Wenn man arbeitslos ist bekommt man da auch elterngeld?

claudinchen6
13.06.2008 | 9 Antworten
13.06.2008 | 9 Antworten
meine freundin sagt da müßte der partner dafür aufkommen und man bekommt kein geld weil der partner dafür aufkommen müßte .. ist doch quatsch..oder?
9 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
Elterngelddieses elterngeld von 300 euro ein jahr lang bekommst du trotzdem. Das ist egal ob du arbeitest oder dein partner arbeitet, die mbekommt man trotzdem. so wurde es mir zumindest gesagt. lg

tigerlilly1182 | 13.06.2008
2 Antwort
Auch arbeitlos bekommen das elterngeld ... was deine freund/in sagt ist falsch.

Charmain | 13.06.2008
3 Antwort
300 Euro im MonatDas ist der Mindestbeitrag ... die bekommt jede Mutter

Solo-Mami | 13.06.2008
4 Antwort
für mehr infolese diese seit http://www.tagesschau.de/inland/meldung72508.html

Charmain | 13.06.2008
5 Antwort
300 euro bekommst du auf jeden fall ich schließe mich den vorantworten an

ostseeschnuller | 13.06.2008
6 Antwort
elterngeldDu bekommst ja 6wochen vor termin kein arbeitslosengeld mehr, da du ja dann nicht mehr vermittelbar ist, so steht dir dann auch elterngeld zu.gruss jessica

Levin-Charleen | 13.06.2008
7 Antwort
.....bin auch ABL und bekomme trotzdem elterngeld ;) also das ist quatsch ... mit dem partner der für dich aufkommen muss ist nur beim ALG2 der fall

Skassi | 13.06.2008
8 Antwort
elterngeldich war auch arbeitslos bevor meine tochter kam. dir steht auf jedenfall der mindestsatz von 300, 00 € elterngeld zu. du mußt ja auch beim arbeitsamt/jobcenter angeben das du schwanger bist, denen dein mutterpass vorlegen wegen dem entbindungstermin. dann wirst du automatisch, wenn du alg I erhälst vom arbeitsamt 6 wochen vor termin abgemeldet und bekommst dann von der krankenkasse mutterschaftsgeld, anschließend wenn das kind da ist, die ersten 8 wochen mutterschaftsgeld & dann elterngeld bist das kind ein jahr alt wird. bei alg II läuft alles so weiter wie bisher, ohne mutterschaftsgeld, wenn das kind da ist beantragst du das elterngeld und fertig ist. lass dir kein quatsch einreden, ich war bzw. bin in beiden beschriebenen situationen. unterhaltsgeld vom kindes vater ist etwas anderes und hat mit dem eltern geld nicht zu tun.ach so, elterngeld ist anrechnungsfrei bei alg II empfängern, wird nicht als einkommen angesehen. alles gute, lg antje

20e40t | 13.06.2008
9 Antwort
+ +++++danke euch für di vielen antworten habt mir weiter geholfen lg claudi

claudinchen6 | 13.06.2008
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