⎯ Wir lieben Familie ⎯

Das ist einfach nur Heftig ..

DASM
DASM
17.10.2014 | 35 Antworten
Hallo zusammen,

hab gerade das hier auf Facebook gefunden:

https://www.facebook.com/ulrike.sennhenn/posts/801411336587490

Was sagt ihr dazu? Ich finde es so heftig, kaum vorzustellen was die Eltern durchmachen müssen ..

Gruß Stefan
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35 Antworten

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35 Antwort
@fela2005 Nur durch Gedspenden . alles andere müssen die Anwälte machen und die kosten eben viel Geld!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
34 Antwort
@Heviane wie kann man denn Anna helfen?
fela2005
fela2005 | 17.10.2014
33 Antwort
Als ich 2009 Heviane hier kennen lernte und wir uns anfreundeten, sah ich in ihr nicht primär die Hebamme, sondern eine Mami, wie viele hier, die mit Herz und Verstand, viel Humor, aber vor allem einer Bodenständigkeit, vielen werdenden Müttern Tipps und Ratschläge gab, die ihnen Ängste nehmen konnten und sie sich selbst, als Frauen, mehr vertrauen lassen konnten. Durch die Freundschaft und unsere Kontakte, unsere Treffen, lernte ich auch Menschen in ihrem Umfeld kennen. Kolleginnen, ihre Familie, alles Menschen, die eine hohe Kompetenz besitzen und der angeklagten Ärztin und Hebamme, ihr volles Vertrauen geben, da diese Ärztin sich für die Rechte der Frau einsetzt, Geburt als das anzusehen, was es ist: eine von der Natur gegebene Fähigkeit, bei der medizinisch nur dann eingegriffen werden sollte, wenn Gefahr in Verzug ist, statt, wie es so häufig, vor allem in Klinikgeburten der Fall ist, Komplikationen durch unnötiges Dazwischengehen, erst geschaffen werden. Anna ist Ärztin und Hebamme aus Berufung. Seit Jahrzehnten setzt sie sich dafür ein, dass Frauen ihre Selbstbestimmung bei der Geburt, nicht an einer Kliniktür abgeben müssen. Denn genau das passiert tagtäglich in Deutschland. Wir lesen es auch hier, bei Mamiweb, immer wieder. Wie oft erzählen Mütter von Geburten, die vorangetrieben werden sollten, von Einleitungen, weil nach Kalender gearbeitet wird, von daraus resultierenden Komplikationen, letztendlich durchgeführten Kaiserschnitten und Müttern, die mit dem Gefühl, versagt zu haben, sich nicht mehr vertrauen zu können, zurückbleiben und oft genug, später, in eine weitere Schwangerschaft gehen, in die sie keinerlei Selbstvertrauen mehr, in sich und ihren Körper mitnehmen? Statistiken zeigen, dass die Hausgeburten in Deutschland weit geringere Zahlen an Komplikationen unter Geburt nachweisen, als vergleichsweise Klinikgeburten. Unsicherer ist die Hausgeburt also keinesfalls. Aber sie könnte zur Gefahr für die Kliniken werden, die in der heutigen Zeit darum kämpfen müssen, ihre Betten voll zu kriegen, ihre Stationen nicht schließen zu müssen. Allein aus wirtschaftlichen Interessen, muss da natürlich die Hausgeburt als „Fluch“ dargestellt werden, der den „Segen“ Klinikgeburt bedroht. Warum kämpfen Hausgeburtsebammen in den letzten Jahren um ihre Existenz? Ganz sicher nicht, weil Frauen lieber in Kliniken gehen, um dort zu gebären. Ein Trend zeigt, dass immer mehr Eltern der Hausgeburt vertrauen und ihre Kinder gern zu Hause auf die Welt kommen lassen würden. In Begleitung einer erfahrenen Hebamme, die bei Komplikationen umgehend die Verlegung in die Klinik veranlasst. Aber jedes Kind, das zu Hause geboren wird, bedeutet eben auch, dass für dessen Geburt keine Klinik mit verdient. Der Berufsstand der freiberuflichen Hebamme, die auch Hausgeburten begleitet, wird systematisch zerstört. Entweder die Hebammen in die Kliniken zwingen und sie Ärzten unterstellen – die wohlgemerkt allein keine Geburt begleiten dürfen – oder ausrotten, damit von dieser Seite aus, keiner Klinik mehr Gefahr droht, Gelder aus Geburten zu verlieren. Also musste man dafür sorgen, dass die Hausgeburtshebammen daran gehindert werden, ihren Beruf auszüben. Durch Angstmache bei den Eltern schaffte man es nicht. Also musst man den Hebammen wirtschaftlich das Genick brechen. Immer wieder Erhöhungen der Haftpflichtversicherungsbeiträge und letztendlich der Wegfall dieser Versicherungsmöglichkeit. Wenn keine Versicherungsgesellschaft mehr Haftpflichtversicherungen für Hebammen anbietet, können diese sich auch nicht mehr versichern und sind gezwungen, da sie nur mit Versicherung arbeiten dürfen, entweder ihren Beruf aufzugeben oder ausschließlich Klinikgeburten zu betreuen, für die sie von den Kliniken versichert sind. Die Hexenjagd findet also schon seit Jahren statt und rottet den Berufsstand aus. Was hat das mit Anna zu tun? Wie kann man am besten dazu beitragen, dass Eltern aufhören, das Recht auf Hausgeburt einzufordern? Natürlich, man muss ihnen nur implantieren, wie gefährlich das ist. Anna wird hier von Prozessführenden und Medien vorgeführt, als sei sie eine gewissenlose Mörderin. All ihre persönlichen Statistiken, die jede noch so gute Geburtsstation in den Schatten stellt, da die Kinder unter Annas Begleitung sicherer und gesünder auf die Welt kamen, werden ignoriert. Die Presse, die eben nicht, wie beispielsweise Heviane, in der Verhandlung dabei war, stützt sich auf Hörensagen. Und der Mensch liebt in der Regel Schlagzeilen. „Böse Hebamme hat Kind auf Gewissen“ macht sich da doch weit besser als „Hebamme wird zu Unrecht angeklagt, da Kind in Hausgeburt starb“. Ich weiß, wie es für Eltern ist, ein Kind zu verlieren, in der Trauer auch nach einem Schuldigen zu suchen, weil es dann einfacher ist, mit dem eigenen Schmerz umzugehen. Aber ich muss mir auch immer vor Augen halten, dass es manchmal eben nicht nur zu Schicksalsschlägen kommt, weil jemand versagt hat. Und ich muss fair