Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?

BieneMaya1987
01.11.2014 | 18 Antworten
01.11.2014 | 18 Antworten
Grad auch während der Schwangerschaft? Danke
18 Antworten
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Ok super. Hat man während dem Beschäftigungsverbot Urlaubsanspruch und wenn ja wann verfällt der? Und kann man während dem Bv Minusstunden bekommen? Und ist es rechtens wenn Mütter keinen Urlaub während der Ferien von den Kindern bekommen?
BieneMaya1987 | 01.11.2014
5 Antwort
Krass aber wieso kann ich Minusstunden machen wenn ich nicht arbeiten darf von arzt aus?
BieneMaya1987 | 01.11.2014
6 Antwort
Sorry... hab die Frage falsch herum beantwortet.... nein du kannst nichts minus machen, ausser vielleicht in der ersten Woche des BV, wenn du z.b. 40 WoStd arbeitest, aber statt 8 Std. pro Tag montags 6 Std. gearbeitet hast und dienstags dann ins BV gegangen bist. dann hättest du wg. Montag 2- Std. Ansonsten gibt's aber keine Minus Std.
Hier hab ich noch was gefunden.... einfach mal googeln...
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm
Gelöschter Benutzer | 01.11.2014
7 Antwort
Okay danke. Angeblich hab ich 40 Minusstunden obwohl ich nur teilzeit arbeite. Da kann was nicht stimmen
BieneMaya1987 | 01.11.2014
8 Antwort
Bei beschäftigungsverbot verfällt der urlaub nicht. denn kannst du auch noch nehmen, wenn deine elternzeit vorbei ist....Der bleibt die jahre erhalten, bis du wieder arbeiten gehst.
Ich habe meinen urlaub damals auch im anschluß genommen..
susepuse | 01.11.2014
10 Antwort
-du hast urlaubsanspruch. den kannst du nehmen wenn du wieder anfängst zu arbeiten.
-du kannst im bv keine minusstunden machen.
- du hast nicht auf alle ferien im jahr urlaubsanspruch. allerdings müssen dir 2 wochen genehmigt werden, egal welche ferien.

SrSteffi | 01.11.2014
11 Antwort
Von meiner ersten und zweiten Schwangerschaft steht mir noch Urlaub zu. Hatte bei beiden ss ein Beschäftigungsverbot. Mir wurde aber nie gesagt das mir trotzdem urlaub zu steht. Hab ich noch Chancen dem für beide ss zu bekommen? Erste Schwangerschaft war 2010. Zweite 2012-2013.Arbeite seit 2 wochen wieder.
BieneMaya1987 | 01.11.2014
12 Antwort
Hat die Schwangere ihren Urlaub vor dem BV nicht in Anspruch nehmen können, so verfällt dieser nicht, sondern kann bis in das Jahr, in dem die erste Elternzeit endet und dem Folgejahr genommen werden. Der Urlaub verfällt, wenn man wegen weiterer Kinder in Elternzeit bleibt. Endet das Arbeitsverhältnis während oder mit der Elternzeit, so muss der verbleibende Urlaub ausgezahlt also finanziell abgegolten werden.
gina87 | 02.11.2014
13 Antwort
Also hab ich praktisch jetzt pech von der ersten Schwangerschaft noch nen anspruch zu haben weil ich zwischen kind 1 und kind 2 ein jahr gearbeitet habe. 
BieneMaya1987 | 02.11.2014
14 Antwort
den resturlaub vom 1. Kind hättest du dann nach der elternzeit des 1. kindes nehmen müssen..sprich in dem 1 jahr, was du zwischen 1. und 2. Kind gearbeitet hast...jetzt steht dir nur noch der Resturlaub aus der Schwangerschaft bzw dem BV des 2.kindes zu...
der Urlaub vom 1. Kind is bereits verfallen wenn er damals in dem 1 jahr arbeit nich genommen wurde 
gina87 | 02.11.2014
15 Antwort
du arbeitest teilzeit...
ich weiß es von mir wenn ich krank war.
es wurde bei mir nicht als 1 tag als krank angesehen.
ich war nach meiner ersten tochter nur im minijob, 40h im monat.
ich weiß nicht mehr genau aber war ich krank, bekam ich ca 1, 5-2, 5h für den tag /au angerechnet.da ging es bei mir auch schnell ins minus ...krankmachen war da eher ein nachteil.denn die stunden mussten wieder rein. 
blaumuckel | 02.11.2014
16 Antwort
Aber ich wusste nicht das mir Urlaub zusteht im bv. Hätte mir der Ag den Urlaub nicht geben müssen? 
BieneMaya1987 | 02.11.2014
17 Antwort
darüber hät man sich wie bei vielen anderen dingen auch, selber informieren müssen...
wenn ich meinen Jahresurlaub nich nehme und ihn auch nich bis zum märz des folgejahres aufgebraucht habe, verfällt dieser auch..und da hät mein AG mir nichts sagen müssen..warum auch..der hats doch lieber wenn die leute da und nich im Urlaub sind...nehm ich meinen Urlaub nich, hab ich auch Pech gehabt wenn er dann verfallen is...
gina87 | 02.11.2014
18 Antwort
Krass ok dann weiss ich Bescheid. Dann schau ich das ich wenigstens noch den Urlaub für des zweite bv bekomme.
BieneMaya1987 | 02.11.2014
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