Bei Auto-Ummeldung automatische Einzugsermächtigung?

Gelöschter Benutzer
03.11.2011 | 12 Antworten
03.11.2011 | 12 Antworten
Nabend ihr Lieben,
ich habe jetzt schon mehrmals gelesen und gehört, das wenn man sein Auto ummeldet, also zb. wenn man umgezogen ist, das man jetzt eine Einzugsermächtigung wegen der Steuern geben muss?! Wisst ihr da zufällig was drüber? Ich finde das eine Frechheit, wenn das wirklich so sein sollte ... Nur weils der Staat is oder wie ? (denk) NÖ!
Könnt ihr mich aufklären?
Lieben Dank!
ich habe jetzt schon mehrmals gelesen und gehört, das wenn man sein Auto ummeldet, also zb. wenn man umgezogen ist, das man jetzt eine Einzugsermächtigung wegen der Steuern geben muss?! Wisst ihr da zufällig was drüber? Ich finde das eine Frechheit, wenn das wirklich so sein sollte ... Nur weils der Staat is oder wie ? (denk) NÖ!
Könnt ihr mich aufklären?
Lieben Dank!
12 Antworten
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alsobei mir lief das bisher immer nur mit einzugsermächtigung, die haben immer von sich aus sofort abgebucht, ohne ging da nix

Gelöschter Benutzer | 03.11.2011
2 Antwort
is echt so...auch wenn du neu abschliesst, kannste nur wenn dudenen ne einzugsermächtigung gibst ... kleiner tip: mein bruder und ich haben die ersten steuern zurückgehen lassen, so das wir jeweils ne mahnung bekamen mit überweisungsträger und 1, 50€ mahngebühr ... dadurch bekommen wir jetzt jedes jahr automatisch die überweisung zugeschickt, da das lastschriftverfaheren eingestellt wurde :-P ich lass doch ier nicht über mein konto entscheiden, wa???

Gelöschter Benutzer | 03.11.2011
4 Antwort
kannst du nichts gegen machen...willst du es nicht wird es nicht angemeldet:-)

Maxi2506 | 03.11.2011
5 Antwort
...auch bei ner wohnsitzänderung? ne oder ??? wahrscheinlich nur, wenn sich der halter des fahrzeuges ändert, oder ?

Gelöschter Benutzer | 03.11.2011
6 Antwort
@Maxi2506es ist ja angemeldet, es soll ja nur die neue straße in den papieren vermerkt werden..

Gelöschter Benutzer | 03.11.2011
7 Antwort
@knisterle das ist egal ... ob neuanmeldung oder ummeldung ... die steuern wurden oft von vielen nicht oder nur mit zig mahnungen und somit verspätet bezahlt ... das ist der grund dieser "maßnahme" es ist so und man kann nichts dran ändern :-)

Maxi2506 | 03.11.2011
9 Antwort
richtigja so ist es. Man bekommt noch nicht mals mehr jedes Jahr nen neuen Steuerbescheid. D.h. Du mußt immer die Steuer für dein Auto im Kopf haben, dass sie zum fälligen Zeitpunkt abgebucht werden. Ein neuer Steuerbescheid kommt nur, wenn sich etwas ändert.

arrabe | 03.11.2011
11 Antwort
...Für alle zur Aufklärung. NEIN, wir mussten nicht unsere BV angeben damit es künftig per EInzugsermächtigung abgezogen wird.. Wir haben normal unsere Autos auf die neue Adresse gemeldet und das wars ... Aber ich danke euch trotzdem.. Aber wie gesagt, man brauch keine Lastschrift abgeben ...

Gelöschter Benutzer | 04.11.2011
12 Antwort
...kann bei ner ummeldung ggf noch anders sein oder es wird wieder je nach bundesland anders gehandhabt ... ich musste bisher immer neben allen anderen geforderten unterlagen ne einzugsermächtigung mitbringen..meist melde ich ja nur fahrzeuge von kunden an oder ab..und bei anmeldung wollten die sowas bisher immer haben ... find das aber ehrlich gesagt auch nich weiter schlimm..bezahlt werden muss es ja so oder so..und ob mans nu selber überweist oder es per lastschrift eingezogen wird und man nich mehr dran denken muss somit, is doch wurscht ... das finanzamt hat von uns für alles ne einzugsermächtigung..sei es die est.-vorrauszahlung, die ust.-vorrauszahlungen, kfz etc pp..ebenso auch für steuern die wir erstattet kriegen brauchen wir uns dank lastschrift keinen kopf machen und brauchen nich nochma alles angeben, da die alle erforderlichen daten haben ...

gina87 | 06.11.2011
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