sein, meine eigene Mitverantwortung erkennen. Die Eltern des kleinen Mädchen wollten auf jeden Fall den KS vermeiden. Sie sind auf Anna zugekommen, sie sind nicht nur ein paar hundert Kilometer zu ihr gefahren, sie haben eine Entfernung von weit mehr als tausend Kilometer auf sich genommen, weil sie mit Anna entbinden wollten, einer der wenigen Koryphäen, die eine große Erfahrung bei der spontanen Entbindung einer BEL besitzt. Es war also eine bewusste und geplante Entscheidung der Eltern, die von ihnen gründlich durchdacht und geplant wurde, denn sonst hätten sie dies alles nicht so vorbereiten können. Ich sage nicht, dass damit die Eltern Schuld am Tod des Kindes haben. Damit will ich nur sagen, dass es eben von ihrer und Annas Seite nur beidseitig den Willen gab, dem kleinen Mädchen die Chance zu geben, natürlich auf die Welt kommen zu können. Die Chronologie von Annas begleiteten Geburten zeigt, dass sie keine unnötigen Risiken einging, dass sie stets richtig handelte, denn sonst wären in den Jahrzehnten ihrer Tätigkeit, gerade aus der Tatsache heraus, dass sie auch oft kompliziertere Geburten begleitete, keine Statistik entstanden, die – bis 2008 – so makellos war. Was die belastenden Gutachten im Prozess betrifft, spricht es wohl eine eigene Aussage, wenn diese von Experten getroffen wurden, die die Hausgeburt gern als Vergangenheit sehen würden. Ja, ich bin davon überzeugt, dass Anna und ihre Existenz hier stellvertretend für einen ganzen Berufsstand zerstört werden. Zugunsten der Klinikentbindungen und zum Nachteil der Eltern, die sich selbstbestimmt für eine Hausgeburt entscheiden wollen. Wir alle werden, aus wirtschaftlichen Interessen im Gesundheitswesen manipuliert, in Ängste und Fremdbestimmung getrieben, gehen dagegen nicht an, nicht auf die Straße und demonstrieren, teilen bei FB lieber Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern, als die Manipulationen und Fremdbestimmungen, unter deren Scheffel wir gedrückt werden. Und Anna, so pathetisch das nun auch klingen mag, ist für mich dabei eine Märtyrerin. Leider. Denn ich bin fest überzeugt, dass sie darauf gern verzichten würde, dafür aber immer noch Eltern und Kinder auf dem sanfteren und nicht unsichereren Weg für den Start ins Leben begleiten dürfte. Aber solange wir alle die Manipulationen akzeptieren, die uns die Hebammen von unserer Seite wegnehmen, die uns bestärken, uns selbst zu vertrauen, wird die Hexenjagd ungehindert weitergehen und sicherlich noch mehr Opfer fordern, wie hier Anna.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 17.10.2014
32 Antwort
Ich kann verstehen dass die Eltern einen Schuldigen suchen. Irgendjemand, zu dem sie sagen können: Du bist Schuld! Du bist Schuld, dass wir unsere wundervolle Tochter nicht liebevoll in die Arme schliessen können. Dass wir sie nichr aufwachsen sehen können. Dass sie nicht lebt. Ich kann das wirklich sehr gur verstehen. Denn die schreckliche Wahrheit, dass keiner Schuld hat, dass Menschen krank sein können und einfach sterben. Ohne ersichtlichen Grund. Das ist schwer zu ertragen . Aber egal wie vie Wut und Trauer da ist, dieser Prozess ist so tragisch, weil hier der Schuldige in der Person gesucht wird, die einfach nur helfen wollte und an dem schrecklichen Ende nichts ändern konnte. Es gibt viel zu viele Dinge, die für Anna sprechen und ich hoffe dass das Gericht das auch so sieht und diese Hetzjagd gegen sie und gegen Hausgeburten ein Ende hat.
Zenit
Zenit | 17.10.2014
31 Antwort
@Heviane grauenhaft : ( kann mir garnich vorstellen wie man ihr sowas antun kann ..
DASM
DASM | 17.10.2014
30 Antwort
@Goldmaus88 Der Mensch an sich braucht immer jemanden, den er für schlimme Dinge, für Fehler verantwortlich machen kann. Er bildet sich ein, dass es ihm besser geht, wenn er mit dem Finger auf jemanden zeigen und "schuldig" brüllen kann. So sind die meisten Menschen gestrickt. Denk daran, was passiert, wenn irgendwo ein Unfall passiert, ein Autounfall, ein Zugunglück usw. Natürlich ist es wichtig, zu schauen, was genau passiert ist. Bei einem Zugunglück oder Flugzeugabsturz geht es ja auch um technische Mängel, die man für die Zukunft vermeiden möchte. Aber es geht IMMER auch darum zu gucken, ob der Mensch das verbockt hat, um dann nacher zu brüllen: "Du bist Schuld." Und wem bringt das was? Wer fühlt sich dadurch besser? Keiner! Wenn sie einen Schuldigen für irgendwas gefunden haben, merken sie alle, dass es ihnen ihre Lieben nicht zurück bringt und sie versinken in dumpfes Brüten, weil der Schmerz nicht besser wird, nur weil man sich an dem bösen Täter gerächt hat, der einen Fehler gemacht hat. Der Mensch ist einfach ein Idiot auf diesem Gebiet, er hat immer noch nicht gelernt, dass es nicht hilft, einen Schuldigen zu finden, vor allem, wenn da gar kein Schuldiger ist. Das ist sehr schön auch in den Staaten in den USA zu sehen, wo die Todesstrafe noch existiert. Die Angehörigen von Mordopfern sitzen da und wollen endlich Vergeltung für den Tod eines Familienmitglieds. und dann sitzen sie wie die Geier bei der Hinrichtung und denken: "Endlich wird der Tod meiner Tochter/meines Vaters etc. gerächt." Und wenn du sie später befragst, ob es ihnen besser geht, sagen sie ALLE: "Nein, aber es tut mir gut, zu wissen, dass der Mörder auch tot ist." Man sieht, es ist einfach alles Bullshit, und trotzdem legt der Mensch verdammt viel Energie in das Streben nach Vergeltung und Rache bzw. einer zweifelhaften Gerechtigkeit. Was Annahme einer Situation und Vergebung bewirken kann, ist den meisten Menschen fremd. Leider. Wir sollten alle mehr nach Vergebung streben, so viel ist sicher. http://www.youtube.com/watch?v=EIkywrKVWAo Pflegeberufe bzw. medizinische Berufe anrichten können, sollten entsprechend entlohnt werden. Das gilt meiner Ansicht nach nicht nur für Hebammen und Pfleger sondern auch für Lehrer, Erzieher, Integrationshelfer, Sozialarbeiter etc. Unsere Gesellschaft hat noch nicht verstanden, wie wichtig diese Berufe sind und es wird nicht ewig Menschen geben, die so einen Beruf aus Idealismus ergreifen. Dafür sind die Bedingungen in den Jobs einfach zu mies. Da hauen viele und immer mehr in den Sack und das sollte uns allen zu denken geben.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
