das lässt mir jetzt keine ruhe

Zoey
17.09.2008 | 17 Antworten
17.09.2008 | 17 Antworten
also ich erklär euch das jetzt mal .. im magazin war auch ne frage .. bezügl.. amt und zusammenziehn mit dem freund ..was an geld gestrichen wird .. die frage selbst hab ich ja verstanden ..aber selbst grad beim einkaufen ging mir die antwort nicht mehr aus dem kopf .. vielleicht kann mir die ja einer von euch erklären ..
also das stand da als antwort ..
Es wird eigentlich nichts vom Amt gestrichen wenn dein Freund bei dir einzieht. Ihr bekommt nur weniger Geld wenn ihr in einer Wohnung wohnt.
nun bitte ich um erklärung wie ich das nun verstehn muss..
dankee
lg tina
also das stand da als antwort ..
Es wird eigentlich nichts vom Amt gestrichen wenn dein Freund bei dir einzieht. Ihr bekommt nur weniger Geld wenn ihr in einer Wohnung wohnt.
nun bitte ich um erklärung wie ich das nun verstehn muss..
dankee
lg tina
17 Antworten (neue Antworten zuerst)
17 Antwort
Ja wohl aber das ist leider wirklich so, das sind dann auch meistens die die sich wundern wenn sie ihr Hartz4 zurück zahlen müssen. Hab schon mal davon gehört, bin selst ja verheiratet, nicht das jemand auf die Idee käme ich wäre das.

Gelöschter Benutzer | 17.09.2008
15 Antwort
Na ganz einfach, wenn ihr angebt in einer WG zu wohnen und nicht in einer Eheähnlichen Gemeinschaft bekommt ihr das normale Geld wie vorher auch. Dann müssen aber alle Sachen getrennt sein, getrennt Zimmer, getrennter Kühlschrank, so das das Amt nicht merkt das ihr ein Paar seit. So meint die Dame die es geschrieben hat bestimmt.

Gelöschter Benutzer | 17.09.2008
14 Antwort
sorry das wusste ich aber habe falsch geschrieben des war halt wieder mal zu schnell baer wie gesagt wiederspruch soll se halt mal fragen dann weiß sie bescheid da hängen doch so viele faktoren zusammen ich meine bei der arge lg nadine

lu-2007 | 17.09.2008
13 Antwort
du weisst und ich weiss... und wohl die meisten anderen hier wissen ebenso.. dass es da keinerlei unterschied gibt.. aber vielleicht sollten wir die dame, die diese frage beantwortet hat... selbst fragen! :-D

Gelöschter Benutzer | 17.09.2008
12 Antwort
......und wo bitte liegt der unterscheid von... bei dir einziehn und zusammen in ner wohnung wohnen ?????

Zoey | 17.09.2008
11 Antwort
menno..madeleine...was kann ich denn dafür wenn ich das nicht versteh... wie heisst es so schön... wer nicht fragt bleibt dumm... :-P

Zoey | 17.09.2008
10 Antwort
Das heiß liebste weltbeste ZoeyNein, dir wird nichts gestrichen, nur wenn ihr..der freund und die fragestellerin zusammen wohnen.. gibts weniger geld.. welchen wert man, dieser aussage nu beimisst.. öhm.. also ich hab für 20 minuten mein bauchweh völligst vergessen.. :-D

Gelöschter Benutzer | 17.09.2008
9 Antwort
Die Antwort ist für mich ein WiederspruchWenn sie weniger Geld bekommen dann wird ihnen ja doch Geld gestrichen

MaLaMaRo | 17.09.2008
7 Antwort
@lu-2007weder die frage.. noch die antwort stammen von mir ...hab das im magazin gefunden und lässt mir einfach keine ruhe....

Zoey | 17.09.2008
6 Antwort
???Also entweder stehen wir beide aufm Schlauch...oder die Aussage ist Müll....ich tendiere zu Letzterem..:-)

humstibumsti | 17.09.2008
5 Antwort
......naja.. was ich mir so beim einkaufen überlegt hab... vielleicht meint se ja ..wenn man den freund im keller einquartiert bekommt man nix gestrichen... also so wäre das erstens mal logisch.. und zweitens wäre das ja auch der passende platz für den mann...

Zoey | 17.09.2008
3 Antwort
naja das nichts gestrichen wird aber das geld weniger wird ist eigentlich ein wiederspruch in sich aber naja es sollte wenn dann heißen ihr bekommt weniger geld weil dein freund mit einzieht lg nadine

lu-2007 | 17.09.2008
1 Antwort
aaaaach zoeyhaste das denn immer noch nicht verstanden?????? mann muß hier nicht alles verstehen

Gelöschter Benutzer | 17.09.2008
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