Kündigungsschutz nach Elternzeit, wenn ein Befristeter Arbeitsvertrag besteht

Marwina
30.04.2008 | 3 Antworten
30.04.2008 | 3 Antworten
Wunderschönen guten Morgen.
Habe jetzt schon gelesen, dass der Arbeitgeber einen mindestens 4 Monate nach der elternzeit wieder arbeiten lassen muss, wenn man schon länger in der Firma ist bzw einen festen Arbeitsvertrag hat. Nun aber meine Frage. Gilt das auch bei befristeten Arbeitsverträgen, oder nur bei festen?
Ich habe nämlich von meiner Firma einen Brief bekommen, indem sie mir den ablauf des befristeten Vertrags bestätigen und wollte mich nun informieren ob das auch so von dennen gemacht werden kann, bevor ich dennen dort dann was falsches sage.
Danke schonmal für eure Hilfe.
Marwina
Habe jetzt schon gelesen, dass der Arbeitgeber einen mindestens 4 Monate nach der elternzeit wieder arbeiten lassen muss, wenn man schon länger in der Firma ist bzw einen festen Arbeitsvertrag hat. Nun aber meine Frage. Gilt das auch bei befristeten Arbeitsverträgen, oder nur bei festen?
Ich habe nämlich von meiner Firma einen Brief bekommen, indem sie mir den ablauf des befristeten Vertrags bestätigen und wollte mich nun informieren ob das auch so von dennen gemacht werden kann, bevor ich dennen dort dann was falsches sage.
Danke schonmal für eure Hilfe.
Marwina
3 Antworten
[ Antworten von neu nach alt sortieren ]1 Antwort
Ich weiß es nicht100%ig aber ich denke das dürfen die machen. Befristet ist befristet. Aber ich würde dir vorschlagen in deiner Firma den Betriebsrat anzurufen .Oder in der Gewerkschaft, falls du in einer bist.

Kamuffel25 | 30.04.2008
2 Antwort
......bist du vor ablauf des arbeitsvertrages in mutterschutz gegangen? bei uns im öffentlichen dienst muss der AG einen für die zeit, die man eher im muschu war nochmal einstellen, bsp gehst 3mon vor ablauf in muschu, muss er dich danach noch 3 mon anstellen. weiß aber nicht, ob das nur unseren tarifvertrag betrifft oder allgemein.

Gelöschter Benutzer | 30.04.2008
3 Antwort
ArbeitsvertragMein Arbeitsvertrag läuft um genau zu sein noch bis 06.05.2008 und ich bin am 21.11.2007 in Mutterschutz gegangen. Aber danke schonmal für die Antworten. Werde dann wohl mal mit meinem Abteilungsleiter sprechen und den mal fragen was jetzt Sache ist.

Marwina | 30.04.2008
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