29 Antwort
Man macht sowas nicht mit Absicht . Es passieren Fehler . Jetzt mal an alle Krankenpfleger und Schwestern alle aus der Altenpflege . Wie oft kommt es vor das mab schon mal falsche Medikamente gestellt hat oder auch Sachen vertauscht. Das jemand stürzt weil man kurzzeitig in einem anderen Zimmer war . Jeder kennt Fehler. Und niemand ist fehlerfrei
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
28 Antwort
@Heviane Kann mann denn sonst wirklich nichts dagegen tun? Ich meine es gibt so viele Leute dennen Fehler unterlaufen . Und wir sind alles nur Menschen . Und sie hat ja auch in dem sinne keinen Fehler gemacht. Aufgeklärt wurde doch . Und welche Risiken was mit sich bringt. In der Altenpflege fängt es ja schon dabei an das einer falls man nur vergisst wo ein Bettgitter hochzuziehen und es passiert was ist mab dran . Es ist schlimm und es ist auch scheiße . Denn die Leute im Gesundheitswesen haben es wirklich auch nicht leicht.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
27 Antwort
Ich bin sprachlos. Selbst WENN es fahrlässig gewesen wäre oder was auch immer . ich wusste nicht, dass man jemanden dafür anklagen kann? Angenommen sie hätte einen Fehler gemacht, dann wäre das doch auch leider nur menschlich gewesen, in solchen Berufen kann man jemanden doch nicht dafür anklagen? . Versteh das nicht. Gehen wir davon aus sie wollte das Kind unbedingt in BEL entbinden obwohl es vielleicht wirklich anders besser gewesen wäre . dann hat sie es doch nicht mutwillig umgebracht? Man kann doch auch als erfahrene Hebamme mal "Pech" haben . bin echt sprachlos. Abgesehen davon, dass man ja nichtmal weiß, was genau war . ich wusste wirklich nciht, dass man in den medizinischen Berufen jemanden anklagen kann, wenn er nicht grade einen ganz offensichtlichen, absichtlichen Fehler gemacht hat.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
26 Antwort
@Heviane Ich habe es so ähnlich weiter unten geschrieben und dich damit gut vertreten, denke ich. Schön, dass du dich nun selber geäußert hast.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
25 Antwort
Die arme Hebamme :- (
tatiii00
tatiii00 | 17.10.2014
24 Antwort
Ohne alle Antworten gelesen zu haben. Anna ist/war meine . Freundin, Hebamme Hausärztin, Kinderärztin, Lehrerin, Vertraute. Ohne sie, wüsste ich nicht einmal wie man das Wort Beckenendlage schreibt! Alles was ich kann und weiß, habe ich von ihr gelernt. Sie ist für fast alle Hausgeburtshebammen in Deutschland eine feste Größe. Ich war bei der Geburt von Greta nicht dabei, weiß aber um das was gelaufen ist um einiges mehr als das was in den Medien zu lesen ist/war. Ich war bei fast allen 59! Prozesstagen im Gerichtssaal anwesend, habe zwei mal 1, 5 Std. im Zeugenstand gesessen. Eine Ärztin für Totschlag anzuklagen und auch zu verurteilen, ist absurd. Das Urteil lautet . schuldig und die Haftzeit beträgt 6 Jahre und 9 Monate.Hinzu, ein lebenslanges Berufsverbot als Ärztin und als Hebamme. Im Moment läuft der Antrag auf Revision. Bis darüber entschieden ist, bleibt Anna auf freiem Fuß. Die Kosten belaufen sich auf bisher auf 120.000 €. Der Richter war darüber schockiert dass wir Hebammen zu spenden aufgerufen haben um Anna finanziell zu unterstützen. Sie steht ohne Einkommen da und . ihr gesamtes Lebenswerk ist zerstört. Für den Richter haben wir Hebammen ein Bild von fachlichen Idioten die aus einer Weltanschauung heraus das Leben von Müttern und Kindern aufs Spiel setzen abgegeben. Auch war er entsetzt, dass wir offensichtlich mehr Anteil und Mitgefühl für die Angeklagte haben als für die Eltern! So ein Schwachsinn! Jede Hebamme ist betroffen und entsetzt wenn ein totes Kind geboren wird. Es geht nicht um Schuldzuweisungen aber . diese Eltern waren bestens aufgeklärt und stehen, wie die Hebamme auch, mit in der Verantwortung. Über die Gutachten die da von Ärzten abgegeben worden sind, lass ich mich jetzt nicht näher aus, sonst hau ich den PC kaputt! Dieser Prozess hat maßgeblich mit dazu beigetragen, dass immer mehr Hebammen keine Geburtshilfe mehr leisten. Ich gehöre dazu, was mich total wütend macht denn . die Hexenverbrennung läuft heute noch, nur subtiler! Wer Anna unterstützen möchte, kann sich gerne an mich wenden .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
23 Antwort
Das ist so das was ich dazu sagen kann, was und wie das da letzten Endes alles abgelaufen ist . Weiß denke ich keiner so richtig . Die meisten glauben nun mal.Was sie hören . Es interessiert aber auch scheinbar niemanden wie es der Hebamme dabei gehen muss. Die hat wahrscheinlich schon eh genug mit sich selbst zu kämpfen weil diese Sache nun mal passiert ist.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
22 Antwort
