Hallo, hätt eine frage bezüglich mutterschutz

samantha08
29.04.2008 | 12 Antworten
29.04.2008 | 12 Antworten
Ich arbeite in einer sehr kleinen Firma (mittlerweile nur mehr 3 Leute) und mein Chef hat in letzter Zeit Arbeitskollegen von mir entlassen da es der Firma sehr mies geht.
Er weiß noch nichts davon dass ich schwanger bin, weil ich mich vorher erkundigen wollte wie es in dieser Situation bezüglich Kündigungschutz auschaut. Hab nämlich gelesen dass genau in einem solchen Fall (sprich die Firma geht vielleicht pleite, bzw. kann es sich nicht mehr Leisten die leute zu bezahlen) eine Kündigung durchgehen kann. Habt ihr Erfahrungen dazu, oder weiß irgendwer von euch genauer bescheid? Hab natürlich dann Panik, was sein könnte wenn dieser fall wirklich eintritt, weil eine neue Arbeit werd ich schwanger ja nicht finden ..
Er weiß noch nichts davon dass ich schwanger bin, weil ich mich vorher erkundigen wollte wie es in dieser Situation bezüglich Kündigungschutz auschaut. Hab nämlich gelesen dass genau in einem solchen Fall (sprich die Firma geht vielleicht pleite, bzw. kann es sich nicht mehr Leisten die leute zu bezahlen) eine Kündigung durchgehen kann. Habt ihr Erfahrungen dazu, oder weiß irgendwer von euch genauer bescheid? Hab natürlich dann Panik, was sein könnte wenn dieser fall wirklich eintritt, weil eine neue Arbeit werd ich schwanger ja nicht finden ..
12 Antworten
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soll auch angeblicheine neue regelung sein, hab mir das mutterschutzgesetz ausm internet, aber blick da wie gesagt net ganz durch mit der regelung

samantha08 | 29.04.2008
3 Antwort
Schwanger = KündigugnsschutzAlso, ich bin der Meinung, dass Du auf alle Fälle kündigungsgeschützt bist, extra wegen der Schwangerschaft kann Dich schon gar keiner rauswerfen. Das ist sicher in Deutschland wie Österreich gleich. Du solltest Dich aber auf alle Fälle rechtlich erkundigen und die Schwangerschaft so schnell wie möglich melden. LG und Alles Gute!

Tornado | 29.04.2008
4 Antwort
soweit mir bekannt ist stimmt es schon, bzw muss er dich danach nicht wieder zurück nehmen! frag aber am besten mal beim arbeitsamt oder deiner rechtschutz nach!

Andrea81 | 29.04.2008
5 Antwort
Im Mutterschutzhast Du doch immer Kündigungsschutz! Und danach, wenn Du in Elternzeit gehst, zahlt der AG ja eh nichts für Dich. Wenn natürlich die Firma pleite geht, stehen ALLE auf der Straße.

Gelöschter Benutzer | 29.04.2008
6 Antwort
KündigungMorgen, Bei mir war es genaus so. meien firma steht vor dem konkurs und hatte auch befürchtungen, aber ich kann dich beruhigen. du kannst dich beim arbeutschutz mal kundig machen, die können ausführlich mit dir darüber sprechen und dir tipps geben. hat mir auch sehr geholfen, Alles gute LG

Trekker | 29.04.2008
7 Antwort
huhuuualso wenn du schwanger bist hast du Kündigungsschutz. Wenn er dich in Schwangerschaft kündigt kannst du vor Gericht klagen auf wieder einstellen oder Schadenersatz. Meine Mutter hatte so ne Geschichte schon durch. Aber wenn er Firma dicht macht muss er ja dich entlassen weil Firma ja nicht mehr besteht.

PrettyLittle | 29.04.2008
8 Antwort
kündigunghi ich nochmal: ich weiß zwar nicht auds welcher stadt du kommst aber hier hast du eien tele nr. 42 37 26 51 kann sein dass sie denn, dir eine tele. zu deine ´r stadt geben, lg

Trekker | 29.04.2008
9 Antwort
Hab das dazu gegoogeltNach dem Mutterschutzgesetz kann eine Kündigung nur in besonderen Fällen erlaubt werden. Dazu muss der Arbeitgeber vorher bei der zuständigen Behörden die Zustimmung beantragen. Ein besonderer Fall kann zum Bespiel eine Betriebsstilllegung/Insolvenz oder Teilbetriebsstilllegung sein, wenn die Arbeitsmöglichkeit für die betroffene Frau in diesem Betrieb weggefallen ist. Die zuständige Behörde ermittelt, ob die Voraussetzungen für eine Zustimmung vorliegen. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, wird die Frau dazu angehört und kann ihre Sicht der Dinge darstellen. Die Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war. War dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder die Entbindung zum Zeitpunkt der Kündigung nicht bekannt, kann die Schwangere ihm dies noch innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitteilen. Die Kündigung ist dann nicht wirksam. Entscheidung wird der betroffenen Frau und dem Arbeitgeber als Antragsteller mitgeteilt. Für die Entscheidung muss der Antragsteller, nicht die Frau, eine Gebühr zahlen. Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist kann Widerspruch bei der Bezirksregierung einlegen, um die Entscheidung nochmals überprüfen zu lassen Für die Widerspruchsentscheidung werden Gebühren von demjenigen erhoben, dessen Widerspruch zurückgewiesen wird. Kündigung ohne Antrag Erst wenn einer Kündigung zugestimmt wurde, darf der Arbeitgeber diese aussprechen.

Gelöschter Benutzer | 29.04.2008
10 Antwort
meldenauf jeden fall solltest du deine ss melden so gehst du nochmehr proplemen aus dem weg dein chef muß auf jeden fall wissen woran er ist!!!

angelarico | 29.04.2008
11 Antwort
kannst das nachlesen auf :www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html oder geh mal auf : http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze, did=3264.html Auch da das aktuelle Gesetz und Verweise zu Ansprechpartner in Bayern

Gelöschter Benutzer | 29.04.2008
12 Antwort
Danke für eure Hilfedanke, habt mir schon sehr weitergeholfen, werd auf alle fälle morgen, wenn er wieder im Haus ist, mitm chef reden und ihm von der schwangerschaft mitteilen. Die Internetseiten sind sehr informativ!!!

samantha08 | 29.04.2008
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