Alleiniges Sorgerecht beantragen: wann wie wo?

Alinazz
18.08.2009 | 15 Antworten
18.08.2009 | 15 Antworten
Ich möchte gern das alleinige Sorgerecht für mein noch ungeborenes Bambino!
Geht das einfach so?
Wo beantrage ich das?
Muß man spezielle Auflagen erfüllen?
(Dazu sei gesagt, dass der Zeuger bereits seit März ne neue Freundin hat, sich null um seinen Nachwuchs schert und auch die Vaterschaft nicht ohne Weiteres anerkennen will - er ist aber definitiv der Vater und weiß das eigentlich auch - er will mir nur Steine in den Weg legen und mir das Leben zu Hölle machen - hat er auch so schon geäußert.)
Geht das einfach so?
Wo beantrage ich das?
Muß man spezielle Auflagen erfüllen?
(Dazu sei gesagt, dass der Zeuger bereits seit März ne neue Freundin hat, sich null um seinen Nachwuchs schert und auch die Vaterschaft nicht ohne Weiteres anerkennen will - er ist aber definitiv der Vater und weiß das eigentlich auch - er will mir nur Steine in den Weg legen und mir das Leben zu Hölle machen - hat er auch so schon geäußert.)
15 Antworten (neue Antworten zuerst)
15 Antwort
...Wenn du nicht verheirattet bist hast du das alleinige Sorgerecht... selbst wenn er die Vaterschaft anerkennt...das hilft beim Unterhalt!!! Du müsstest erst beim Jugentamt die helfte an ihm abtretten....sonst geht dies nicht...einklagen könnt er es natürlich auch!

Gelöschter Benutzer | 18.08.2009
14 Antwort
@Alinazzein guter Tip, beantrage die Beistandschaft und Dir bleibt viel erspart. Du brauchst Dich nicht wegen Unterhalt usw kümmern. Wird alles von dene geregelt. UND UMGANGSRECHT HAT NIX MIT SORGERECHT ZU TUN!!@Paula1985

wassermann73 | 18.08.2009
13 Antwort
@ AlinazzNoch ein kleiner Rat: beantrage beim JA die Beistandschaft. Dies ist für Dich kostenfrei und Du kannst sie jederzeit schriftlich widerrufen. Die Beistandschaft kümmert sich um alle finaziellen Belange rund um das Kind, bis es 18 Jahre alt ist. Die Beistandschaft arbeitet IMMER für Dich. Ihnen ist der Kindsvater Rechenschaft schuldig, wenn es um sein Einkommen geht. Die Beistandschaft leitet auch alle gerichtlichen Sachen ein, sofern sie nötig sind. LG

Solo-Mami | 18.08.2009
12 Antwort
wennihr nicht verheiratet wart hast du automatisch das alleinige sorgerecht da musst du gar nix machn

Gelöschter Benutzer | 18.08.2009
10 Antwort
Das alleinige Sorgerecht hast Du automatisch - da mußt Du nix beantragenNur das gemeinsame SR muß beantragt werden und von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Auch wenn der Vater das Kind anerkennt, hat er nix mit dem Sorgerecht zu tun. Mit der Vaterschaftsanerkennung hat er ein geteiltes UMGANGSRECHT. Aber KEIN geteiltes Sorgerecht Umgangsrecht und Sorgerecht sind zwei ganz unterschiedliche Dinge und haben nix miteinander zu tun LG

Solo-Mami | 18.08.2009
8 Antwort
achwenn er eh nicht die vaterschaft anerkennen will hast du keine grund zur sorge! er MUSS erst die vaterschaft anerkennen wenn er mit das sorgerecht haben will und falls er doch die vaterschaft anerkennen will irgendwann mal dann musst du eh mit unterschreiben!!Ohne deine unterschrift kann ernichts machen!! DU hast die MACHT!!!!

Paula1985 | 18.08.2009
7 Antwort
WennDu mit dem Erzeuger nicht verheiratet nist hast DU automatsich ALLEINE das SORGERECHT! Außer DU willst es mit IHM teilen!!! Kann ich mir aber nicht vorstellen!! LG

wassermann73 | 18.08.2009
6 Antwort
...brauchst du nicht beantragen... du hast automatisch das alleinige Sorgerecht wenn ihr nicht verheiratet seit

Widi | 18.08.2009
5 Antwort
hiWenn ihr nicht verheiratet seit dann hast du automatisch das alleinige sorgerecht. Wenn der vater eines nichtehelichen kindes das sorgerecht haben will muss er es beantragen ist neu. lg melanie

melmag | 18.08.2009
4 Antwort
du hast automatisch das alleinige sorgerechtwenn du nicht verheiratet bist, da musst du gar nichts beantragen. man müsste das gemeinsame sorgerecht beantragen.

julchen819 | 18.08.2009
3 Antwort
...wenn du nicht verheiratet bist hast du eh das alleinige sorgerecht!!!!!

Paula1985 | 18.08.2009
2 Antwort
habtihr den das gemeinsame sorgerecht beide unterschrieben?? wenn net dann hast du automatisch das alleinige sorgerecht

mausi2261984 | 18.08.2009
1 Antwort
nedu hast automatisch das alleinige sorgerecht ausser du gibst die hälfte ab dann musst es beim jugendamt beantragen

Gelöschter Benutzer | 18.08.2009
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