Wir wissen nie wie wir selbst als Eltern in dieser Situation gehandelt hätten . Das die Eltern total verzweifelt und fertig sind ist ja verständlich und dad es einfach heftig für sie gewesen sein muss.. Fakt ist sie müssen sich doch vorher über die Risiken im klaren gewesen sein Eine beckenendlage ist nicht ohne und mein Sohn war auch eine beckenendlage ich habe auf rät der Ärzte nach der Aufklärung einen geplanten Kaiserschnitt machen lassen weil alles andere mir zu unsicher war. Klar es gibt Leute die gebären normal . Und es läuft alles gut.. Meine Tante ist eine Hausgeburt und eine beckenendlage gewesen . Früher wurden ja sehr sehr oft Hausgeburt gemacht . Aufgrund von sauerstoffmangels ist sie körperlich und behindert und eingeschränkt sie benötigt bei allem.Hilfe. Leute es ist nicht ohne man wird aufgeklärt. Die Risiken und auch die Folgen muss man selbst als Eltern tragen. Und leider Gottes ist es aber nun mal so, dass alle die im Gesundheitswesen Altenpflege etc arbeiten mit einem.Bein im Knast stehen .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
21 Antwort
@xxWillowXx Was heißt, den Eltern die Schuld geben. Ob sie geahnt haben, dass es soweit geht, weiß ich nicht. Aber ja, sie haben den Prozess bewusst angeleiert und wollten, dass die Hebamme bestraft wird. Das ist meine Info. Was dann im weiteren Verlauf passiert ist, weiß ich nicht. Ich hatte mit einer Freundin dieser Hebamme damals ein Gespräch, kurz nachdem das passiert ist und die Anklage im Raum stand. Der Prozess hatte damals noch nicht begonnen, aber es war klar, dass da einiges nicht so gelaufen ist, wie es sollte und die Hebamme schlechte Chancen hatte, den Prozess zu gewinnen. Und so ist es dann auch gekommen. Hier von Schuld zu sprechen, ist eh kritisch. Natürlich waren die Eltern verzweifelt. Wie hätten wir in deren Situation gehandelt? Aber wenn man sich ansieht, wie seit einiger Zeit mit Hebammen verfahren wird, stellt sich für mich einfach die Frage, was dahinter steckt, dass eine 60-Jährige Hebamme, die so viele Jahre einwandfreie Arbeit geleistet hat , so bestraft wird. Selbst WENN sie einen Fehler gemacht HÄTTE! Menschen machen Fehler. Deswegen ist sie doch keine Mörderin. Wie viele Ärzte wurden denn bisher verknackt, weil sie während einer OP einen tödlichen Fehler gemacht haben? Aber darum geht es hier ja nicht mal. Es geht hier offenbar um was ganz anderes. Wenn man sich das durchliest, wie viele Fehler NACH dem Tod gemacht worden sind, dann bleiben doch fast keine Fragen offen bzw. alle Fragen offen, oder? Vielleicht hast du das verfolgt, wie Hebammen dastehen und warum. Weil die Versicherungen nicht mehr bezahlbar sind für die Hebammen und das Risiko einfach zu hoch, dass was passiert, weil sie dann dafür in den Bau gehen. Hier haben wir das Paradebeispiel. Ich halte das für eine abgekarterte Sache, da bin ich ehrlich.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
20 Antwort
@Maulende-Myrthe Wie manche Staatsanwälte und Richter arbeiten, weiß ich leider nur zu gut : ( Und wie die Medien - auch damit habe ich so meine Erfahrungen gemacht. Deswegen meinte ich, ich glaub sowas nicht einfach so. Wenn du jedoch sagst, du hast Infos aus erster Hand, steht das wieder auf einem ganz anderen Blatt ;) Jetzt steht für mich aber in Frage, ob man wirklich den Eltern quasi die Schuld geben sollte. Wenn ich mich nicht verlesen habe, so haben diese ja noch die Organe des Säuglings auf Anraten der Hebamme "aufgehoben". Ich seh hier Staatsanwaltschaft, Gutachter, Ärzte . Wie die spielen können, wissen sicher einige von uns. Man legt sich Alles aus, wie man es braucht. War es der Wunsch der Eltern, dieses Prozess so zu führen? . Auf jeden Fall und ja - ein Unding, was da der Hebamme passiert ist. Es verschlägt Einem den Atem.
xxWillowXx
xxWillowXx | 17.10.2014
19 Antwort
+ soll
DASM
DASM | 17.10.2014
18 Antwort
ich weiß nicht was ich weiter sagen .. finds einfach nur heftig : (
DASM
DASM | 17.10.2014
17 Antwort
@xxWillowXx Du solltest der Aussage hier mehr vertrauen als einer Meldung von N24. Die schreiben nur, was sie sollen. Ich kenne die Geschichte aus erster Hand und die deckt sich mit dem, was ich hier reinkopiert hat, wobei ich nicht über alle Fakten im Bilde war. Aber die Basis der Geschichte deckt sich. Und ich habe da nicht den Funken eines Zweifels, dass es sich nicht genauso abgespielt hat.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
16 Antwort
Hier der Text für die, die es nicht lesen können: Liest sich so ganz anders als das, was in den Medien zu lesen ist: "Der Prozess in Dortmund gegen eine Praktische Ärztin und Geburtshelferin - Eine Mutter berichtet Seit 27. August 2012 läuft in Dortmund am Landgericht der Prozess gegen die Ärztin und Hebamme Anna R.-L. wegen des Todes eines neugeborenen Kindes am 30.6.2008. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Tod des Kindes Greta verursacht zu haben und aus ideologischen Gründen die Mutter nicht Stunden vor der Geburt in eine Klinik verlegt zu haben, da dort mittels des rettenden Kaiserschitts das Kind überlebt hätte. Die Ärztin und Hebamme Anna R.-L. ist Mutter von drei Kindern. Sie studierte Pädagogik, Psychologie und Medizin. Hebammenexamen 1978, seit 1981 Hausgeburtshilfe, seit 1985 Ärztin und Gutachterin. Lehrhebamme der Duisburger Hebammenschule. Mitautorin des Lehrbuchs "Hebammenkunde", Veröffentlichung von Fachartikeln, z.B. "Wie viel Technik braucht die Hausgeburt?". Zusammen mit Berit Fehse Übersetzerin und Herausgeberin der "Texte zur Maieutik" . Fachliche Beratung und Gastautorin der Bücher "Luxus Privatgeburt" und "Meine Wunschgeburt". Regelmäßige Kurse für verschiedene Weiterbildungsakademien, insbesondere der Weiterbildung der Hebammen in Reanimation von Neugeborenen und der Nahttechnik für Geburtsverletzungen. Seminarleitung im ganzen deutschsprachigen Raum, eigene Praxis für Kinder und Eltern. Seit über 30 Jahren hat die Ärztin und Hebamme Anna R.