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Befristeter Arbeitsvertrag endet 4 Monate vor Entbindung, generelles Beschäftigungsverbot, wer zahlt was?

Kruemel0504
Kruemel0504
19.10.2013 | 21 Antworten
Hallo,

eins vorweg, Ihr seit meine letzter Hoffnung ... , da offensichtlich keiner mit meiner Situation bescheid weiß.

Folgende Situation hat sich bei mir ergeben.

Aktuell bin ich in der 16 SSW und der Entbindungstermin ist der 05.04. soviel dazu.

Ich befinde mich aktuell in einem bis zum 07.12.2013 befristeten Arbeitsvertrag und verdiene ca. 1050 netto. Von meiner Frauenärztin habe ich ein generelles Beschäftigungsverbot bekommen.

Frage 1:

Was bekomme ich an Geld zwischen Dezember und Entb.-Termin und wer zahlt es? Sowohl das AA und die KK und Profamilia können mir darauf keine Antwort geben.

Frage 2:

Was steht mir nach der Entbindung zu, mit Ausnahme vom Kindergeld? Wie werden die knapp 3 Monate angerechnet bzw. bin ich ja vorher eigentlich erwerbslos obwohl ich nicht arbeiten darf.

Falls es noch wichtig ist, mein Freund und ich ziehen im Dezember zusammen und er verdient ca. 1950 netto,

Ich hoffe Ihr habt eine Antwort für mich, da ich mittlerweile Angst habe gar nichts zu bekommen bzw. Evtl. Auch nicht krankenversichert bin ...
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21 Antworten

