Hallo zusammen,
Meine freundin ist bald im 5. Monat schwanger und hat einige Beschwerden.
Sie arbeitet im Büro und sitzt 8-10 std.
Hat jemand die Erfahrung wie man ein beschäftigungsverbot erhält?
Bei mir war das automatisch durch meine Firma.
Sie hat keine einfache schwangerschaft vielleicht kann man da ja etwas machen.
Liebe Grüße
Brigid
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Solo-Mami | 11.09.2020
6 Antwort
Mialinchen hat recht, da sollte sie sich schleunigst drum kümmern, da diese Depressionen nach der Geburt nicht einfach so verschwinden, sondern ne ausgewachsene Postpartale Depression werden kann, da wieder rauszunehmen mit einer Vorgeschichte wie hier wird verdammt schwierig.
Aktuell: der AG ist verpflichtet sich an das MuschG zu halten, sonst macht er sich strafbar. Sie kann sich ein BV aussprechen lassen oder auch nur ein Teilzeit BV, das bedeutet sie geht zum Beispiel 20Std/Woche arbeiten bei 100% Grundlohn.
Sie muss nur was sagen und das am besten ganz schnell
eniswiss | 14.09.2020
9 Antwort
@mialinchen
das Bv ist vor ein paar Jahren neu geregelt worden, es kann nur bei Berufsbedingten Einschränkungen ausgesprochen werden, bei einem Falsch austellen kann der Arzt zur Kasse gebeten werden. Das ist auch in ain paar Fällen passiert, die Beschwerden deiner Freundin sind eine Krankheit, somit wird sie krankgeschrieben und hat nach 6 Wochen weniger Geld, das sich biem Elterngeld bemerkbar macht.
Aber es ist doch schön Elterngeld zu haben, bei uns gibt es ausser Mutterschutz gar nichts