-L. etwa 2000 Hausgeburten begleitet, mit einer Verlegungsrate in die Klinik von circa 9 %, sowie bei den circa 80 BEL-Hausgeburten eine Klinikverlegungsrate von circa 20 % . Sie hatte in den von ihr in 30 Jahren über 2000 betreuten Hausgeburten bis zum Februar 2008 keinen Todesfall zu verzeichnen. Laut Statistik müßte die angeklagte Ärztin bei über 2000 selbst betreuten Geburten eine Totgeburtanzahl von circa 8 Totgeburten haben, aber auch die im Nachgang verfolgten in eine Klinik verlegten Hausgeburten wiesen bis Februar 2008 keine Totgeburt auf! Im März 2008 kam in einer von der Ärztin betreuten Geburt ein Kind als Totgeburt zur Welt. Am 30.6.2008 kam das Kind Greta in einem Hotel in Unna tot zur Welt. Am Tag der Geburt des Kindes Greta kamen die Eltern entgegen der vereinbarten Praxisgeburt nicht in die Praxis, sondern bestellten die Ärztin in ihr Hotelzimmer. Dort begleitete die Ärztin ab 16.08 Uhr die Geburt. Das Kind lag in Beckenendlage, weshalb die Eltern aus dem Ausland anreisten, um mit einer in Beckenendlagen erfahrenen Geburtshelferin das Kind normal zur Welt zu bringen. Beckenendlagen fachgerecht zu begleiten wird nur noch von wenigen Geburtshelfern beherrscht, da der von unerfahrenen Geburtsmedizinern bequemere Kaiserschnitt vorgezogen wird. Beckenendlage ist eine gebärfähige Normvariante der Längslage. Die Geburtshelferin war mit circa 120 Steißlagengeburten hinreichend erfahren und für Notfälle unter einfachen Bedingungen qualifiziert. Die Geburt von Greta war mit unter 18 Stunden durchschnittlich lang. Gegen 20.20 Uhr machte die Ärztin R.-L. der Mutter deutlich, dass sie auf die Beine kommen mußte und die Geburt vorangehen sollte oder sie in die Klinik gehen konnte. Eine Notsituation bestand nicht. Um auf die Beine zu kommen, bot die Ärztin an, einen Espresso zu trinken. Darauf reagierte die Mutter mit Aufstehen und wollte einen doppelten Espresso, der um etwa 21 Uhr gebracht wurde. Die Herztöne des Kindes waren zu diesem Zeitpunkt und bei weiteren Kontrollen in normaler Frequenz. Es gab keinen Anhalt für eine Notsituation des Kindes. Es gab keinen Nabelschnurvorfall und keinen Hinweis auf eine plazentare Dysregulation während der Geburt. Die kindlichen und mütterlichen Herztöne wurden einzeln festgestellt. Es gab diesbezüglich keine Verwechslung. Es gab bis kurz vor Beendigung der Geburt keinen Notfallverdacht. Nach dem erstmaligen Herztonabfall auf 80 Schläge pro Minute wurde das Kind zur Abwendung einer möglicherweise lebensbedrohlichen Gefahr von der Geburtshelferin innerhalb von sechs Minuten lege artis und vollständig unverletzt entwickelt. Zum Zwecke der Wiederbelebung wurden Herzmassage und Beatmung von der Geburtshelferin fachgerecht angewandt. Auf Bitte der Ärztin rief der Vater nach circa 10 Minuten den Notruf an und forderte den Baby-Notarzt an. Zuerst traf nach etwa 6 Minuten der örtliche Notarzt T. aus Unna ein und übernahm die Beatmung, während ein Sanitäter eine Herzmassage versuchte. Ein EKG wurde angelegt, ein Intubationsversuch gelang dem Notarzt nicht. Circa um 22.40 Uhr wurde das EKG nach circa 10 Minuten vom Notarzt ausgeschaltet. Er stellte die Reanimationsmaßnahmen nach nur circa 10 Minuten ein und erklärte das Kind für tot. Die Ärztin R.-L. war an anderer Stelle mit der Mutter und der Geburt der Plazenta beschäftigt. Als der Babynotarztwagen aus Dortmund eintraf, schickte der Notarzt T. den eingetroffenen Babynotarzt weg, ohne ihn zur Geburtshelferin und zum Kind vorgelassen zu haben! Blutuntersuchungen auf pH-Wert, Elektrolyte und Blutzucker des Kindes wurden dadurch unterlassen. Der Notarzt T. behauptete später, der EKG-Chip wäre verschwunden. Ein Beweismittel verschwand einfach? Das wird vom Gericht einfach akzeptiert. War der Notarzt T. nicht erfahren in der Reanimation und Beatmung von Neugeborenen? ACHTUNG!: Anweisung zur Untersuchung bei Totgeburt für die Fetalpathologie: "Die Plazenta spielt gerade bei der Autopsie einer Totgeburt eine wesentliche Rolle und sollte immer mit dem Feten zur Pathologie eingesandt werden." http://www.perifacts.eu/dfp/794.php Die Obduktion führte ein Rechtsmediziner in Dortmund durch. Obwohl der Rechtsmediziner keine Todesursache fand, zog er keinen Fetalpathologen hinzu. Im Obduktionsbericht schrieb der Rechtsmediziner in Ermangelung einer gesicherten Diagnose von einem Todesursachenspektrum mit der Möglichkeit der Hypoxie als Todesursache und legte damit ein eventuelles "Ersticken" des Kindes bei der Geburt nahe. Beweise für eine schwere Hypoxämie oder eine letale Azidose als Grundlage für einen tödlichen Sauerstoffmangel fehlten. Auch fanden sich in der späteren Histologie keine Fruchtwasserbestandteile und kein Mekonium in der Lunge als Zeichen einer Notlage. Das Kind wurde von der Staatsanwaltschaft ohne die Anforderung weiterer Untersuchungen zur Feuerbestattung freigegeben. Vor der Feuerbestattung des Kindes sicherte die Ärztin R.-L. mit Zustimmung der Eltern die inneren Organe des Kindes zur weiteren Untersuchung. Die Staatsanwaltschaft wurde von der Bestatterin über diesen Vorgang unterrichtet. Die Oberstaatsanwältin Ina H. behauptete nun im Schreiben an den Gutachter F. als Stand der Ermittlungen eine Hypoxie als Todesursache! Die Staatsanwaltschaft gab dem Gynäkologen und ehemaligen Chefarzt Prof. Dr. F., der auch als erklärter Hausgeburtsgegner bekannt ist, den Auftrag, unter dem ausschließlichen Aspekt einer hypoxischen Todesursache bei der Geburt aus Steißlage eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben. Sie verschwieg ihr eigenes Versäumnis, den Obduzenten auf die Erörterung des von ihm angesprochenen Todesursachenspektrums näher befragt zu haben und den sich dadurch ergebenden Sachverhalten von sich aus nachgegangen zu sein. Die Untersuchung der Plazenta Monate später ergab nichts Fassbares. Die Aufforderung, die Plazenta an die Verteidigerseite herauszugeben, um sie von einem Spezialisten untersuchen zu lassen, lief wegen der "Entsorgung" des Organs ins Leere. Am 12.10.2009 gab der gynäkologische Sachverständige eine schriftliche Stellungnahme ab, in der er mehrfach die Unwahrheit sagte, u.a. indem er unterschlug, dass R.