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21 Antwort
@gina87 Also habe noch was gefunden, idealerweise müsste der Vertrag bis ca. 1 Tag nach Beginn der mutterschutzfrist laufen, damit würde der AG nur für ggf. einen Tag seinen Anteil zahlen. Er bekommt diesen nämlich in der Schutzfrist nicht von der kK wieder. Für mich würde es bedeuten da ich bis zu Beginn der Frist beschäftigt war kriege ich auch das volle mutterschaftsgeld.
Kruemel0504
Kruemel0504 | 21.10.2013
20 Antwort
@AliceimWunderla ja, aber bekäme er das während der mutterschutzfrist auch von der kk wieder? weil sie bis zum Mutterschutz auch schon im BV war und er ja da ihren lohn von der kk über das umlageverfahren erstattet bekam . denke allein deswegen würde er den vertrag nich verlängern, außer er is kulant und macht es trotzdem.. @Kruemel0504 ALG1 steht dir nur zu, wenn du dem Arbeitsmarkt zu verfügung stehst..du müsstest also während der elternzeit vermittelbar sein, um ALG1 beziehen zu können..sprich, ne Betreuung fürs Kind muss da sein, damit du für die quasi jederzeit irgendwo anfangen könntest..sind diese Voraussetzungen nich gegeben, besteht kein Anspruch und du musst hartz4 beantragen
gina87
gina87 | 21.10.2013
19 Antwort
Werde morgen mal direkt mit meinem Arbeitgeber sprechen, vlt. Geht da ja noch was . Also bekomme ich dann jetzt doch ALG1 egal was mein Partner verdient, okay hierzu habe ich nun folgendes im Internet gefunden: Beispiel: Frau Zimmermann hat vor der Geburt ihres Kindes in einem befristeten Arbeitsverhältnis 2.000 Euro zur Verfügung gehabt. Der Vertrag läuft fristgerecht am 31.03.2007 aus. Ihr Kind wird am 10.04.2007 geboren. Sie erhält ein Arbeitslosengeld in Höhe von 1.400 Euro. Ihr Elterngeld-Anspruch beläuft sich auf 1.300 Euro. Das Arbeitslosengeld angerechnet. Somit würde Frau Zimmermann eigentlich kein Elterngeld bekommen. Da das Arbeitslosengeld aber keine spezielle Mutterschaftsleistung, sondern eine allgemeine Lohnersatzleistung ist, bleiben 300 Euro des Elterngeldes anrechnungsfrei. Frau Zimmermann bekommt also 1.400 Euro Arbeitslosengeld und dazu noch 300 Euro Elterngeld. Würde doch bedeuten das ich sogar mehr bekommen würde als das eigentlich nur beim Elterngeld wäre oder nicht? Was würde es für mich bedeuten wenn ich das machen würde mit Ausnahme das ich dem Staat auf der Tasche liege?
Kruemel0504
Kruemel0504 | 20.10.2013
18 Antwort
Da du ja die 12 Monate erreicht hast bekomms du bis zum Mutterschutz ALG1 in Höhe von 60% deines Lohns hast du schon ein Kind währen es 67% das Geld im Mutterschutz bekommst du von der KrankenKasse vorausgesetzt deine 2 Variante klappt. Bei dieser Leistung zählt das Einkommen deines Partners nicht mit rein. 8 Wochen nach der Geburt bekommst du dann Elterngeld. Wenn deine Elternzeit vorbei ist hart du wieder Anspruch auf ALG1 da diese Zahlung während der Elternzeit ruht. Den Antrag dafür solltes du spätestens 3 Wochen vor Ende deiner Elternzeit wieder stellen damit es nahtlos über geht. Bei mir war das damals so und obwohl ich nur noch einen Anspruch von 3 Monaten hatte bekam ich wieder für ein Jahr bewilligt da in diesem Fall die Elternzeit mit berücksichtigt wird.
Jacky220789
Jacky220789 | 20.10.2013
17 Antwort
Also, im Mutterschutz jetzt..
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 20.10.2013
16 Antwort
@gina87 Klar zahlt er. Bzw. die KK zahlt 13 EUR/ Tag. Liegt das Gehalt drüber, zahlt der AG den Rest .
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 20.10.2013
15 Antwort
bei punkt 1 weiß ich jetzt nich genau, ob der AG, im falle einer vertragsverlängerung, nich während der mutterschaftszeit seinen zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen muss..bis zum mutterschaftsurlaub bekommt er das Geld, was er dir aufgrund des BV´s weiterzahlt, von der kasse wieder..aber ich weiß eben nich wie es während des mutterschaftsurlaubes bei Mutterschaftsgeld is.. verlängern könnte er den vertrag schon..sollte nur halt nich so auffällig bis zum beginn der mutterschaftszeit oder bis et oder bis 8 Wochen nach Geburt gehen..das fällt dann gewiss auf.. vorschlag 2 wäre da denk ich einfacher..du bekämst dann ag1 während der zeit dez-april und dein Mutterschaftsgeld käme dann 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt direkt von der kk in höhe deines alg1 und anschließend dann elterngeld, was sich nach dem Nettoeinkommen der letzten 12mon vor Geburt berechnet, wovon die zeit dez-april, dann mit 0€ berechnet werden, weil alg1 nunma ne lohnersatzleistung is und daher nich zur eterngeldberechnung herangezogen wird..
