Schwanger in der schulischen Ausbildung - welche Unterstützung kann ich erhalten?

o0julchen0o
26.10.2012 | 9 Antworten
26.10.2012 | 9 Antworten
Hallo an alle.
Ich bin im 7. Monat schwanger und am Anfang meines 3.Lehrjahres.
Ich wollte gerne wissen ob jemand von euch weiß was an Unterstützung ich bekomme für meinen Kleinen wenn er da ist oder was ich beantragen kann für ihn (Wohngeld? Harz4? Andere Leistungen?)
Ich erhalte noch kein Bafög da meine Eltern "zu gut" verdienen anders würde es wahrscheinlich aussehen wenn ich eine eigene Wohnung habe und der Kleine da ist.
Von der Arge erhalte ich also auch keine Unterstützung da ich die Ausbildung weiter mache sind ja meine Eltern für mich zuständig.
Gesagt hat die Arge das ich die Hälfte an Miete bekomme für´s Baby wenns da ist. Allerdings stelle ich fest das man sich auf die Arge nicht verlassen kann da irgendwie alle von denen dort was anderes zu mir sagen. Wenn ich Unterstützung erhalte wie Harz4 oder Wohngeld nur fürs Baby könnte ich von Zuhause ausziehen und die Wohnung beziehen die bereits reserviert ist auf mich. Bekomme ich gar nichts schaffe ich es nicht zu finanzieren das Unterhaltsgeld von meinen Eltern&Kindergeld würden die Kosten für die Ausbildung(Fahrgeld, Schulgeld) Einkauf und was alles so ansteht in einer eigenen Wohnung nicht decken.
Zum Vater-er würde die Wohnung nicht mit beziehen allerdings das erste halbe Jahr Babyjahr machen und wir sind zusammen.(Bevor die Frage kommt) ;)
Ist irgendjemand von euch in der selben Lage gewesen oder kennt sich jemand super damit aus?
Und bei Pro Familia war ich natürlich auch aber die kennen sich nicht wirklich aus wegen schulische Ausbildung und wie es da aussieht mit Geld da habe ich in 2 Wochen Termin schilder den das alles noch einmal und bringe Beweise und die fragen dann ihre Anwältin aber das ist zu spät da die Wohnung nur noch eine Woche reserviert ist.
Klar ich bin selber schuld das ich schwanger geworden bin aber es ist trotzdem krass das die, die ihre Ausbildung dann abbrechen mehr Unterstützung bekommen wie welche die ihre Ausbildung weiter machen wollen um dann kein Harz4 beansprüchen zu müssen.
Naja ich hoffe mir kann endlich jemand was ganz genaues sagen ... kann doch nicht die einzige Person sein in solch einer Lage ;)
Lg und Danke für Antworten
Ich bin im 7. Monat schwanger und am Anfang meines 3.Lehrjahres.
Ich wollte gerne wissen ob jemand von euch weiß was an Unterstützung ich bekomme für meinen Kleinen wenn er da ist oder was ich beantragen kann für ihn (Wohngeld? Harz4? Andere Leistungen?)
Ich erhalte noch kein Bafög da meine Eltern "zu gut" verdienen anders würde es wahrscheinlich aussehen wenn ich eine eigene Wohnung habe und der Kleine da ist.
Von der Arge erhalte ich also auch keine Unterstützung da ich die Ausbildung weiter mache sind ja meine Eltern für mich zuständig.
Gesagt hat die Arge das ich die Hälfte an Miete bekomme für´s Baby wenns da ist. Allerdings stelle ich fest das man sich auf die Arge nicht verlassen kann da irgendwie alle von denen dort was anderes zu mir sagen. Wenn ich Unterstützung erhalte wie Harz4 oder Wohngeld nur fürs Baby könnte ich von Zuhause ausziehen und die Wohnung beziehen die bereits reserviert ist auf mich. Bekomme ich gar nichts schaffe ich es nicht zu finanzieren das Unterhaltsgeld von meinen Eltern&Kindergeld würden die Kosten für die Ausbildung(Fahrgeld, Schulgeld) Einkauf und was alles so ansteht in einer eigenen Wohnung nicht decken.
Zum Vater-er würde die Wohnung nicht mit beziehen allerdings das erste halbe Jahr Babyjahr machen und wir sind zusammen.(Bevor die Frage kommt) ;)
Ist irgendjemand von euch in der selben Lage gewesen oder kennt sich jemand super damit aus?
Und bei Pro Familia war ich natürlich auch aber die kennen sich nicht wirklich aus wegen schulische Ausbildung und wie es da aussieht mit Geld da habe ich in 2 Wochen Termin schilder den das alles noch einmal und bringe Beweise und die fragen dann ihre Anwältin aber das ist zu spät da die Wohnung nur noch eine Woche reserviert ist.
Klar ich bin selber schuld das ich schwanger geworden bin aber es ist trotzdem krass das die, die ihre Ausbildung dann abbrechen mehr Unterstützung bekommen wie welche die ihre Ausbildung weiter machen wollen um dann kein Harz4 beansprüchen zu müssen.