-L. auch Ärztin ist und er seitenlang darüber schrieb, was eine Hebamme darf und nicht darf. Er sagte ebenso die Unwahrheit, indem er entgegen Lehrbuchwissen und entgegen seinen eigenen Veröffentlichungen behauptete, dass eine BEL eine pathologische Kindslage und eine pathologische Geburt bedeutete, er behauptete wahrheitswidrig eine zu lange Geburtsdauer, sowie wahrheitswidrig - da unbewiesen - eine Azidose. Der Gutachter war in der Lage zu erkennen, dass die Vorgabe der Staatsanwaltschaft bezüglich der Todesursache möglicherweise falsch war, hatte sich aber nicht selbst Sicherheit verschafft, sondern gutachtete mittels unwahrer Tatsachenbehauptungen nur zu Lasten der Ärztin und ließ entlastende Aspekte völlig außer Acht. Aber er behauptete einen Zeitpunkt von 17.00 Uhr bei dem das Kind durch einen Kaiserschnitt angeblich lebend gerettet hätte werden können. Die Rechtsanwältin D., Vertreterin der Nebenklage, der Eltern, bringt in einem Schreiben an die Staatsanwältin den Vorwurf des Totschlags auf. Die Staatsanwältin nahm den Vorwurf des Totschlags auf und im August 2012 begann das Landgericht Dortmund aufgrund der Annahme eines Tötungsdelikts einen Prozess gegen die Ärztin und Hebamme Anna R.-L.. Die Anklage behauptete einen bedingten T o t s c h l a g von der Geburtshelferin begangen an dem Kind Greta C. aus angeblich ideologischen Gründen und wegen prinzipieller Unterlassung eines rettenden Kaiserschnitts sowie, dass das Kind wegen Sauerstoffmangel unter der Geburt verstorben sei. Mehrere Gutachter lieferten verschiedene und widersprüchliche Aussagen. Eine Todesursache konnte nicht nachgewiesen werden. Letztlich wurde eine renommierte Fetalpathologin im Ruhestand gefunden, die Zeit und Interesse hatte, sich mit dem komplexen Fall zu beschäftigen. Die Fetalpathologin bemängelte, daß der Erstobduzent Gewebeproben nicht in ausreichender und ordnungsgemäßer Weise gesichert hatte! Die Diagnosen der im Jahr 2013 eingeschalteten Fetalpathologin, die anhand der vorliegenden unvollständigen Untersuchungsberichte und der Inaugenscheinnahme der gesicherten Organe gestellt wurden, lauten: 1. rechtsherzbetontes Herzversagen bei auffallend großem Herz 2. Lungenhypoplasie, = zu kleine Lunge, die nicht zu beatmen war 3. randständig arbeitende Plazenta chronisch reduzierte Versorgung) Nebenbefunde: Anormaler Verlauf der Koronararterien Die Leber war stark vergrößert. Es wurde Benzalkoniumchlorid nachgewiesen. Durch die Aussage des Obduzenten, dass dieser toxische Stoff "wahrscheinlich vom Skalpell" stamme, wurde eine weitere Untersuchung vom Gericht für unnötig erachtet. Es bestand ein deutlicher Aszites von 15 ml. Ein ausgeprägtes Hirnödem wurde beschrieben. Die Entstehungszeit eines Hirnödems kann wenige Stunden bis einige Tage betragen. Eine Entstehung von sechs Stunden wurde in diesem Fall postuliert, obwohl dem untersuchenden Institut keine Erfahrungen mit fetalen Hirnen vorlagen. Die Symptome passen prinzipiell zu einer Intoxikation. Nach fetalpathologischer Diagnose ist das rechtsbetonte Versagen eines chronisch veränderten Herzens eine natürliche Todesursache. Damit ist normalerweise jeder Strafprozess einzustellen. Am 05.09.2013 wurde R.-L. aus dem Gerichtssaal heraus in Haft genommen, nachdem die gutachtende Fetalpathologin während ihres fundierten Vortrages berichtete, dass sie am Vortage im Hause der Angeklagten die formalinfixierten Organe des Kindes in Augenschein genommen hatte. Eine sofortige Hausdurchsuchung fand daraufhin noch während des Gerichtstermins statt. Als Haftgrund wurde nun u.a. vom Gericht behauptet: " . Das Verhalten der Angeklagten begründet den dringenden Verdacht, dass sie Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen wird und deshalb die Gefahr besteht, dass die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird . Die Angeklagte hat durch ihr Verhalten den dringenden Verdacht begründet, dass sie durch bestimmte Handlungen auf sachliche Beweismittel einwirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschweren wird. Der Angeklagten war bewusst, dass die Kammer eine Untersuchung solcher Gewebeteile für sachdienlich hielt . Den vom Gericht bereits beauftragten Sachverständigen hat sie eine Untersuchung absichtlich nicht ermöglicht." Das wurde behauptet, nachdem die Staatsanwaltschaft nach einer oberflächlichen rechtsmedizinischen Obduktion den Leichnam zur Vernichtung durch Einäscherung freigegeben hatte und nachdem bereits zwei vorausgegangene Hausdurchsuchungen ohne die Suche nach den Organen erfolgt waren. Der Besitz und die Aufbewahrung der Organe bei R.-L. war aktenkundig und die Organe wären ohne die Sicherung durch die angeklagte Ärztin gar nicht mehr vorhanden gewesen! Trotzdem die angeklagte Ärztin R.