Kind ist krank - wie läuft das ab? Kind ich privat, ich gesetzl versichert

Zwillinge2010
29.02.2012 | 12 Antworten
29.02.2012 | 12 Antworten
Hallo!
Ich bin gesetzlich Krankenversichert und meine Kinder + Mann Privatversichert.
Nun war einer meiner Söhne krank und ich musste 2 Tage daheim bleiben. Habe vom Kinderartzt eine "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" bekommen.
Meine gesetzliche Krankenkasse sagt, dass sie das nichts angeht, weil die Kinder Privatversichert sind.
Die private Krankenkasse sagt, dass gehe sie nichts an, weil sie nur die Behandlung und kein krankengeld bezahlt.
Was mache ich nun mit dieser Bescheinigung?
Muss nicht mein Arbeitgeber an 11 Tagen im Jahr dann für mich bezahlen, obwohl ich daheim ein krankes Kind pflege??
Würde mich freuen, wenn sich jemand auskennt.
Danke!
Ich bin gesetzlich Krankenversichert und meine Kinder + Mann Privatversichert.
Nun war einer meiner Söhne krank und ich musste 2 Tage daheim bleiben. Habe vom Kinderartzt eine "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" bekommen.
Meine gesetzliche Krankenkasse sagt, dass sie das nichts angeht, weil die Kinder Privatversichert sind.
Die private Krankenkasse sagt, dass gehe sie nichts an, weil sie nur die Behandlung und kein krankengeld bezahlt.
Was mache ich nun mit dieser Bescheinigung?
Muss nicht mein Arbeitgeber an 11 Tagen im Jahr dann für mich bezahlen, obwohl ich daheim ein krankes Kind pflege??
Würde mich freuen, wenn sich jemand auskennt.
Danke!
12 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
Nein, dein Arbeitgeber würde das Geld von deiner Krankenkasse wieder bekommen ...
Aber ich weiß irgendwo düster, dass es tatsächlich bei privat/gesetzlich Probleme gibt ...
Hätte dein Mann den Krankenschein abrechnen können?
AliceimWunderla | 29.02.2012
2 Antwort
@ AliceimWunderla
Mein Mann war in der Zeit geschäftlich auf einer Messe. Ich denke daher nicht, dass sein Arbeitgeber da was "dreht".
Zwillinge2010 | 29.02.2012
3 Antwort
Bzw. totaler Quatsch, was ich da geschrieben habe!
Dein Arbeitgeber zieht dir das Gehalt für die Krankeitstage ab und du bekommst ca. 67% davon von deiner Krankenkasse erstattet! So ist es richtig!
AliceimWunderla | 29.02.2012
4 Antwort
Dein Arbeitgeber muss gar nicht ... manche machen es, aber eigentlich bezahlt die KK den Ausfall ... aber deine gesetzliche müsste eigentlich zahlen ... 
JonahElia | 29.02.2012
5 Antwort
Mich hätte jetzt eher interessiert, ob es generell möglich wäre, dass dein Mann da was abrechnen kann..
Nicht das es nacher nicht geht, weil verschiedene Kassensysteme vorhanden sind ... 
AliceimWunderla | 29.02.2012
6 Antwort
Ah ok! Wenn private nicht zahlen, dann ist klar!
Das war das ... Dann wirst wohl auch keinen Ausgleich bekommen, da die Versicherung DES KINDES ja den Ausgleich zahlt, da Kind privat versichert, dann kein Ausgleich?
AliceimWunderla | 29.02.2012
7 Antwort
Privatversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld; wenn ein Elternteil privat und der andere pflichtversichert ist, gilt die Versicherung, bei welcher das Kind mitversichert ist.
gina87 | 29.02.2012
8 Antwort
@AliceimWunderla
nein ... die private krankenversicherung kennt sowas nicht wie kinderkrankentagegeld ... 
gina87 | 29.02.2012
9 Antwort
Ja, so hab ich mir das jetzt auch zusammengereimt/ ergoogelt:
Kind ist privat versichert, keine Zusatzversicherung für Krankentagegeld , also kein Lohnausgleich für niemanden, auch nicht für den Vater ... 
AliceimWunderla | 29.02.2012
10 Antwort
wenn im arbeitsvertrag eine lohnfortzahlung in so einem fall nicht ausgeschlossen ist, übernimmt der AG das..andernfalls geht man leer aus
gina87 | 29.02.2012
11 Antwort
Ärgerlich, bin immer wieder froh, dass wir nicht privat versichert sind, ehrlich ... 
JonahElia | 29.02.2012
12 Antwort
@AliceimWunderla
nein..für dne vater dann auch nich wenn er zuhause bleiben würde, zumindest nicht seitens der kk ... nur eben, wenn im arbeitsvertrag geregelt is, dass es eine lohnfortzahlung in dem fall gibt, dann zahlt der AG weiter ... obs da irgendwelche zusatzversicherungen gibt weiß ich nicht ...

gina87 | 29.02.2012
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