Naja ich hoffe mir kann endlich jemand was ganz genaues sagen ... kann doch nicht die einzige Person sein in solch einer Lage ;)
Lg und Danke für Antworten
9 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
also in der ausbildung und unter 25 sind meistens die eltern gefragt, was finanzielle unterstützung angeht, zumindest sieht das gesetz das meist so vor.
sobald du ausgezogen bist, kann es aber auch anders aussehen. einzelfälle sind aber immer schwer pauschal zu beurteilen und es geht immer um die persönliche situation.
DESHALB: lass dir im jobcenter einen termin geben, sie werden dich nach ihrem besten wissen beraten .
wenn sie für dich nicht zuständig sind, werden sie dir weiterhelfen können, wo du sonst noch unterstützung bekommen kannst und werden dir erklären können inwiefern deine eltern in bezug auf deiner finanziellen unterstützung gefragt sind.
ein tipp: die ausbildung solltest du durchziehen, wenn du es irgendwie kannst! du wirst dir es danken, glaub mir! hinterher ist alles komplizierter ...
wünsche Dir alles gute und eine schöne kugelzeit!
lg, mameha
mameha | 26.10.2012
2 Antwort
also erst mal, alles gute und toll, dass du das durchziehst!
ich kenne mich leider nicht aus, aber würde mal bei der caritas, diakonie und profamilia anrufen - irgendjemand kann da sicher helfen;)
viel glück, alles gute, LG, Silvi

kuatsch | 27.10.2012
3 Antwort
Hallihallo! Ich wurde damals im FSJ schwanger und bekam fürs Kind von der Caritas die " Einmalausstattung" und auch Geld für Umstandsmode usw. Desweiteren habe ich Mutterschaftsgeld von der Kk bekommen. Weiss aber nicht wie das heute ist und bei der schulischen Ausbildung!Denke mal, dass die Dir bestimmt weiterhelfen können, was für Anträge Du noch so stellen kannst! Wenn Du aber in eine eigene Wohnung ziehst stehen Dir ja andere Gelder zur Verfügung
Wünsche Dir alles erdenklich Gute!
Dani168 | 27.10.2012
4 Antwort
Huhu also ich würd an deiner stelle mal beim jugendamt nachfragen die wissen sowas meistens auch ich bin damals in n Mutter-Kind Haus hab dort abschluss und ausbildung weiter gemacht, da ist es ja dann auch alles anders. aber jugendamt is bei sowas auch immer ne gute adresse um sich informieren zu lassen.
Viel Glück und bald ganz viel Freude mit deinem kleien Engel :D
Clarissa05 | 27.10.2012
5 Antwort
@mameha
Danke für deine Antwort. Allerdings war ich schon mehrfach bei der Arge & jeder erzählt mir was anderes. Erst ist es so dann gehe ich zum nächsten Termin lande bei einer anderen erzähle ihr das was ich von der davorigen habe und die sagt denn wieder nein so ist das nicht sondern so. Es ist jedes mal anders. Nächste Woche habe ich wieder einen Termin dort diesmal werde ich aber gleich fragen ob ich das schriftlich haben kann.
Und die Ausbildung will ich auch aufjedenfall durchziehen.
Trotzdem danke. =) lg
o0julchen0o | 27.10.2012
6 Antwort
@Clarissa05
Danke ja vielleicht wissen die wie sich das verhält in einer schulischen Ausbildung was mir zu steht. =)
An die hab ich noch gar nicht gedacht. LG
o0julchen0o | 27.10.2012
7 Antwort
also ich vermute mal, dass du bzgl. mutterschaftsgeld ne einmalzahlung von 210€ vom bundesversicherungsamt erhälts
Anspruch auf Elterngeld hast du als Auszubildende
oder Schüler/in unabhängig davon,
ob du Elternzeit nimmst oder nicht. Es steht dir
ab dem Tag der Geburt zu. Abgesehen von dieser
Sonderregelung haben alle Eltern, die nicht
mehr als 30 Wochenstunden arbeiten und mit
ihrem Kind zusammen wohnen, in den ersten
14 Lebensmonaten des Kindes Anspruch auf
Elterngeld. Da du kein Einkommen hast, wirst du da für 1 jahr ab Geburt des Kindes 300€ elterngeld pro monat erhallten..du kannst es auch auf 2 jahre splitten lassen, kriegst dann aber eben nur 150€/monat
Bist du in einer schulischen Berufsausbildung
z.B. als Erzieherin, in der Altenpflege oder Heilpädagogik,
trifft für dich die Elternzeitregelung
nicht zu. 
gina87 | 27.10.2012
8 Antwort
Du hast hingegen die Möglichkeit
einer Beurlaubung. Diese musst du mit deiner
Schule besprechen und dort beantragen
gina87 | 27.10.2012
9 Antwort
@gina87
Vielen Dank für die Antwort. Ja ich mache die Ausbildung zur Erzieherin. Was ist denn wenn mein Freund das Babyjahr macht? Bekommt er dann auch kein Elterngeld? Denn so war es geplant. LG
o0julchen0o | 29.10.2012
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