-L. die im Auto mitgeführten Organe noch während der Verhandlung am 5.9.2013 herbeischaffen ließ, wurde sie für fünf Wochen mit vorgenannten Begründungen in Haft genommen. Sie sollte dort bis zur Identifizierung der DNA in den Proben bleiben. Eine genetische Untersuchung wurde in einer früheren Verhandlung als unnötig erklärt. Jetzt wurde behauptet, dass die Untersucher aus den verbliebenen Organresten kein genetisches Material mehr gewinnen könnten. Die behauptete Vorsätzlichkeit wegen einer Ideologie aus der heraus die Angeklagte, Hausgeburten nicht abbrechen würde und bei Notwendigkeit nicht eine Klinik verlegen würde, wurde durch Zeuginnen, die verlegt wurden, widerlegt, ebenso war anhand der beschlagnahmten Patientendaten die Verlegungsrate der Angeklagten schon lange zu ermitteln gewesen. Auffällig ist für Prozessbeobachter und Prozessbeobachterinnen, daß dem Gutachter F., der als Hausgeburtsgegner bekannt ist, sehr viel Raum und ein sehr langer Zeitrahmen für seinen mündlichen Vortrag eingeräumt wurde. Gutachter F. erzählte weitschweifig wie sie "das in Nürnberg gemacht haben", er behauptete, er hätte nie ein totes Kind in seiner Zeit in Nürnberg gehabt und sein Auftritt erinnerte die Zuhörer eher an die Erzählungen an einem Stammtisch, aber dieser Auftritt bei Gericht ist nicht als ein korrektes, wissenschaftlich fundiertes und alle Aspekte beleuchtendes Gutachten zu bezeichnen. Den Vogel schoß der Gutachter S. aus Dortmund ab. Er behauptete allen Ernstes, daß dreimal so viele Säuglinge bei Hausgeburten als bei Klinikentbindungen stürben, diese Erkenntnis zitierte er aus der sogenannten - vermutlich lancierten, wie damals die Hannah-Studie auch, - Wax-Studie aus Amerika, dass der für Deutschland geltende Quag-Bericht etwas völlig anderes sagt, verschwieg Herr S., ebenso, dass die Urheber der Wax-Studie von mehreren Seiten aufgefordert wurden, ihre fehlerhafte Studie zurückzuziehen! Dann gab er noch sein männliches Verständnis über gebärende Frauen Preis, indem er zur völligen Verwunderung der anwesenden Zuhörerinnen und Hebammen kundtat, daß " w i r " nicht so optimal für die vaginale Geburt ausgestattet seien!? Ebenso auffällig ist für Prozessbeobachter und Prozessbeobachterinnen, daß, wenn die Angeklagte spricht oder Gutachter oder Zeuginnen zu ihren Gunsten aussagen, die Richter und die Staatsanwältin demonstrativ sich mit Anderem beschäftigen, z.B. ihre Haare an den Fingern aufdrehen, sich angrinsen, lesen, sich unterhalten oder die Gutachterin oder die Zeugin der Lüge bezichtigen oder menschlich abwertend oder grenzwertig nötigend behandeln, z.B. das Androhen einer Hausdurchsuchung. Am 3.7.2014 sprach die Staatsanwältin Susanne R. ihr Plädoyer, sie forderte 8 Jahre und drei Monate Haft. Sie gab die gleichen Vorwürfe wieder, wie wenn sie nicht an den über 50 Prozeßtagen teilgenommen hätte und von den widerlegten Vorwürfen keine Kenntnis erlangt hätte. Am Prozesstermin vom 28.7.2014 wurde – obwohl höchst unüblich – noch einmal in die Beweisaufnahme gegangen, um einen Chefarzt einer Klinik über ein weiteres Todesfallgeschehen aus dem Jahr 2005 anzuhören. Bei dieser Anhörung wurde deutlichst gesagt, dass die Ärztin von der betreuenden Hebamme zu einer Geburt gerufen wurde, bei der sie um 9.15 Uhr eintraf. Nach einer Untersuchung veranlasste die Ärztin umgehend die Verlegung der Mutter, die um 10.00 Uhr in der Klinik eintraf. Ebenso wurde festgestellt, dass das Kind, das 2005 tot zur Welt kam, den völlig normalen ph-Wert eines gesunden lebenden Kindes aufwies. Die Presse behauptet wahrheitswidrig: " Die Hebamme gilt als Gegnerin der Krankenhausmedizin". Zu so einem Unsinn ist nichts mehr hinzuzufügen. Wie kann jemand über 30 Jahre lang keine Todesfälle haben, wenn er so angeblich schlecht arbeiten würde, wie hier suggeriert werden soll? Die Ärztin Anna R.-L. ist eine Koryphäe auf dem Gebiet der Geburt. Durch ein kopfloses Risikogebahren oder einer Überschätzung ihrer Fähigkeiten, wie es ihr unterstellt wird, würde sie ihren Ruf aufs Spiel setzen. Eine kindlich anmutende Gesellschaft gibt in diesem Prozess ihr Trauerspiel und zeigt einen völlig unerwachsenen Umgang mit einem Säuglingstod bei einer Geburt, obwohl jeder weiß, daß Ungeborene im Mutterleib sterben können und Kinder auch während der Geburt sterben können sowie circa bei einem Drittel aller Totgeburten keine Todesursache gefunden wird. Hier läuft ein Prozess, der die Hausgeburt und die Gebärfähigkeit von Frauen diskreditieren und aus dem Bewußtsein der Menschen tilgen soll. Die Ärztin Anna R.-L. hat in 30 Jahren alles dafür getan, dass das Wissen um eine normale Geburt erhalten bleibt und Frauen mit diesem Wissen selbst gebären können. Sie hat auf Fehler in der klinischen Geburtsmedizin hingewiesen und ist mit Sicherheit den klinischen Geburtsmedizinern ein Dorn im Auge. Es wurde von den Gutachtern versucht, mit einem totgeborenem Kind mit unbekannter und unbewiesener Todesursache die Richter an der Nase herumzuführen. Juristinnen, die selbst wohl falsche Vorstellungen von Geburt und Gebären haben, tun sich in diesem Prozess besonders hervor, die führende Fachfrau und Ausbilderin für Geburt und Hebammen zu verfolgen, anstatt über ihren Tellerrand zu blicken und sich kundig zu machen, was Geburt ist und wie Frauen gebären können und weshalb es in Krankenhäusern zu so vielen Eingriffen und Komplikationen kommt und warum die Kaiserschnittrate bei über 32% und die Dammschnittrate bei über 25% liegt. Fakt ist, dass überdurchschnittlich viele Frauen aus Medizin- und Pflegeberufen die Hausgeburt bevorzugen, da sie erkennen, was in Kliniken passiert. Zur Weiterbildung, um eine Ahnung des Unterschiedes zwischen Gebären und sich entbinden lassen zu bekommen: http://www.hausgeburtsforum.de/viewforum.php?f=37 Hausgeburtsberichte http://www.hausgeburtsforum.de/viewforum.php?f=38 Krankenhaus-Geburtsberichte Copyright Maria Arendt"
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
15 Antwort
