Ja mich gibts auch noch, ich lass nur nicht so viel von mir hören weil ich nur am rennen bin. Mein Nochmann war am 13.1. hier wegen dem Kleinen und hat mich mal wieder angegriffen und mitm Kopf auf die Fliesen gekloppt. Ich hab nun auch endlich die einstweilige Anordnung, seitdem hab ich Ruhe.
Nur ein Problem hab ich noch: Der Herr wohnt inzwischen wieder bei seinen Eltern (peinlich mit fast 28) und ich hab seinen ganzen Kram noch hier. Der Großteil steht bereits im Keller und es ist nur noch wenig oben in der Wohnung. Die Wohnung ist inzwischen auch meine alleinige, Mietvertrag wurde umgeschrieben.
Jetzt die Frage: Er macht absolut keinerlei anstalten seine Sachen hier mal abzuholen. Ab wann darf ich die Sachen vor die Tür stellen? Weiss das einer? Wenn er mir jetzt sagen würde ich komm die Ende Februar abholen, kein Problem, dann hab ich wenigstens nen Termin aber es kommt GAR NIX und ich bin schliesslich keine Lagerhalle.
Danke schonmal im Vorraus.
» Alle Antworten anzeigen «
gina87 | 02.02.2012
12 Antwort
achtung . einfach wegschmeißen, zum sperrmüll stellen, verschenken, verkaufen oder sonst was, kann arg nach hinten losgehen..da könnte er den spieß sonst umdrehen und schadensersatzansprüche gegen dich stellen..war schließlich sein kram
fristen gibt es keine die ihn da zwingen seinen kram bis dann und dann abzuholen .
und da er sich dir sowieso nich nähern darf is mitm abholen auch schonma doof .
du kannst ne räumungsklage erwirken und sogar lagergebühren verlangen wenn du ihm diese ankündigst
wäre dann räumungsklage> Gerichtsvollzieher> einlagerung bei dir bis zur evtl. versteigerung und der verbleibende erlös aus versteigerung käme dann dir zugute zur deckung der kosten aus dem verfahren usw
das wäre der bürokratische weg, so unbrauchbar die dinge auch wären..einfach vor die türe stellen und sagen nach mir die sinnflut is nich mein zeug, kann böse enden
gina87 | 02.02.2012
14 Antwort
@Solo-Mami
ja, aber dazu müsste sie ihm ein schreiben per einschreiben zukommen lassen . damit sie die gewissheit hat, dass das schreiben auch angekommen is und er es entgegengenommen hat..dann 14tage zeit ab erhalt und dann handeln . sie kann ihn auch drum bitten sein eigentum auf sie zu überschreiben ..dann kann sie damit machen was sie will..behalten, spenden, verschenken, verkaufen etc pp . ansonsten 2 wochen frist setzen mit dme hinweis das die sachen danach auf seine kosten entsorgt werden .
oder eben den weg der räumungsklage die ihm aufgrund der kosten um einiges mehr treffen würde .