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@SIMulationONE89
Ja, das haben ALLE Väter!
Da braucht es kein Sorgerecht oder einen vom Gericht festgelegten Umgang.
Es reicht die Unterschrift, auf der Vaterschaftsanerkennung.
Selbst wenn der KV vor Gericht steht, weil er den Unterhalt trotz Zahlungsmöglichkeit verweigert, stellt das keine Kindeswohlgefärdende Situation dar.
Möglichkeiten für einen Ausschluss des Umgangs dagegen wären akute Gewalt während der Umgänge.
Oder ständiger Drogen- und Alkoholkonsum.
Oder aber das Kind ist als genug zu verstehen und der Umgangsberechtigte wettert stetig gegen den erziehenden Elterteil.
Da müssen aber schon "harte" Sprüche fallen und nicht nur "die ist böse".
Dann würde aber auch erstmal eine Unterlassung angeordnet werden und Umgang mit Begleitung, um die Situation ins Lot zu bringen.
Glaub mir mal:
Ich bin ne Schl****
Ich rauche, saufe und bin psychisch nen Wrack usw usf
Und trotzdem hab ich Umgang im Rahmen meiner Möglichkeiten zu gewähren
Und der Typ hat kein Sorgerecht