 Antwort
ich weiss ja nicht,
ich wollte vor 5 monaten auch mal wohngeld beantragen, aber die meinten das es nicht geht, weil ich bis 25 jahren bei meinen eltern leben soll, oder die zahlen für mich. aber ich bin auch in der ausbild. , weiss ja nicht, ob es bei arbeitslosen auch so ist >.< erstausstattung kannst du beantragen, oder du gehst zu Pro familia.
jenny0912 | 29.08.2009
4 Antwort
Ist es nicht so
dass die Eltern einen finanzieren und unterstützen MÜSSEN bis man das 25. Lebensjahr erreicht hat? Frag am besten bei der Arge oder Arbeitsamt nach! Alles Gute!
scarlet_rose | 29.08.2009
5 Antwort
Ja!
Denn wenn du schwanger bist oder ein kleines Kind hast sind deine Eltern nicht Unterhaltspflichtig. Du kannst dir eine Wohnung suchen und bekommst diese bezahlt
Katrin321 | 29.08.2009
6 Antwort
Die Eltern
müssen dich nur unterstützen unter 25 wenn du KEINE Kinder hast, sprich, da kannst du keine Wohnung beantragen. Mit Kind schon.
Gelöschter Benutzer | 29.08.2009
7 Antwort
hi
kenn das so wie jenny0912 bis man 25ist müssen so gesehen die eltern aufkommen mir wurde das auch damals so gesagt, aber frag mal nach.
zickemaus19 | 29.08.2009
8 Antwort
hallo
also bei mir war es so ich musste erst einen antrag dem arbeitsamt stellen zum ausziehen und den grund erläutern die haben dann wieder rum jemanden rausgeschickt der sich die verhältnisse der wohnräume bei meinen eltern angeschaut und dann erst entschieden ob ich ausziehen darf und die erstausstattung kannst du auch bei arbeitsamt beantragen aber frag am besten beim arbeitsamt nochmal nach es gibt ja manchmal unterschiede bei den ämtern lg
LiSoLe | 29.08.2009
9 Antwort

weil deine Eltern bis 25 unterhaltspflichtig sind. is bei mir auch so. außer du hast ne abgeschlossene Lehre. aber dann kann es sein, dass du schon ausgezogen sein musst, wenn du arbeitslos wirst. wie das mit Kind ist, weiß ich nicht. kann schon sein dass das dann auch ein ausreichender Grund ist. dann könnte ich ja auch zum Amt gehn *grübel*
janin1988 | 30.08.2009
10 Antwort
ja
bei mir ist es fast der selbe fall gewesen. du und dein kind seid jetzt eine eigene bedarfsgemeinschaft, auch schon in der schwangerschaft, habe da auch schon alles bekommen gehabt. bist du noch mit dem vater zusammen?wenn ja muss er sich bei euch anmelden dann geht das ganze schneller. es stimmt schon eigentlich sind die eltern bis 25 unterhaltspflichtig, aber nicht mehr wenn du schwanger bist
maya2006 | 30.08.2009
11 Antwort
Na,
wie gut, dass es den Steuerzahler gibt, der dafür aufkommt. Sorry, aber ich finde das nicht wirklich in Ordnung. Ich weiß ja nicht, wie Du zum Vater des Kindes stehst, ob er arbeitet, ihr zusammen seid etc. Aber erst Kind machen, dann zum Amt rennen . Aber gut, dieser Staat erzieht die Bürger ja selbst so, . Viel Erfolg dennoch!
keulchen09 | 30.08.2009
12 Antwort
@maya2006
Na ist ja net so das ich auch schon genung steurn gezahlt habe..aba schon okay so .
janin1988 | 30.08.2009
13 Antwort
@maya
keiner hat gefragt was man davon hält.und manchmal gibt es situationen da geht es halt nicht anders. wenn es bei mir anders gegangen wäre müsste ich jetzt nicht zum amt. nur was sollte ich machen?habe während meinen prüfungen erfahren das ich schwanger bin, kurz vor meinen vorstellungsgesprächen bekam ich blutungen und lag im krankenhaus, die ärzte haben mir schwere tätigkeiten verboten, also hätte ich es sagen müssen das ich schwanger bin, sonst wäre es in der altenpflege nicht möglich, dürfte nicht heben, drehen etc. und wer bitte stellt dann eine schwnagere ein?habe mich trotzdem noch genug beworben, bis mein muttemund sich verkürzt hat und dann durfte ich garnichts mehr. manchmal gibt es halt situationen da geht es nicht anders!!

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