gina87
gina87 | 20.10.2013
14 Antwort
Weg 1 wirst du wahrscheinlich knicken können, bzw. es könnte sein, dass es deinem AG zu heiß ist, Leistungsbetrug bei einer KK zu machen . Weil das wäre es, da er ja nen Vertrag mit ner Arbeitsunfähigen verlängert . Da ist ziemlich offensichtlich, dass das keinen Sinn macht. Aber fragen kann man ja mal . Bei Variante2 zählt doch das Einkommen deines Freundes nicht? Wenn dir ALG2 zusteht und nicht Hartz4 ist doch die Berechnungsgrundlage ne vollkommen andere, oder wurde das geändert?
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 20.10.2013
13 Antwort
Erstmal danke für die zahlreichen Antworten: Zusammengefasst habe ich jetzt mal versucht einen Weg zu finden: Weg 1 : Ich frage meinen Arbeitgeber nach einer kurzen Vertragsverlängerung bis nach der Schwangerschaft. Wenn ich es richtig verstehe bekommt er doch alles von der KK wieder erstattet oder und hätte somit kein großen Nachteile? Weg 2: Ich spreche mit meiner FA wegen dem Verbot ob sie es beschränken kann und melde mich Arbeitslos. Da ich vor der Schwangerschaft mehr als 12 Monate gearbeitet habe, würde mir ja ALG 2 zustehen? Bei meiner Berechnung ist allerdings rausgekommen das ich nichts bekommen würde da mein Freund zuviel verdient, kann das echt sein? Gibt es evtl. ein schlupfloch, da wir erst ab Dezember zusammenziehen, zählen wir dann schon als Gemeinschaft? Zusätzlich müsste ich mich dann auch noch selber Krankenversichern? Oder habt Ihr noch andere Ideen .
Kruemel0504
Kruemel0504 | 20.10.2013
12 Antwort
Ach und Krankenversichert bist du dann auch.. Dies läuft jedoch dann aus wenn du kein Elterngeld mehr bekommst . Also bist du und dein Baby 1 Jahr Krankenversichert
vanessa1808
vanessa1808 | 20.10.2013
11 Antwort
Also erstmal dazu, natürlich steht dir Geld zu wenn du ein Arbeitsverbot bekommen hast . Dies muss dein jetziger Arbeitgeber bezahlen . Dein Arbeitgeber kann dies alles wieder bei der Krankenkasse hole..Und von der Krankenkasse bekommst du auch dein Mutterschaftsgeld . 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung . Kann au anders rum sein . Weiss ich nicht mehr genau. Alg2 bekommst du auch . Natürlich wird dir was abgezogen weil dein Freund rekativ "viel" verdient . Und Elterngeld wird von deinem Gehalt auch ausgerechnet also denke das du mehr wie den Mindestsatz bekommst . Des steht dir alles zu . Hab ich schon alles hinter mir..Und ich bin Verheiratet und mein Mann ist bei der Bundeswehr . Also kannst dir ausrechnen was er verdient :) Erkundige dich richtig . Lass dich nicht verarschen und eine Babyerstausstattung kannst du auch beantragen . Können bis zu 1200€ sein . Also so war es bei mir . Viel Glück dabei
vanessa1808
vanessa1808 | 20.10.2013
10 Antwort
leider is es so, dass du aufgrund des BV´s dem Arbeitsmarkt nich zu verfügung stehst und somit nich vermittelbar wärst.. Krankengeld von der kk seht dir für diese zeit aber auch nich zu, weil du eben nich krank bist.. du müsstest alg2 beantragen..dafür verdient dein freund u. U. aber zuviel..steht dir gar nix zu, müsstest du dich, da ihr ja nich verheiratet seid, sogar noch selber krankenversichern, da das dann über kein amt laufen würde..das wären dann nochma rund 150€ die du da zahlen müsstest, außer ihr heiratet vorher, womit du in die Familienversicherung deines Partners gehen könntest . elterngeld wird anhand des Nettoeinkommens der letzten 12mon vor Geburt berechnet..die zeit von dez bis April, wird dann mit 0€ berechnet, weil du da halt kein Arbeitseinkommen hattest..selbst wenn dir während der zeit alg1 zustehen würde, wären es 0€ berechnungsgrundlage, weil alg1 ne lohnersatzleistung und kein einkommen aus arbeit is . der Mindestsatz von 300€ steht dir aber auf jeden fall zu plus das Kindergeld.. frage aber bei deiner kk auch nochma wegen dem Mutterschaftsgeld nach . ob dir das zusteht oder nich..normalerweise is es eigentlich so, dass es einem zusteht, auch wenn ein Arbeitsvertrag während der ss ausläuft..das wäre sonst die höhe des alg1, was dann die kasse zahlen würde..das steht dir aufgrund des BV´s aber nich zu..aber da erkundige dich bei deiner kk nochmal..und hak auch nach wie es wäre, wenn dein BV aufgehoben wird..kommt eben drauf an warum das BV besteht . weil du ne risiko-ss hast und während der ss gar nich arbeiten darfst, egal welche Tätigkeit, oder aufgrund der momentanen Tätigkeit..
