Achtung komplizierte Frage zum Elterngeld

Capucchino
14.05.2011 | 8 Antworten
14.05.2011 | 8 Antworten
also ich bin Mitte März in Mutterschutz und habe Anfang Mai meine Tochter entbunden. Für den Elterngeldantrag benötige ich ja den Arbeitgeberbescheid mit meinen Verdiensten. Nun meine Frage: Welche Monate müssen da drauf sein. 12 Monate bis zum Mutterschutz oder 12 Monate bis zum ET??? Ich dachte 12 Monate bis Mutterschutz, aber mein Arbeitgeber hat mir 12 Monate zum ET aufgelistet. Wäre ja dann wesentlich weniger Geld da er ja in der Mutterschutzzeit nur einen gewissen Anteil bezahlen muss.
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...von mai 2010 bis mai 2011 ... nur weil dein AG dir während der mutterschaftszeit weniger bezahlt wirkt sich das nich schlechter aufs elterngeld aus ... die differenz bzw die 13€/tag von der kk zählen da auch mit rein, sodass am ende dein elterngeld anhand deines normalen verdienstes berechnet wird ... ich war seinerzeit zwar selbstständig, aber die wollten alles an einkommen bis vor der geburt sehen..also vom 10.07.07 bis 10.07.08 an ... als arbeitnehmerin hät ich auch nur die normalen lohn/gehaltszettel abgegeben die ich monatl. erhalte ... so konnt ich nur meinen steuerbescheid einreichen und ungefähre angaben zum bereinigten einkommen machen anhand einer einnahme-überschussrechnung ...

gina87 | 14.05.2011
6 Antwort
ElterngeldDu musst den Verdienst 12 Monate vor Geburt des Kindes einreichen, also in deinem Fall von Mai 2010 bis Mai 2011. Das ist aber deshalb nicht weniger, da du ja ebenfalls die Bescheinigung der Krankenkasse mit einreichst und da ja dein Mutterschaftsfgeld auch zählt.

Antje71 | 14.05.2011
4 Antwort
die 12vor den mutterschutz 8 wochen bekommst du vorher ja von der krankenkasse die zählen nicht also 12 monate vor den mutterschutz

scottygirl | 14.05.2011
3 Antwort
@deeleyja aber welche?? Die vor dem Mutterschutz oder die 12 vor der Geburt???

Capucchino | 14.05.2011
2 Antwort
...Die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz ...

kathy83 | 14.05.2011
1 Antwort
..Ich habe einfach meien Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate mit abgegeben.

deeley | 14.05.2011
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