Stefan, dann hast du es richtig verstanden. Aus deinem Post liest sich, dass du Mitleid mit den Eltern hast, die eine Hebamme hinter Gittern bringen, die nichts falsch gemacht hat. Denn so ist es. Es ist tragisch, ein Kind zu verlieren, aber die Welt wird nicht schöner, wenn man eine unschuldige Frau dafür hinter Gittern bringt. Man kann Mitgefühl mit den Eltern haben, aber man sollte sich mal überlegen, was diese Hebamme seit Jahren durchmacht, denn so lange geht der Prozess jetzt schon. Goldmaus, und nur weil bei N24 was anderes steht, heißt das nicht, dass das deswegen wahr ist. Bitte schaltet euren Verstand ein. Ihr wisst selber, was die Presse aus solchen Geschichten macht. Und die Frau wurde zu 6 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt, wie ich eben erfahren habe. Das, was in dem Post auf FB steht, ist die Wahrheit. Hier wurde eine Hexenjagd veranstaltet. Da sitzen Ärzte und andere mächtige Männer, die alles dafür tun, dass Frauen verunsichert werden und ihnen suggeriert wird, dass sie ihre Kinder nicht mehr ohne Hilfe aus dem Krankenhaus und totale Überwachung auf die Welt bringen können. Frauen seien dafür nicht ausgelegt? Hallo? Es ist nur ein weiteres Verbrechen, durch das Frauen die Stärke genommen wird, ein Kind gesund auf die Welt zu bringen, wenn sich kein dämlicher Arzt darum kümmert. Und ich weiß zufällig, dass diese Eltern über das Risiko einer BEL aufgeklärt worden sind. Sie haben sich BEWUSST für den natürlichen Weg entschieden. Das Problem ist, dass es keiner Hebamme mehr zuzumuten ist, das Risiko auf sich zu nehmen, dass ein Kind bei der Geburt stirbt. Man sieht ja, was dann passiert. Dann gehen sie in den Knast und das nicht für kurze Zeit. Welche Hebamme ist denn bitte nach so einem Schauprozess noch blöd genug, ihren Job weiter zu machen. Das Ende vom Lied ist, dass Schwangere langfristig Ärzten ausgeliefert werden, die von der Sache eigentlich keine Ahnung haben. In zehn Jahren wird man nur noch Kaiserschnitte machen, weil Ärzte Frauen unterstellen, dass sie für eine natürliche Geburt gar nicht mehr ausgelegt sind und ein Kaiserschnitt das einzig Verantwortungsvolle ist. Also, wenn man hinter die Kulissen schaut und versteht, was da wirklich abläuft und warum diese Frau verurteilt wurde, welche Machenschaften hinter dieser Hexenjagd stecken, dann fragt man nicht mehr danach, ob diese Hebamme fahrlässig gehandelt hat. Und selbst wenn sie fahrlässig gehandelt haben sollte, Leute. 6 Jahre und 9 Monate! Lasst euch das mal auf der Zunge zergehen. Da kriegt jeder Kinderschänder und Vergewaltiger weniger. Das ganze ist eine Farce und eigentlich sollte man für diese Frau auf die Straße gehen und vor dem Gefängnis und dem Gericht demonstrieren. Ich finde das ganz, ganz schlimm, was dieser Frau widerfährt, bei allem Mitgefühl für die Eltern des verstorbenen Kindes.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
14 Antwort
@DASM Zumal sie ja mehrfach Frauen mit Komplikationen in die Klinik "geschickt" hat! Man kann immer alles so auslegen, wie man es brauch. Aber eine 60jährige Hebamme mit etliche vielen Geburten wird wohl kaum riskieren eine Mutter und/oder ihr Kind zu gefährden. Das passt nicht in meine Welt!
kathi2014
kathi2014 | 17.10.2014
13 Antwort
aber irgendwie glaub ich nicht, dass de hebamme schuld haben soll .. ich mein klar ist sowas möglich, aber sie scheint doch eine sehr sehr erfahrene hebamme zu sein und hätte doch sicher gemerkt wenn eine komplikation vorgelegen hätte :/
DASM
DASM | 17.10.2014
12 Antwort
@Goldmaus88 Die Hebamme hat ihr Gelöbnis als Ärztin wiederholt. Vllt war sie mal Ärztin und hat umgesattelt oder oder oder Auf jeden Fall fällt die Story bei N24 sehr karg aus. Das was auf FB steht - da traue ich eh nie nen Meter weit. Hier ist einfach - wie so oft - sehr sehr viel Platz für Spekulationen.
xxWillowXx
xxWillowXx | 17.10.2014
11 Antwort
@Goldmaus88 Sie als Hebamme war auch Ärztin! Es ist unglaublich, was sie ihr unterstellen und das die Fehlsr ganz woanders lagen, der Notarzt allerdings nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Eine Totgeburt ist nicht schön & unglaublich schrecklich, aber so einen schuldigen finden zu wollen ist grausam!
kathi2014
kathi2014 | 17.10.2014
10 Antwort
Ich dachte jetzt auch sie hätte nichts gemacht aber demnach war das Handeln wohl fahrlässig . ubd das Baby hätte gerettet werden können hätten sie die Frau in ein Krankenhaus gebracht
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
9 Antwort
Baby stirbt bei Hausgeburt - http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/5491616/aerztin-muss-sieben-jahre-ins-gefaengnis.html
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
8 Antwort
Bei n24 stehen aber andere Sachen? Also da ist die Geschichte bisschen anders erzählt war ja noch ne Ärztin dabei!?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014
7 Antwort
@Maulende-Myrthe hmm, dann hab ichs vielleicht wirklich nicht richtig verstanden. dachte eigentlich die hebamme hat nichts falsch gemacht und den eltern gehts mit dem ganzen vor gericht hin und her sicher nicht gut :/
DASM
DASM | 17.10.2014
6 Antwort
@Maulende-Myrthe Ohje das ist ja heftig, ich denke nicht das eine Hebamme sowas mit Absicht macht. Da läuft doch was Verkehrt Und jeder weiß das eine Geburt einer bel Risiken mit sich bringt. Wenn es den Eltern so wichtig war normal zu entbinden dann hätten sie das auch im kh machen lassen können wo notfalls ein notks gemacht werden kann. Ich meine das muss jeder selbst wissen, und jetzr nur der Frau die schuld in die Schuhe zu schieben ist heftig Ich habe leider kein Facebook : (
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 17.10.2014

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Ich nehme einfach nicht zu -) 14 SSW :(
27.03.2012 | 12 Antworten

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