gina87
gina87 | 20.10.2013
9 Antwort
Ja das ist total traurig bin in meiner Schwangerschaft damals auch durchs Raster gefallen. Es würde eigentlich schon reichen wenn du nur eine Tätigkeit ausüben darfst. Dann können sie dich ja theoretisch vermitteln du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bekommst Geld. So kurz vor et ist es fasst unmöglich dich zu vermitteln.
Jacky220789
Jacky220789 | 20.10.2013
8 Antwort
Also das ist dich total bescheuert. Wie kann es denn sein, das man wegen einem Beschäftugungsverbot kein ALG erhält? Das ist echt wieder mal ein Beispiel, dass es einfach Lücken im System gibt. Frag doch mal nach, wenn ein Vertrag ausgelaufen ist, ob dein FA dann das Verbot zurück nehmen sollte. Vielleicht bist du dann besser gestellt? Finde es eine Unverschämtheit, dass dur da keiner eine klare Auskunft erteilen kann. Wenn es dir hilft, kann ich mal bei meinem Onkel nachfragen. Der ist der Behindertenbeauftragte beim Arbeitsamt. Nicht falsch verstehen er kennt sich aber in Grenzfällen aus und hat vielleicht einen Tipp.
Tine2904
Tine2904 | 20.10.2013
7 Antwort
Du bist in einer blöden Situation normaler Weise müsstest du dich arbeitslos und suchend melden. Wenn du in den letzten 24 Monaten 12 versicherungspflichtig beschäftigt warst würde dir ALG zustehen da du aber ein beschäftigungsverbot hast stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung bekommst somit leider kein Geld und würdest gleich in Harz4 fallen. Da dein Partner so viel verdient wirst du nix bekommen. Wenn ihr nicht verheiratet seit müsstest du dich sogar privat Krankenversichern.
Jacky220789
Jacky220789 | 20.10.2013
6 Antwort
Ansonsten bekommst du aber Geld von der Krankenkasse wegen Arbeitsunfähigkeit. Dürfte nicht viel weniger/mehr sein, als Arbeitslosengeld. Dürfte allerdings nicht bei der Berechnung des Elterngeldes zählen. Von daher wäre ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot wohl besser .
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 19.10.2013
5 Antwort
Tatsächlich . Habe gerade gegoogelt. Ist tatsächlich so seit Ende 2011 gibt es da ein Gerichtsurteil . Einzige Einschränkung: Wenn dein FA ein Beschäftigungsverbot nur für bestimmte Tätigkeiten usw. ausstellt. Würde ich mit dem FA abklären, ob er/sie das macht. Immerhin ist es unwahrscheinlich, dass du so kurzfristig kurz vor der Entbindung nochmal vermittelt wirst.
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 19.10.2013
4 Antwort
Klar kannst du dich arbeitslos melden. Musst du ja sogar. Bist du dann ja auch. Vielleicht kannst du dich nicht arbeitssuchend melden, aber das ist ja was anderes .
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 19.10.2013
3 Antwort
Blöd ist nur das meine Beraterin vom Arbeitsamt meinte, dass ich mich nicht arbeitslos melden könnte, da ich eine generelles Beschäftigungsverbot bekommen habe.
Kruemel0504
Kruemel0504 | 19.10.2013
2 Antwort
Bis zum Endes des Arbeitsvertrages bekommst du dein Gehalt normal weiter, der AG bekommt es von der KK erstattet. 3 Monate vor auslaufen des Vertrages muss du dich arbeitslos melden. Hast du 12 Monate lang gearbeitet, dann bekommst du Arbeitslosengeld, sonst wohl Hartz4 . Du musst dich arbeitslos und arbeitssuchend melden, aber gleichzeitig mit ner Bescheinigung vom FA angeben, dass du im Moment nicht arbeiten könntest . Das Elterngeld nach der Geburt: Berechnungsgrundlage sind die 12 Monate vor der Geburt. Das heißt dein Einkommen 1 Jahr vor der Geburt geteilt durch 12 Monate und davon dann . ich glaub dass sind mittlerweile nur noch 66 Prozent und nicht mehr 67. Damit dürftest du über den Mindestsatz von 300 EUR liegen. Da kommt anteilig noch etwas dazu, wenn das Elterngeld unter 1000 EUR liegt. Aber dafür gibt es auch einen Elterngeldrechner, der dir das ganz genau ausrechnet..
AliceimWunderla
AliceimWunderla | 19.10.2013
1 Antwort
ja ich denke du wirst dann kein geld mehr kriegen.
Eva1986
Eva1986 | 19.10.2013

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